Probleme mit PB 12“

cyberdog

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Ich habe heute mein PB 12“ Combo bekommen. Das ist übrigens nicht mein erster Apple.

Da mir heute so einiges aufgefallen ist, bitte ich euch eure Erfahrungen mit meinen zu vergleichen.

Meine Beobachtungen:

1. Der originale Apple Karton war nicht mehr zugeklebt, sondern bereits offen.
Normal?

2. Das Siegel der DVD- und CD-Verpackung war aufgebrochen.
M.E: Völlig unnormal.

3. Das Netzteil, das Netzteilverlängerungskabel und das Telefonkabel waren nicht in Tüten verpackt, aber alle anderen Kabel. Die „Drähte“, mit denen die unverpackten Kabel zusammengedreht waren, hatten deutliche Spuren, daß sie schon einmal anders zusammengedreht waren.
Wie war das bei euch?

4. Das PB war verpackt, aber – jetzt haltet euch fest – es war betriebswarm! (Ich weiß das, weil ich es mir in einem Geschäft vorher angesehen hatte.) Die Standbylampe blinkte aber nicht.
M.E. Dubios.

5. Während ich neben dem aufgeklappten Gerät stand und das Handbuch auspackte, begann die Festplatte zu laufen und der Computer fuhr hoch (Startsound). Dabei hatte ich noch gar keine Taste, geschweige denn die Einschalttaste gedrückt. Ich habe aber das Spiel erst einmal mitgespielt.

6. Dann kam das Menü mit der Spachauswahl und ich habe Deutsch ausgewählt. Anschließend kam die Aufforderung die DVD einzulegen. Ich sah mir die DVD an und bemerkte an einer Stelle am Rand deutliche Kratzer. Das Laufwerk zog die DVD ein und begann drehen. Als die Restzeit der Installationszeit noch eine Minute betrug schaltete sich der Computer plötzlich aus!

7. Dann ging erst mal gar nichts mehr. Beim Einschalten blieb alles dunkel, aber nach dem Zuklappen des Deckels fing die HD an zu laufen (Startsound). Die DVD wurde nicht ausgeworfen. Ich habe dann mit Apfel-Control-Einschalten wieder eingeschaltet und mit sofortigen Drücken der Touchpad-Taste das Auswerfen der DVD erreichen können. Nun vermute ich, daß die Kratzer auf der DVD von einer Pinzette stammen könnten – und zwar der des Vorbesitzers.
Anschließend habe ich die DVD erneut nach Aufforderung einziehen lassen – Ergebnis: siehe oben unter Nr. 6.

Nach dem Entnehmen der DVD hatte ich den Computer dann ordnungsgemäß über die Software (Installationsabbruch) und nicht mittels der Ausschalttaste ausgeschaltet und zugeklappt. Als ich so dasaß und mich mit dem Gedanken anfreundete, daß ich ihn zurückschicken muß, erklang der Startsound und die Festplatte begann zu laufen – bei zugeklapptem Deckel! Anschließend war wieder Ruhe.

Es ist ja jetzt wohl auch klar warum das PB warm war – es schaltet sich offenbar von Zeit zu Zeit ein und aus. Es ist eben ein Montagsgerät.

Ich habe mich schleunigst ans Einpacken gemacht und dem Onlinehändler den Widerruf mitgeteilt. Natürlich ohne Angabe von Gründen – so wie der Vorbesitzer wohl auch.

Ein weiteres Problem: BTO-Konfiguration laut Kaufvertrag, obwohl das ja eigentlich seit April (BGH-Urteil) kein Problem mehr sein sollte.
Hat da jemand Erfahrungen?

Ich möchte auch weiterhin einen Apple, ich glaube aber nicht, daß ich von dem Händler wieder als Kunde akzeptiert werde. Schade!


cyberdog
 
Hi,

einfach zurück mit den Gerät an den Online Verkäufer mit den vermerk das du inerhalb von 14 Tagen ohne beründung zurück senden kannst. Sollte dies nicht reichen kannst du die Punke ein aufgebrochenen Sigel vorgefunden hast wo nicht von deiner seite eine zustimmung vorhanden war. Rechtlich gesehen reicht das voll kommen aus damit er zurück nehmen muß vor allen weil du dies ja sofort wieder zurück senden wirst.

Was ich gerne noch wissen möchte ist von dir welcher OnlineShop es war damit ich da nicht einkaufen werde den nicht alle müssen schlechte erfahrungen machen so wie es leider bei dir war.

Tip: Kauf bei CanCom ist sehr gut und sowas passiert bei denen normal nicht
 
Hi,
warum zurück ohne Angabe von Gründen?
so landet der schwarze Peter ja wieder bei jemandem anderen, der wütend auf den Hersteller wird?

RD
 
ich würde dem Versender mitteilen, dass das Gerät nicht neu war, deutliche Gebrauchsspuren zeigt und Du deswegen im Rahmen des Fernabnahmegesetzes vom Kauf zurücktrittst.

Mich interessiert aber, wer der Onlinehändler ist, denn Dein Beispiel zeigt deutlich, dass es mit der Warenendkontrolle dieses Händlers nicht weit her ist......

Viel Glück beim nächsten Mal!!!

BTW, das 12er ist ein tolles Teil!!!
 
Original geschrieben von Kheldour
ich würde dem Versender mitteilen, dass das Gerät nicht neu war, deutliche Gebrauchsspuren zeigt und Du deswegen im Rahmen des Fernabnahmegesetzes vom Kauf zurücktrittst.

Mich interessiert aber, wer der Onlinehändler ist, denn Dein Beispiel zeigt deutlich, dass es mit der Warenendkontrolle dieses Händlers nicht weit her ist......

Viel Glück beim nächsten Mal!!!

BTW, das 12er ist ein tolles Teil!!!
 

kurz und knapp: zurück damit. wer neuware kauft hat auch ein recht auf original verpackte mangelfreie ware! da hat dir jemand einen rückläufer versucht anzudrehen.

gruss
lemonstre
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,


@hope13 und Kheldour

Wenn ich mein Geld zurück habe, werde ich euch den Händler per PN nennen.
Allerdings weiß ich nicht, ob der Händler zur Warenendkontrolle in diesem Falle verpflichtet war. Es handelt sich ja um ein BTO-Gerät, d.h. die Konfiguration müßte von Apple selbst vorgenommen worden sein.


@RDausO

Man muß schon aufpassen was man sagt, wenn man mit dem Händler Kontakt aufnimmt. Wenn man einen Fehler meldet, dann greift sofort die Garantie - und die ist spezieller als das allgemeine Widerrufsrecht. Juristisch hat der speziellere Fall Vorrang. Und dann gibt es kein Widerrufsrecht mehr! Aus und vorbei!
Wenn der Händler vernünftig wäre, dann würde er das Widerrufsrecht schriftlich akzeptieren und den Kunden fernmündlich nach dem Grund fragen. Dann wäre allen geholfen.


@lemonstre

Ich bin mir auch sicher, daß es sich um einen defekten Rückläufer handelt. Aber ob Apple das auch weiß? Die PB 12" sind z.Z. offenbar praktisch ausverkauft. Apple hatte die Lieferzeit von einem Tag zum anderen von 2-3 auf 4-6 Wochen verlängert. Wahrscheinlich wurde dann plötzlich ein Geraet mit der gleichen bestellten Ausstattung zurückgegeben und so hat es Apple wohl über den deutschen Haendler an mich weitergeleitet (der Absender für den Versand an den deutschen Händler liegt nämlich nicht in Irland oder Taiwan, sondern laut Aufkleber in einem europäischen Nachbarland).

Bisher hat sich der Händler noch nicht bei mir gemeldet - und das spricht nicht gerade für ihn.


Grüsse

cyberdog
 
Original geschrieben von cyberdog
Hi,

Man muß schon aufpassen was man sagt, wenn man mit dem Händler Kontakt aufnimmt. Wenn man einen Fehler meldet, dann greift sofort die Garantie - und die ist spezieller als das allgemeine Widerrufsrecht. Juristisch hat der speziellere Fall Vorrang. Und dann gibt es kein Widerrufsrecht mehr! Aus und vorbei! cyberdog
 

Wie kommst du denn darauf, dass - so verstehe ich dich - das WiderrufsR obsolet ist, wenn man Mängel anzeigt?
Das WiderrufsR - früher nach FernabsG jetzt §§ 312 b, 355 BGB besteht selbständig neben GewährleistungsR. Wenn das Produkt einen Mangel hat, kann Verbraucher selbstverständlich erst recht widerrufen. Man sollte dennoch vorsichtig sein, sich auf eine Reparatur, Nachbesserung, Minderung einzulassen. Das würde bedeuten, kein WiderrufsR auszuüben, sondern GewährlRechte geltend zu machen.
Ergo: widerrufen und parallel Händler wg. der Mängel Gelegenheit geben, neues, einwandfreies Gerät zu liefern - Qualitätskontrolle anmahnen. Gruß o.
 
Ghost in a shell!

Also den Namen DIESES Händlers würde ich auch gerne wissen...
Das ist ja die ABSOLUTE HÄRTE!!! Kann dem bereits geschriebenem
nur zustimmen...wer ein neues Gerät kauft, soll ein neues Gerät
bekommen!!! Du hast es ohne Angaben zurück geschickt?
hmmm...
Mal schauen wie lange es geht, bis sich hier einer meldet der
genau das gleiche Problem hat!

ThePaul!
Schlafende Endkontrollen sind Schweine!!! :)
 
Schreibe doch bitte dann den Namen des Händlers hier öffentlich rein. Da es ja keine Märchengeschichte ist, kann daran nichts rechtlich bedenkliches sein.

Verbraucherschutz muss vorgehen und der Händler sollte sich besser vorher überlegen, wie er seine Ware kontrolliert.
 
Vorsicht, bei geschäftsschädigendem Tun wäre ich vorsichtig, wenn der Händler eine irgendwie glaubhafte Erklärung hat, hat der Schreiber sehr schlechte Karten, auch wird hier kein Rechtsschutz einspringen, da das Verhalten nicht nur grob fahrlässig sondern vorsätzlich ist.

Mir reicht es zu wissen, dass ich mit Privatnachricht den Namen bekommen könnte.

RD

PS: Eben in der ARD wird vom neuen Wurm berichtet.
 
Original geschrieben von RDausO
Vorsicht, bei geschäftsschädigendem Tun wäre ich vorsichtig, wenn der Händler eine irgendwie glaubhafte Erklärung hat, hat der Schreiber sehr schlechte Karten, auch wird hier kein Rechtsschutz einspringen, da das Verhalten nicht nur grob fahrlässig sondern vorsätzlich ist.

Mir reicht es zu wissen, dass ich mit Privatnachricht den Namen bekommen könnte.

RD

PS: Eben in der ARD wird vom neuen Wurm berichtet.
 

also wenn es sich nur um einen bericht in der form: "ich habe bei xyz folgendes gekauft und folgendes erlebt.." wird kein jurist etwas dagegen ausrichten können. anders ist das wenn man schreibt: "kauft nicht bei xyz weil ich dort folgendes erlebt habe...". das könnte man als geschäftsschädigend auslegen...

gruss
lemonstre
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von lemonstre
 

also wenn es sich nur um einen bricht in der form: "ich habe bei xyz folgendes gekauft und folgendes erlebt.." wird kein jurist etwas dagegen ausrichten können. anders ist das wenn man schreibt: "kauft nicht bei xyz weil ich dort folgendes erlebt habe...". das könnte man als geschäftsschädigend auslegen...

gruss
lemonstre
 

yes monster - so ist es; Tatsachen können natürlich dargestellt werden, auch Meinungen (Art. 5 GG), wenn sie nicht zu einem Boykott oder so aufrufen und geschäftsschädigend sind - da könnte es dann Ärger geben... o.
 
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