picknicker1971
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Smiley hin oder her - ich verstehe nicht warum Du den Käufer hier "anklagst".D.h. der Käufer muss dem Gericht klarmachen, dass er das Notebook weit unter Preis kaufen wollte
und er eigentlich ein Halsabschneider ist. Macht die Sache auch nicht besser.
Richtig: D.h. der Käufer muss dem Gericht klarmachen, dass er das Notebook weit unter Preis kaufen
Das macht ihn nicht zum Halsabschneider, sondern den Verkäufer im Zweifel zum Idoten wenn er weit unter Preis verkauft und zu einem Vertragsbrecher wenn er es merkt und den Vertrag nicht erfüllt und denkt mit einem "Sorry" und Rücküberweisung aus der Nummer zu kommen....