Problem mit verkauften G4

Wie bereits gesagt, ich will dem Käufer keine bösen Absichten unterstellen und ihm helfen, so weit es in meiner Macht steht. Sonst hätte ich sicherlich nicht diesen thread aufgemacht und mich nicht so gekümmert. Deshalb werde ich euch auch sehr dankbar wenn ihr mir und dem Käufer helfen würdet, den Fehler zu finden.

Also ich habe ihm jetzt einige Tipps gegeben was er probieren soll. Ich hoffe das der mac wieder funktioniert und der Käufer mit dem Mac zu Frieden ist.

Außerdem habe ich ihn auf diesen thread verwiesen. Vielleicht meldet er sich hier noch.

Wenn ihr weitere Tipps haben solltet, bitte posten.

Also bislang habe ich folgende Ideen.
- Grafikkarte sitzt nicht richtig im Slot
- Grafikkarte kaputt
- Monitor kaputt

Hallo!

Ich habe mal meinen PC meiner Schwester verkauft, mit einem Koffer zu ihr gebracht. Bei mir hat er super funktioniert. Kaum war er bei ihr, gab er den Geist auf. Die Graka war hinüber und noch ein paar Kleinigkeiten. Echt blödes Gefühl.
Die drei oben genannten Dinge würde ich mal probieren.
-Eventuell eine andere Graka einbauen und schauen, ob es dann geht.
-Wenn er einen zweiten Mac hat, beide mal mit Firewire verbinden und den Powermac im Festplattenmodus starten. Wenn das klappt, ist wahrscheinlich wirklich was mit der Graka.
- Vielleicht kann er über die System DVD starten?

Gruß,
Bigpietsch
 
Die Frage die für mich offen bleibt, warum hat er nach deinem Admin Passwort fragen müssen, war der Rechner nicht neu aufgesetzt, so dass er von alleine in die Anmelderoutine gelaufen ist?

Zusätzlich zu den Tipps zur Inbetriebnahme, würde ich ihm die Empfehlung mit auf den Weg geben, das System neu aufzusetzen. Er erhält dabei einen "cleanen" Rechner und ein wenig Erfahrung mit OSX.

Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
dend0r schrieb:
für etwaige selbstverschuldete fehler würde ich als verkäufer nicht aufkommen. zumal der mac ja bei ankunft funktioniert hat.

Hallo, dend0r!

Was nützen wertvolle Informationen, wenn sie Dich nicht erreichen? Wie der Herr Anwalt richtig schreibt: "Während der ersten 6 Monate gilt darüber hinaus eine Beweislastumkehr, d. h. der Verkäufer muss dem Käufer nachweisen, dass der Sachmangel NICHT bei Erhalt der Ware vorlag."

Ergo:
Es spielt nur dann eine Rolle, ob der Mac bei Ankunft funktioniert hat, wenn der Verkäufer dies beweisen kann!

- Sterling
 
..also ein Neustart ist nicht "garnichts mehr" .. er hat den Mac nach ein Paar Tagen umgestellt in's WoZi oder sonst wohin, dabei den Monistecker mit Adapter abgezogen und die Klaviatur verswitcht .. Moni hat kein Signal und bleibt dunkel .. oder die Katze ist über den Schreibtisch gedödelt und hat den nicht angezurrten Adapter rausgepinnt .. Bild erst recht dunkel .. oder er hat von einem Kumpel gesagt bekommen, der G4 sei nicht mehr so der Bringer und er will wandeln...

..kenne ich doch irgendwie...

grosses kino dieser beitrag... :rotfl:
 
[...]
Ergo:
Es spielt nur dann eine Rolle, ob der Mac bei Ankunft funktioniert hat, wenn der Verkäufer dies beweisen kann!

- Sterling

kann er in diesem fall ja, hat der käufer ja selbst geschrieben =)

er hat ja nicht umsonst nach dem admin kennwort gefragt als der das programm installieren wollte, wobei zum installieren von programmen ein funktionierender rechner notwendig ist ^.^
 
Nein, das ist kein Beweis sondern nur eine Vermutung! Den Beweis, dass der Computer tatsächlich funktionierte, bleibt der Verkäufer dem Kunden schuldig, denn der Verkäufer kann nicht die Aussage des Kunden bestätigen, das Erzählte tatsächlich getan zu haben sondern nur, das der Kunde vorgibt, es getan zu haben. Wäre er mit dabei gewesen und unter Augenzeugen Dritter, dann hätte er den Beweis für die Funktionstüchtigkeit des Mac. Doch 400 km Luftlinie trennen Beweis von Vermutung.

- Sterling
 
Nein, das ist kein Beweis sondern nur eine Vermutung! Den Beweis, dass der Computer tatsächlich funktionierte, bleibt der Verkäufer dem Kunden schuldig, denn der Verkäufer kann nicht die Aussage des Kunden bestätigen, das Erzählte tatsächlich getan zu haben sondern nur, das der Kunde vorgibt, es getan zu haben. Wäre er mit dabei gewesen und unter Augenzeugen Dritter, dann hätte er den Beweis für die Funktionstüchtigkeit des Mac. Doch 400 km Luftlinie trennen Beweis von Vermutung.

- Sterling

Aber da der Verkäufer die Gewährleitung ausgeschlossen hat, ist das
alles sowieso hinfällig. Der Käufer kann froh sein, dass er dennoch
Hilfeleistung bekommt.
 
Vielleicht meldet sich der Käufer ja mal selbst, dann kann man sehen was zu machen ist…
Vielleicht ist er ja auch mittlerweile ganz zufrieden und alles läuft wieder.
 
Also, als erstes finde ichs löblich, dass du dem Käufer hilfst. Denn ich selbst hab eben einen Mac erworben, der leider auch nicht so richtig will.

Tja, ich werfe niemals dem Verkäufer vor, dass er mich täuschen würde oder so.

Aber genau so kann man auch ned einfach sagen, dass ich als Käuferin das vor hab.

Fakt ist aber, dass selbst ein Privatverkäufer haftet. Dazu gibts leider einige Urteile. Der Satz, der da gebracht wurde, wegen Privatverkauf etc. dürfte sich in der Praxis eher schwer durchbringen lassen.

Zudem, niemand hat freude, wenn etwas nicht geht. Ich persönlich versuche das Problem bei mir nun zu lösen, irgendwie (Post dazu in diesem Forum).

Ich find, zurücknehmen is der letze der möglichen Schritte. Vorher alles andere machen :)
 
Hätte nie gedacht was hier für eine riesen Diskussion entsteht. So, aber jetzt mal zu der erfreulichen Nachricht. Der MAC läuft beim Kunden. Er hat wohl scheinbar irgend eine Datei geändert oder gelöscht. Keine Ahnung. Auf einmal ist der Bildschirm nicht mehr schwarz und er ist dabei OSX zu installieren. Habe ihm dazu auch Tipps gegeben wie er es installieren kann. Ihr könnt mir glauben, bin ich froh das alles läuft.

Aber man soll den Tag nicht vor dem Abend loben, denn ob er es geschafft hat OSX zu installieren weiß ich nicht. Ich hoffe das er es mir sagen wird, sobald er es vollbracht hat. :rolleyes: :D


Also noch mal an alle ein riesen Dankeschön.
 
Ich hatte den Käufer erklärt wie er OSX intallieren kann. Das hat er nach einigen Mails auch geschaft. Der mac lief dann ca. eine Woche, bis ich dann wieder eine Mail bekommen habe das der Mac bei Photoshop manchmal hängen bleibt. Und er seinen Drucker nicht installieren kann. Er wollte den Mac danach neu installieren, doch da bekam er eine Fehlermeldung. Danach wurde die Festplatte nicht mehr erkannt. Er vermutete das die Festplatte defekt ist, und hat diese zusammen mit seinem Kumpel ausgebaut und durch eine 10GB Festplatte getauscht. So nun scheint der Mac wirklich kaputt zu sein. Er schrieb mir.
Ich bekomme jetzt leider nur einen grauen Bildschirm und oben links die Nachricht:
"0 1 1 failed to respond,Default Catch!, code=300 at SRRO"


Danach folgte die Meldung:
Jetzt bleibt sogar der Monitor schwarz


Danach bekam ich die Mail:
Hallo nochmal!
ich bin wirklich mit meinem Latein am Ende und vielleicht sollte ich den Mac mal professionell durchchecken lassen?? Leider kostet das bestimmt Geld. Ich werde mal morgen bei Gravis nachfragen. Vielleicht können wir uns ja doch auf eine Rücknahme einigen?? Vielleicht für 300,- EUR? Oder Beteiligung an einer Reparatur? Ich weiß ja da0 du Rücknahme ausgeschlossen hast, aber so geht es doch auch nicht, oder?




Daraufhin habe ich ihm dann geschrieben:


Hallo Heiko,

ich werde den Mac sicherlich nicht unter diesen Bedingungen zurück nehmen. Bei mir hat der mac funktioniert und bei Ihnen Anfangs auch. Sie haben mich ja noch extra nach dem Admin Passwort gefragt. Ich weiß nicht was dann vorgefallen ist oder was Sie mit dem mac gemacht haben.

Es ist jetzt nicht Böse gemeint, aber ich habe Ihnen so gut es ging geholfen. Hätte ich mir wirklich etwas vorzuwerfen, dann hätte ich sicherlich nicht alles mögliche versucht um Ihnen beim Mac zu helfen. Zahlreiche Forenbesuche Ihnen eine Bewertung geschrieben etc.

Des weiteren habe ich Ihnen in der Auktion eingeräumt den Mac persönlich bei mir abzuholen. Von diesem Angebot haben Sie leider nicht gebrauch gemacht.

Wenn Sie der Meinung sind das ich jetzt eine negative Bewertung verdient habe, so müssen Sie mich schlecht bewerten. Aber ich habe mir absolut nichts vorzuwerfen. Ich habe Ihnen eine einwandfreie Ware geschickt, Ihnen sogar so weit es in meiner Macht steht, Support geleistet. Beim Versand der Ware endet eigentlich meine Pflicht. Den Support den ich Ihnen geleistet habe, war rein auf freiwilliger Basis.

Ich möchte Ihnen auch nichts unterstellen, aber seltsam ist es schon das der mac bei Ihnen am ersten tag funktionierte, am zweiten Tag startete OSX nicht mehr, und jetzt ist der mac ganz kaputt.

Mit Ihrem Gebot sind Sie doch mit den Bedinungen einverstanden gewesen? Sie haben gewusst das ich den mac Privat verkaufe. Ich habe geschrieben das ich keine Garantie, Gewährleistung und Rücknahme anbieten kann. Wenn Sie ein Umtauschrecht, Gewährleistung oder Garantie etc. haben wollten, dann hätten Sie bei einem Händler kaufen müssen....

Probleme mit der Ware kann immer auftauchen, selbst wenn man sich einen nagelneuen Mac bei Apple bestellt, gibt es teilweise Probleme, obwohl die Teile zuvor bei Apple getestet wurden. Aber Sie können von mir doch nicht ernsthaft erwarten das ich den Artikel zurück nehme der bei Ihnen kaputt gegangen ist?

Ob Sie den Mac bei Gravis durchschauen lassen, ist Ihre Entscheidung.
Aber an Ihrer Stelle würde ich versuchen den mac privat reparieren zu lassen. Das ist sicherlich kostengünstiger, denn so weit ich weiß, kostet selbst das durchchecken 80 Euro. Oder Sie nutzen das Internet. Es gibt zahlreiche Mac Foren die Ihnen bei Ihrem Problem sicherlich auch helfen können.

Ich kann Sie teilweise auch verstehen, aber Sie müssen auch meinen Standpunkt verstehen. Ich habe den Artikel bei eBay als Privatperson versteigert. Bei mir lief die Ware. Jetzt ist der mac kaputt und Sie wollen das ich einen kaputten Mac zurück nehme?

Ich drücke Ihnen die Daumen das der mac bei Ihnen bald wieder läuft.

MFG

Matthias




Kann es eventuell am Ram liegen. Er hatte mir mal erzählt das er mehr einbauen wollte. ich habe ihm darauf hingewiesen das nicht jeder Speicher kompatibel ist. Er wollte es aber trotzdem machen, bzw hat es gemacht??
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

also wenn ich das hier lese und was der Käufer alles ändern wollte oder geändert hat - RAM erweitern, HD getauscht usw. wär für mich spätestens hier Schluß mit dem Support - jede weitere Unterstützung nur noch mit einem Supportvertrag und entsprechenden Stundenlohn ;))

Ne also wirklich - manche Computerfreaks können, auch wenn sie es denken, mit Hardware nicht umgehen.
Die bekommen einfach alles kaputt!

Da helfen auch keine Tipps und Ratschläge - die machen das sowieso wie sie es für richtig halten.

Ich hoffe, dass das Thema mit der letzten Mail an den Käufer ein Ende hat, befürchte aber, dass der noch weiter nerven wird ;(

Gruß
Fridel
 
Und die Moral von der Geschichte:
Einkauf und Verkauf von gebrauchter Technik über ebay kann den Beteiligten mehr Geld, Nerven und Zeit kosten, als jeder Ärger wert ist, den der Einkauf und Verkauf verursachen kann.

Immerhin:
ebay schafft Begegnung und Kommunikation - letztendlich vor Gericht.

- Sterling
 
Wie ich bereits vermutet habe, hier wird die Gutmütigkeit des Verkäufers voll ausgenutzt.

Laß dich auf nichts ein, antworte nicht mehr auf Mails, wenn jemand nicht fähig ist mit nem Mac umzugehen, dran rumbastelt u. dann das ganze Teil liefert ist er selber schuld. Das soll nicht dein Problem sein.

Aber das habe ich auch schon gelernt, wer heutzutage Ehrlich ist, ist immer der Dumme.

Heb dir den Schriftverkehr auf, wenn er mit Anwalt droht, dann laß dich nicht einschüchtern, das ist nur ein Versuch deine Gutmütigkeit weiter auszunutzen.

That's my 2 Cent.
 
oh gott, blindwütig bastelt einer an einem mac herum und schiebt dann die schuld auf den vorbesitzer wenn nichts mehr geht.

grauenhaft
 
Na klar, die E-Mails bewahre ich mir alle auf.
Mal angenommen er droht mir mit dem Anwalt, was soll ich dann machen?
Kommen dann eigentlich irgendwelche Kosten auf mich zu wenn der Anwalt einen Brief schreibt? Ich hatte bislang mit Anwalt etc. nichts am Hut gehabt.

Ich mein, ich habe den Artikel als Privat unter Ausschluss jeglicher Rücknahme und Gewährleistung versteigert. Bei mir lief der mac.
In der Auktion hatte ich ihm ja sogar angeboten den Mac persönlich bei mir abzuholen.

Ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein das ich jetzt einen kaputten Mac zurücknehmen muss. Schließlich habe ich den Mac in einem funktionierenden Zustand verschickt.

Also wie wäre denn das weitere Vorgehen?
 
Abwarten und Tee trinken.
Solange du keinen Brief vom Anwalt bekommst, würde ich gar nichts machen. Kann mir nicht vorstellen, dass er das wirklich machen wird. Wenn er in ebay einen gebrauchten Mac kauft und dann noch Geld für einen Anwalt übrig hat, dann hätte er doch gleich einen neuen Mac kaufen können. Wäre sicher noch billiger ausgestiegen! ;-)
Gruß,
Bigpietsch
 
eines ist klar ... ein Mac kann leider auch mal kaputtgehen, ohne daß der Vorbesitzer oder der Käufer was dafür können.

Meinen G5 habe ich persönlich beim Verkäufer abgeholt, dort begutachtet, eingeschaltet, ihn eine Weile laufen lassen. Er lief problemlos! Zu Hause, nachdem er erst noch gelaufen ist, begannen die Probleme. Fazit war letztlich: das Mainboard war hinüber. Sowas kann nun mal passieren ...

Auf sowas deutet das Mac-Problem des Käufers auch hin. Das ist dann leider Pech für ihn! Da er dran manipuliert hat, würde ich nicht auf Rücknahme oder Beteiligung an Reparaturkosten eingehen.

Gruß tridion
 
ich habe mal eben nach dieser Fehlermeldung gegoogelt. So wie es sich anhört scheint jetzt das Mainboard kaputt zu sein.
0 1 1 failed to respond,Default Catch!, code=300 at SRRO
 
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