Problem mit verkauften G4

Aramon

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Ich grüße euch,

ich habe kürzlich meinen Powermac G4 über eBay verkauft.
Nun gibt es ein Problem mit dem Mac. Der mac lief beim Käufer zu Beginn, jetzt, einige Tage später soll er auf einmal nicht mehr laufen. Das Bild bleibt schwarz, ich vermute das es eventuell am Monitor oder an der Grafikkarte liegen könnte.Genau weiß ich es nicht, da der Mac bei mir immer tadelos funktionierte. Ich versuche den käufer bei seinen Problemen so gut es geht zu helfen, aber mit meinem Latein bin ich bald am Ende. Was ist wenn es eventuell die Grafikkarte oder etwas anderes ist. Bin ich dann verpflichtet den Mac zurück zu nehmen. Ich habe den Mac als Privatperson unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung verkauft. Und bei mir lief er wirklich einwandfrei, das jetzt plötzlich das Bild nicht mehr funktioniert, wundert mich.
Wenn ich gewusst hätte was für ein Theater man mit einem verkauf hat, dann hätte ich ihn wahrscheinlich lieber selber behalten. Kaputt will ich den Mac aber auch nicht zurück nehmen.



Also hier die Daten.
Powermac G4 1 Ghz
Ram 1,12 Gb
Festplatte: 80 Gb
Grafikkarte Ati 64 Mb


Ich habe dem Käufer geraten,nachzuschauen,ob die Grafikkarte noch richtig im Slot steckt. Und dann soll er mal einen anderen Monitor verwenden. Was kann ich ihm dann noch raten? Also er meinte das das bild schwarz bleibt. Und was für einen Monitor er verwendet, weiß ich leider auch nicht. Also die Grafikkarte hat 2 Ausgänge einmal VGA und dann für TFT. Aber vielleicht hat ja jemand eine Idee was es sein könnte.
 
Vielleicht hat sich durch den Transport wirklich etwas losgerüttelt.
Alle Karten raus- und wieder reinstecken. Arbeitsspeicher raus und wieder rein.
Kabel vom Monitor defekt? Monitor defekt?

Sollte dich das Problem so nicht lösen lassen, würde ich dem Käufer vorschlagen, den Rechner zu einem Service Händler zu bringen und du übernimmst die Rechnung (ganz oder anteilig). Natürlich nur mit Nachweis.

Ohne dem Käufer etwas unterstellen zu wollen: Mittlerweile scheint es sich bei ebay durchzusetzen, ein Gerät als defekt zu deklarieren, wenn man es doch nicht mehr haben will. Ist wirklich eine Unart geworden.
 
Im Zweifelsfalls kann man die Gewährleistung nicht ganz ausschliessen, man kann zwar den "berühmnten" Satz: Privatperson blal bla bla... drunterschreiben aber das schliesst die rechtliche Gewährleistung afaik nicht wirklich aus, da diese Gesetzlich vergeschrieben ist. Allerdings wenn der Rechner sogar bei ihm anm Anfang noch wunderbar funktioniert hat dann ist das schon komisch.
Wurde der Rechner verschickt? Dann hat sich vielleicht was auf dem Versand gelockert ... Am besten mal alle Kabel testen.

MFG
 
Hallo,
schwarzer Bildschirm deutet eigentlich auf einen defekt der GraKa bzw. Monitor hin.Vielleicht benutzt der Käufer auch einen "falschen DVI-Adapter" an seinem Monitor, oder eine zu hohe Auflösung (wenn der Monitor vorher an einem PC war, kann es sein das die Bildwiederholfrequenz zu hoch ist!). In der Regel "benutzen" TFT`s eine Rate von 60 - 70 Hz.
Aber mittlerweile sind die Nörgler bei Ebay nicht mehr die Ausnahme sondern eigentlich die Regel. Ich empfehle dir in Zukunft bei www.hood.de zu verkaufen. Ist auch noch KOSTENLOS. Aus Kulanz würde ich dem Käufer noch ein paar Tips geben.
ANSONSTEN GILT:

Dies ist eine Versteigerung eines Gebrauchtartikels im Sinne § 156 BGB.

Das bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten.
ICH HOFFE ICH KONNTE DIR EIN WENIG WEITER HELFEN
Gruss lupoallstars
 
Das Problem fing eigentlich schon damit an als er den mac ersteigert hat. Nach der Auktion wollte er das ich ihm den Mac vorbei bringe. Leider waren mir 400 km ein bisschen zu weit. ich habe in der Auktion geschrieben das er sich den Mac bei mir gerne persönlich abholen kann.
Also habe ich den Mac über hermes verschickt. Aber ich habe den Mac wirklich gut verpackt. Was ich aber komisch finde, der Mac lief beim Käufer erst. Da hatte er mich nämlich noch extra nach dem Admin Passwort gefragt um seine Programme zu installieren.

Heute (einige Tage später) bekam ich diese Nachricht:

Jetzt geht gar nichts mehr. Selbst der Bildschirm bleibt schwarz! Ich habe immer wieder Neustart versucht. Nichts!!
So ist der Mac für mich wertlos und ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie eine Lösung finden.


Hier mal der Link zur Auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=014&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&viewitem=&item=330096532596&rd=1&rd=1
 
Zuletzt bearbeitet:
Privatverkauf ist Privatverkauf.
Rechner hat doch bei ihm funktioniert. Wenn er jetzt kaputt ist, ist es sein Problem.
Ihr macht euch Gedanken über Sachen die so eindeutig sind. Es ist dann doch sein Problem. Bei gebrauchten Sachen muß man immer damit rechnen das was kaputt geht.

Du kannst ja versuchen ihm zu helfen so gut es geht. Und wenn es nicht mehr geht, dann sag ihm das, das es sein Problem ist.

Würd ich mir keine Gedanken drüber machen. Und laß dir nicht drohen. Der kann dir nämlich gar nix :)
 
Wäre schön, wenn du noch schreibst, wie es ausgegangen ist. Würde mich interessieren, ob der Käufer dich ver*** wollte.
Ich verkaufe mittlerweile über Ebay nichts mehr, da meine Erfahrungen in letzter Zeit einfach zu negativ waren. Ausserdem finde ich die Gebühren bei ebay mittlerweile zu hoch.
 
es wurde doch als Paket verschicjt, oder?
Dann ist es nämlcih versichert.
 
Der Post nachzuweisen, dass es eine Folge des Transportes ist, dürfte schwierig werden.
 
Ich danke euch für eure Antworten. Das mit dem PC Monitor werde ich ihm mal schreiben. Den käufer werde ich trotzdem versuchen zu helfen, denn wenn ich mir vorstelle das ich einen Artikel kaufe und er plötzlich nicht mehr funktioniert, der verkäufer dann sagen würde, Pech dein problem, dann wäre ich sicherlich auch etwas enttäuscht und verärgert.

Obwohl mir beim Käufer auch der Zweifel aufkam, ob er den Artikel haben wollte. Denn er hatte nach der Auktion sehr viele Fragen gestellt. Z.B. ob der Mac USB 2 hat etc.
Davon habe ich aber nie etwas in der Auktion geschrieben. Oder ob ich ihn den mac für 20 Euro persönlich vorbei bringen kann etc.


Mal abwarten was der Käufer sagt.

P.S: Ja das Paket wurde versichert verschickt. Allerdings ist das Problem, der Mac hat ja beim Kunden funktioniert hat. Und einen Schaden kann man dann doch nur zu Beginn sagen. Also wenn das Paket ankommt und der Karton kaputt ist. Oder kann man auch nach einigen Tagen noch hin gehen und sagen, Transportschaden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast überhaupt nichts zu befürchten, du hast ein Gebrauchtgut als Privatperson verkauft, der Käufer hat (dank unserer deutsche Gesetze) ganz einfach PECH!

ich würd mich da nicht mehr drum kümmern.
 
Du hast überhaupt nichts zu befürchten, du hast ein Gebrauchtgut als Privatperson verkauft, der Käufer hat (dank unserer deutsche Gesetze) ganz einfach PECH!

ich würd mich da nicht mehr drum kümmern.

das glaube ich nicht so ganz....ich werde mir mal die gesetzestexte durchlesen. so einfach geht das bestimmt nicht.

wie dem auch sei...ich wünsche beiden, dass es gut ausgeht.
 
was soll denn daq nicht stimmen? er ist ja kein gewerblicher Verkäufer, daher hat er nichts zu befürchten. Zumal der mac ja am anfang noch gelaufen haben soll. Garantie- oder Rückgabeansrpüche gibt es nicht bei sowas. Eigentlich muss man noch nicht mal unter die Auktion diesen "Privatperson, heirmit schliesse ich jegliche Garanite aus.."-Quark schreiben, weils sowieso schon von Gesetzeswegen so ist.
 
Eigentlich muss man noch nicht mal unter die Auktion diesen "Privatperson, heirmit schliesse ich jegliche Garanite aus.."-Quark schreiben, weils sowieso schon von Gesetzeswegen so ist.

Nachdem was ich gelesen habe ist das nicht richtig. Man muss die Gewährleistung / Rücknahme ausschliessen.
 
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Oetzi: das glaube ich nicht so ganz....ich werde mir mal die gesetzestexte durchlesen. so einfach geht das bestimmt nicht.

Doch, genau so einfach ist das.

Wenn du jetzt als Privatperson eine Auto z. B. an eine andere Privatperson verkaufst und in den Kaufvertrag reinschreibst "gekauft wie gesehen" - der Typ mit dem Auto nach Hause fährt u. am nächsten Tag nen Kolbenfresser fährt, dann hat der Käufer auch Pech gehabt.

Der Fall ist auch so passiert, der Käufer wollte klagen u. hat verloren. Hab die Story nämlich im Radio gehört :D

Der Käufer hätte nur Anspruch WENN der G4 kaputt bei ihm angekommen wäre. Das ist aber NICHT der Fall (siehe oben). Von daher ist das des Käufers Problem wenn der Rechner nach seinem Gebrauch auf einmal nicht mehr geht.
 
Nachdem was ich gelesen habe ist das nicht richtig. Man muss die Gewährleistung / Rücknahme ausschliessen.

Als Privatperson mußt du bei deiner eBay Autkion gar nix reinschreiben. Dieses ganze "...nach EU-Recht weise ich darufhin.."-Gesülze ist totaler Schwachsinn und bringt rechtlich gesehen, GAR NIX.
 
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Kenne das Problem auch. Ich verkaufe nichts mehr was ich verschicken muss… Habe in den Semesterferien öfter als "Packesel" bei Firma mit 3 Buchstaben gearbeitet und kann nicht von vorsichtiger Handhabe berichten. Habe auch selbst schon defektes (aber neues) Gerät bekommen, welches einen Funktionstest vor Übergabe an den Versender hatte. (Einbaus einer größeren Festplatte, mehr Speicher) - der Transporteur musste zahlen. Ist natürlich bei gebrauchten Geräten schwierig, deshalb bei mir nur noch Verkauf bei Abholung oder Bringdiensten (bis so ca. 50km, da ist ganz Hamburg drin und auch nicht teurer als Ebay…) und Überprüfung vor Ort mit schriftlicher Bestätigung.
 
Also in der eBay Auktion habe ich geschrieben:

Die von mir geschriebenen Angaben habe ich nach meinem Besten Wissen und Gewissen ausgefüllt. Der Computer lief bei mir bis zuletzt tadelos und ohne Probleme. Dennoch kann ich leider keine Garantie für irgendwelche Schäden die durch z.B. Transport oder so auftretet, geben. Ich versichere aber das ich den Mac gut verpackt und schnellst möglichst nach Zahlungseingang verschicken werde. Der Mac kann bei mir aber auch sehr gerne persönlich abgeholt werden. Am besten Wochentags ab 18 Uhr, oder halt am Wochenende.

Ich muss Sie darauf hinweisen das ich den Mac privat verkaufe. Keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme der Ware.


Reicht das so?

Man, solche Dinge lassen mich einfach nicht mehr in Ruhe arbeiten. besonders das ich weiß das der Mac bei mir 100% zuverlässig lief. So, nun muss ich aber mal was arbeiten.
 
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