Problem mit ebay Kleinanzeigen

D.h. der Käufer muss dem Gericht klarmachen, dass er das Notebook weit unter Preis kaufen wollte
und er eigentlich ein Halsabschneider ist. Macht die Sache auch nicht besser. :)
Smiley hin oder her - ich verstehe nicht warum Du den Käufer hier "anklagst".
Richtig: D.h. der Käufer muss dem Gericht klarmachen, dass er das Notebook weit unter Preis kaufen wollte konnte (bzw gekauft hat).
Das macht ihn nicht zum Halsabschneider, sondern den Verkäufer im Zweifel zum Idoten wenn er weit unter Preis verkauft und zu einem Vertragsbrecher wenn er es merkt und den Vertrag nicht erfüllt und denkt mit einem "Sorry" und Rücküberweisung aus der Nummer zu kommen....
 
Vertrag nicht erfüllt und denkt mit einem "Sorry" und Rücküberweisung aus der Nummer zu kommen....
Sagt ja keiner! Der VK hat einen Fehler gemacht. Zweifelsohne!

Aber was glaubt dieser Käufer realistisch erreichen zu können? Der VK hat dem anderen Käufer gegenüber exakt die gleichen Verpflichtungen, aber nur ein Notebook. Das würde bei einer Klage auf Erfüllung wohl „nicht so ganz“ unberücksichtigt bleiben. Oder glaubst du, irgendein Gericht würde den VK dazu verurteilen, dem Käufer ein Zweites zu beschaffen?

Realistisch? Die Sache ist, speziell im Hinblick auf die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens, alles andere als eindeutig. Dem gegenüber steht ein Kostenrisiko weit über der Höhe des maximal möglichen Gewinns. Ich würde mich an Stelle des TE nochmal in aller Form entschuldigen und ansonsten einfach abwarten, ob tatsächlich was kommt.
 
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Aber was glaubt dieser Käufer realistisch erreichen zu können? Der VK hat dem anderen Käufer gegenüber exakt die gleichen Verpflichtungen, aber nur ein Notebook. Das würde bei einer Klage auf Erfüllung wohl „nicht so ganz“ unberücksichtigt bleiben. Oder glaubst du, irgendein Gericht würde den VK dazu verurteilen, dem Käufer ein Zweites zu beschaffen?

Realistisch? Die Sache ist, speziell im Hinblick auf die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens, alles andere als eindeutig. Dem gegenüber steht ein Kostenrisiko weit über der Höhe des maximal möglichen Gewinns. Ich würde mich an Stelle des TE nochmal in aller Form entschuldigen und ansonsten einfach abwarten, ob tatsächlich was kommt.
Alle Meinungen hier basieren auf Mutmassung unsererseits: wir wissen weder Rechner und Preis, was wie vom Verkäufer an den Käufer kommuniziert wurde und ob dieser sich überhaupt noch mal mit Forderungen meldet.
Daher ist die Diskussion m.E. (ich wiederhole mich) rein akademischer Natur unabhänging von Schadenshöhe, Rechtschutzversicherung oder sonst was.
 
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Alle Meinungen hier basieren auf Mutmassung unsererseits
Das Problem ist halt, dass sämtliche nicht „auf Mutmaßungen basierenden Meinungen“ entweder nach BRAGO oder auf Stundenbasis abgerechnet werden...wobei der erste Anruf zur groben Einschätzung der Chancen und Risiken eigentlich kostenlos sein sollte.
 
D.h. der Käufer muss dem Gericht klarmachen, dass er das Notebook weit unter Preis kaufen wollte
und er eigentlich ein Halsabschneider ist. Macht die Sache auch nicht besser. :)

schandtat, ein Schnäppchen!! Der Schaden wären die höheren Kosten für ein gleichwertiges Notebook. Einseitiges Rückgängigmachen des Vertrages durch den Verkäufer mittels Rücküberweisung ist zwar ein netter Versuch, aber untauglich. pacta sunt servanda

Und für 200€ Streitwert (Schaden) wird kaum ein RA tätig werden. wenn solche Sachen im Familienumfeld aufkommen, ist mir das maximal einen Halbsatz wert. Aber selbst für Anwälte mit RVG-Vergütung rechnet sich das nicht.
 
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Es gilt doch die Vertragsfreiheit. Das sollte also kein Problem sein. :)
Naja, wohl nicht so ganz! Die Vertragsfreiheit endet immer da, wo Vertragsansinnen mit übergeordneten Reglementarien und Gesetzen kollidieren. Ein Vertrag oder einzelne Passagen darin können aus den unterschiedlichsten Gründen, auch unterzeichnet, nichtig sein. Wenn er etwa sittenwidrig ist.

So kann ich etwa als Vermieter einem Mieter vertraglich nicht die Haltung eines Goldfischs untersagen, um nur ein Beispiel zu nennen.
 
wenn solche Sachen im Familienumfeld aufkommen, ist mir das maximal einen Halbsatz wert. Aber selbst für Anwälte mit RVG-Vergütung rechnet sich das nicht.
Eben! Sich - auch im Familen- oder Freundeskreis - eine Stunde, die man anderweitig mit 250 Euro in Rechnung stellen könnte, umsonst mit einer Sache zu befassen wäre halt sehr nett. Und die meisten Rechtsanwälte, mit denen ich bisher auf die eine oder andere Art zu tun hatte, waren vor allem anderen eines nicht...

:crack:
 
Ich habe schon mit vielen "Mandantengeldunterschlagern" in meinem Leben geschäftlich zu tun gehabt. Mache einen ganz grossen Bogen um diese Spezies, getoppt nur von Leehrern. :cake:

Bin gespannt wie das denn ausgeht, aber das werden wir nie erfahren, ist so.;)
 
Naja, wohl nicht so ganz! Die Vertragsfreiheit endet immer da, wo Vertragsansinnen mit übergeordneten Reglementarien und Gesetzen kollidieren. Ein Vertrag oder einzelne Passagen darin können aus den unterschiedlichsten Gründen, auch unterzeichnet, nichtig sein. Wenn er etwa sittenwidrig ist.

So kann ich etwa als Vermieter einem Mieter vertraglich nicht die Haltung eines Goldfischs untersagen, um nur ein Beispiel zu nennen.

d'accord, aber das passt nicht zu difools beispiel. :)

Ich will damit ja auch nur sagen, dass man bei kleinanzeigen durchaus festlegen kann, dass man erst einen kaufvertrag mit jemanden schliessen möchte, der gewisse rahmenbedingungen (die sich natürlich im gesetzlichen rahmen bewegen müssen) erfüllt.
 
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Ich will damit ja auch nur sagen, dass man bei kleinanzeigen durchaus festlegen kann, dass man erst einen kaufvertrag mit jemanden schliessen möchte,...
Dass stimmt! Mit wem ich Verträge abschließe, kann mir natürlich niemand vorschreiben. So kann mich wohl niemand zwingen, an Goldfischhalter zu vermieten. Ich sollte sogar in mein Wohnungsangebot schreiben dürfen „Goldfische unerwünscht!“ :iD:
 
Eben! Sich - auch im Familen- oder Freundeskreis - eine Stunde, die man anderweitig mit 250 Euro in Rechnung stellen könnte, umsonst mit einer Sache zu befassen wäre halt sehr nett. Und die meisten Rechtsanwälte, mit denen ich bisher auf die eine oder andere Art zu tun hatte, waren vor allem anderen eines nicht...

:crack:

Wer gerne umsonst arbeitet und/oder für einen Familien-/Freundschaftsdienst die jeweilige Beziehung riskieren möchte mit Blick auf den Fall, dass es anders ausgeht als gedacht, kann das doch gerne machen. Ich persönlich frage aber befreundete Gärtner, Fotografen, Handwerker etc. nicht, ob sie mal kurz [...].
 
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Ich persönlich frage aber befreundete Gärtner, Fotografen, Handwerker etc. nicht, ob sie mal kurz [...].
Ist ja nicht so, dass der Spruch „Bei Geld hört die Freundschaft auf.“ von ungefähr käme.
 
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Dass stimmt! Mit wem ich Verträge abschließe, kann mir natürlich niemand vorschreiben. So kann mich wohl niemand zwingen, an Goldfischhalter zu vermieten. Ich sollte sogar in mein Wohnungsangebot schreiben dürfen „Goldfische unerwünscht!“ :iD:
und dann gibts ja durchaus noch die Möglichkeit von §119BGB.
 
und dann gibts ja durchaus noch die Möglichkeit von §119BGB.
Also, wenn jetzt ein Interessent - auf Nachfrage - so tun würde, als ob er mit Goldfischen nicht das Geringste am Hut hätte und auf einmal steht da doch ein Glas auf der Fensterbank? :unsure:
 
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