projektbezogene Abrechnung

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YellowFrog

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Hallo und guten Tag,

folgendes Problem hat sich bei mir ergeben. Als freier mitarbeite bin ich von einer Werbeagentur eingestellt wurden. Da es ein führere Kollege von mir und halber Freund war sollte alles fai abgehen. Geplant war auch, das ich später als Gesellschafter in eine GbR mit einsteige. wir wollten nur meine Förderung, die ich vom Arbeitsamt erhalte auslaufen lassen. Es wurde bis dahin natürlich ein Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen. Im Vertrag steht, das projektbezogen abgerechnet wird. Die Bezahlung erfolgt unbar nach Zahlung des Kunden. angestrebt wird ein monatliches Honorar von 1200 Euro. Vertrag auf unbegrenzte Zeit, Kündigungsfrist 3 Monate.

Jetzt die wichtigste Klausel.
Die Gewinne werden durch 3 geteilt.
(Firmeninhaber, ich und noch ein anderer freier Mitarbeiter, der auch später als Gesellschafter mit in die dann neu zu gründende GbR einsteigen sollte)

Klingt komisch, aber war von uns Dreien halt so geplant.
Nach 4 Monaten wurde es mir dann doch zu wurstelig und ich habe gekündigt. Geld bis dahin noch keins gesehen. (z. Glück hatte ich mein Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt).

Nach meiner Kündigung hatte ich ja meine Forderungen aufgelistet. Schließlich gehört mir ja laut vertrag ein Drittel des Gewinns.
Das Geld sollte ich auch bekommen.
Jetzt das Problem.

Gewinn = Einnahmen - Kosten
Als Kosten hat er zum Beispiel die Büromiete mit eingerechnet.
Das Büro war ein Provisorium in seiner Privatwohnung.
Da hat er auch Strom, Wasser und so weiter mit abgezogen.
Weiterhin seine Steuerberaterkosten und Neuanschaffung von Technischen geräten und Arbeitsmaterialien, welche wir für die Projekte benötigten.

Was kann er alles mit in seine Kosten bei projektbezogener Abrechnung reirechnen und was nicht. Gibt es da Gesetze. Wo kann ich mich schlau machen. Im Vertrag ist zu Kosten und Fixkosten leider nichts geregelt.

Naja. Ist wohl alles ziemlich Konfus.
Bin Dankbar für jede Antwort.

Grüße alle
YF
 
wohl besser zum anwalt.
vielleicht hast du auf glück, wenn du dein
problem bei: http://www.arbeistrecht.de mal postest.
aber das ist ja recht komplex.
viel erfolg.
axi
 
YellowFrog schrieb:
Gewinn = Einnahmen - Kosten
... die Büromiete mit eingerechnet.
... Büro war ein Provisorium in seiner Privatwohnung.
... Strom, Wasser und so weiter mit abgezogen.
... Steuerberaterkosten und Neuanschaffung von Technischen geräten und Arbeitsmaterialien, welche wir für die Projekte benötigten.
... Im Vertrag ist zu Kosten und Fixkosten leider nichts geregelt.

Hallo und willkommen im Forum. Steigst ja direkt mit einem netten Problemchen ein. :)
Was willst Du hören?
Dass Ihr versäumt habt, eine Sache zu Ende zu denken und vorher Regeln für eine Zusammenarbeit aufzustellen? Das habt Ihr, aber das weißt Du selber. Und jetzt kommen die Bauchschmerzen.
Gibt es eine Chance auf ein Miteinander? Auf gütliche Einigung? Oder steht Ihr schon Stirn an Stirn?
Wenn ich mir die o.g. Punkte so ansehe, entdecke ich nichts Verwerfliches darunter. Klar, hätte man vorher abklären müssen. Ich weiß aber leider nicht, ob es dazu ”Gesetze“ gibt. Kann ich mir nicht vorstellen.
Was ist denn mit den neuen Geräten? Wer bekommt/behält die? Zahlst Du nur einen Bruchteil, weil Du sie jetzt nicht mehr nutzt?
Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, hilft nur ein Anwalt. Der kann auch teuer werden. Aber das weißt Du ja bestimmt ebenfalls.
Gruß und Glück bei der Angelegenheit sauber rauszukommen, Al


___wenns soweit ist, vielleicht hilft dir ja der nachbarthread:
https://www.macuser.de/threads/rechtliche-probleme-urheberrecht-lizenzrecht-arbeitsrecht-u-s-w.128624/
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo YellowFrog,

meiner Meinung nach wirst Du um einen Besuch bei einem Anwalt oder aehnlichem nicht herumkommen, da Ihr, nach Deinem Posting, mehrere Rechtsverhaeltnisse vorliegen habt, welche leider durch unser kompliziertes Rechtssystem nicht mit Pauschalratschlaegen zu loesen ist.

Viel Glueck
Klauf
 
Hallo und willkommenYellowFrog,

ich kann Al da nur beipflichten. Es ist leider immer die gleiche Leier und die Leute lernen erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Versuch es im Guten. Wenn du zum Anwalt gehst und keine entsprechende Rechtschutzversicherung hast, ist der einzige Gewinner der Anwalt. Ich kenne das, da wird dann der Streitwert schön hochgeschraubt und kräftig abkassiert.
Was du sicher gelernt hast, ist dass man den "worst case" am Anfang einer Beziehung schriftlich festhält. Das sind noch alle gut drauf und fair. Wenn es dann darauf ankommt ist jedem das Hemd näher als die Hose.

Ruhig Blut undversuchen einen Kompromiss zu schließen. Den einzigen strittigen Punkt, den ich sehe, sind die Geräte. Der Rest sind doch Kosten, die dein Partner tatsächlich gehabt hat.

Viel Glück und *daumendrück*

ß
 
Alle Ausgaben, die das FinAmt anerkennt, wird er in die Kosten reinrechnen dürfen.
A B E R: wenn er z.B. Mietkosten als Ausgaben ansetzt, dann muss diese Miete natürlich irgend jemand bekommen - und dann diese Miete wiederum als Einnahme versteuern. Wenn er an sich selber vermietet hat, dann kannst Du ihn damit wohl "am Arsch" kriegen.
Thema Geräteanschaffungen: hier kann er nur bis zur GWG-Grenze in die Kosten buchen, danach muss er abschreiben, d.h. die Kosten auf mehrere Jahre verteilen.

Irgendwie schreit da aber doch nach einem Anwalt...
 
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