Mortiis
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Ave,
Folgende Situation.
Meine Elteren, bzw. meine Mutter vermietet eine Ferienwohnung. Bis jetzt gab es kaum Probleme mit Mietern und Gästen, bis auf einige Fälle von versuchter Zechprellerei und Diebstahl von kleineren Wohnungsgegenständen, aber ansonsten gab es kaum weitere Probleme und die Gäste waren überwiegend sehr zufrieden mit der von ihnen angemieteten Ferienwohnung.
Jetzt haben sie den ersten Problemgast bei sich. Dieser hat die Wohnung für 2 Nächte angemietet und machte schon Probleme bei der Buchung dieser. Er versuchte schon auf seine eigenwillige Art den Preis für diese Wohnung zu drücken, was er damit begründete, dass er ja so freundlich wäre, was aber mehr in die Richtung Überheblichkeit und Arroganz ein zu ordnen war.
Ich persönlich hätte diesen schon bei diesen ersten Kontakt, mal ganz schnell auf den Boden der Tatsachen gebracht und seine Anfrage in Frage gestellt, aber na gut, meine Mutter sagte diesen Gast die Anmietung zu.
Gestern ist dann dieser Gast angereist, er kam mit seinen ca. 8 Jahre alten Sohn. Er fragte vorher auch an, ob es eine Möglichkeit gebe ins Internet zu gehen, wir sagten, dies wäre kein Problem, aber dies wäre nicht umsonst. Um die Sache mit dem Internet kümmerte ich mich und ich einigte mich mit meiner Mutter darauf, dass man dies mit einen Pauschalbetrag von 10€ ermöglichen könnte, denn in einen Hotel oder woanders wäre sowas auch nicht umsonst und kostet teilweise um einiges mehr.
Der Gast fragte also dann den Internetzugang bei mir an, denn er benötigte ja die Daten für das WLAN-Netzwerk, ich nannte ihn den Preis für den Zugang, aber dieser passte ihn überhaupt nicht, dann sagte ich nur, dann hat sich die Sache eben erledigt und wir können ihn, in dem Fall auch nicht weiter helfen. Ich lies mich auch auf keine Diskussion ein, denn ich bin auch bestens im Bilde wie die Preislage in solchen Fällen bei Hotels und anderen Pensionen ausschaut, wenn diese einen anbieten.
Davon abgesehen, er benimmt sich unter aller S.., auch in der Wohnung und behauptet noch dreist, er hat die Wohnung angemietet, also kann er auch tun und lassen was er kann.
Ich an der Stelle meiner Mutter, hätte ihn die Restsumme zurückerstattet und ihn an die frische Luft gesetzt. Sie will aber leider noch bis zu seiner Abreise abwarten, nur befürchtet sie das Schlimmste, was dieser dreiste Mieter noch so von sich blicken läßt.
Frage an die Gemeinde, was kann man in solch einen Fall tun, ohne nicht selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten?
Übrigens meine Mutter sichert sich im Vorraus ab, mit der Kopie der Ausweispapiere, falls es Probleme gibt.
Mortiis
Folgende Situation.
Meine Elteren, bzw. meine Mutter vermietet eine Ferienwohnung. Bis jetzt gab es kaum Probleme mit Mietern und Gästen, bis auf einige Fälle von versuchter Zechprellerei und Diebstahl von kleineren Wohnungsgegenständen, aber ansonsten gab es kaum weitere Probleme und die Gäste waren überwiegend sehr zufrieden mit der von ihnen angemieteten Ferienwohnung.
Jetzt haben sie den ersten Problemgast bei sich. Dieser hat die Wohnung für 2 Nächte angemietet und machte schon Probleme bei der Buchung dieser. Er versuchte schon auf seine eigenwillige Art den Preis für diese Wohnung zu drücken, was er damit begründete, dass er ja so freundlich wäre, was aber mehr in die Richtung Überheblichkeit und Arroganz ein zu ordnen war.
Ich persönlich hätte diesen schon bei diesen ersten Kontakt, mal ganz schnell auf den Boden der Tatsachen gebracht und seine Anfrage in Frage gestellt, aber na gut, meine Mutter sagte diesen Gast die Anmietung zu.
Gestern ist dann dieser Gast angereist, er kam mit seinen ca. 8 Jahre alten Sohn. Er fragte vorher auch an, ob es eine Möglichkeit gebe ins Internet zu gehen, wir sagten, dies wäre kein Problem, aber dies wäre nicht umsonst. Um die Sache mit dem Internet kümmerte ich mich und ich einigte mich mit meiner Mutter darauf, dass man dies mit einen Pauschalbetrag von 10€ ermöglichen könnte, denn in einen Hotel oder woanders wäre sowas auch nicht umsonst und kostet teilweise um einiges mehr.
Der Gast fragte also dann den Internetzugang bei mir an, denn er benötigte ja die Daten für das WLAN-Netzwerk, ich nannte ihn den Preis für den Zugang, aber dieser passte ihn überhaupt nicht, dann sagte ich nur, dann hat sich die Sache eben erledigt und wir können ihn, in dem Fall auch nicht weiter helfen. Ich lies mich auch auf keine Diskussion ein, denn ich bin auch bestens im Bilde wie die Preislage in solchen Fällen bei Hotels und anderen Pensionen ausschaut, wenn diese einen anbieten.
Davon abgesehen, er benimmt sich unter aller S.., auch in der Wohnung und behauptet noch dreist, er hat die Wohnung angemietet, also kann er auch tun und lassen was er kann.
Ich an der Stelle meiner Mutter, hätte ihn die Restsumme zurückerstattet und ihn an die frische Luft gesetzt. Sie will aber leider noch bis zu seiner Abreise abwarten, nur befürchtet sie das Schlimmste, was dieser dreiste Mieter noch so von sich blicken läßt.
Frage an die Gemeinde, was kann man in solch einen Fall tun, ohne nicht selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten?
Übrigens meine Mutter sichert sich im Vorraus ab, mit der Kopie der Ausweispapiere, falls es Probleme gibt.
Mortiis