Problem mit ebay Kleinanzeigen

Nein, der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen, als der Käufer das Geld überwiesen hat.
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Durchführung der beiderseitigen Verpflichtungen ebenso beiderseitig zugestimmt wird. Das kann schriftlich sein, oder mit Handshake, unter Umständen zählt auch ein "OK" oder ein Kopfnicken.

Das hat er ja getan. Er hat beiden Käufern zugesagt, somit zwei Kaufverträge eingegangen.
 
Rechtlich: Der Verkäufer hat Mist gebaut und kommt da (erstmal) nicht so einfach raus. Er würde sich ja genauso ärgern, wenn das Macbook seit Wochen in den Anzeigen steht, sich endlich einer meldet, der Kaufvertrag geschlossen wird und anschließend der Käufer sagt: "Sorry, hab schon woanders gekauft." Erschwerend: Wenn parallel einem anderen Interessenten abgesagt wurde, der nunmehr auch kein mehr Interesse hat.

Prognose: Wenn der verkaufte Gegenstand zu dem Preis ein Schnäppchen war, könnte da was kommen. Ansonsten eher nicht.
 
Erschwerend: Wenn parallel einem anderen Interessenten abgesagt wurde, der nunmehr auch kein mehr Interesse hat.

So ein „Verlust“ ist in diesem Fall nicht möglich. Es wurde ja gleich nach dem Kauf dieser rückgängig gemacht.
 
Würde ich auch so sehen. ebay-Kleinanzeigen ist eben nicht ebay!
Eben. Ich habe das so geregelt, bei all den Anfragen und Absprachen,
dass ich explizit darauf hingewiesen habe, das erst ab meiner persönlichen exakten und direkten Zusage ein jemand etwas bekommt.
 
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Eben. Ich habe das so geregelt, bei all den Anfragen und Absprachen,
dass ich explizit darauf hingewiesen habe, das erst ab meiner persönlichen exakten und direkten Zusage ein jemand etwas bekommt.
Naja, ob das jetzt rechtlich wasserdicht wäre, sich die regeln einfach selbst zu machen, weiß ich auch nicht.

In der Praxis wird es allerdings wohl so aussehen, dass bei solcher - sorry - Pillepalle der mögliche Erfolg in keinem Verhältnis zum Kostenrisiko stehen wird. Man müsste also wohl schon sehr streitsüchtig sein (und eine geduldige rechtschtzversicherung ohne Selbstbeteiligung haben), um da tatsächlich was anzuzetteln.
 
Naja, ob das jetzt rechtlich wasserdicht wäre, sich die regeln einfach selbst zu machen, weiß ich auch nicht.

In der Praxis wird es allerdings wohl so aussehen, dass bei solcher - sorry - Pillepalle der mögliche Erfolg in keinem Verhältnis zum Kostenrisiko stehen wird. Man müsste also wohl schon sehr streitsüchtig sein (und eine geduldige rechtschtzversicherung ohne Selbstbeteiligung haben), um da tatsächlich was anzuzetteln.
Oder einen Juristen in der Familie ;)
 
Naja, ob das jetzt rechtlich wasserdicht wäre, sich die regeln einfach selbst zu machen, weiß ich auch nicht.
Das ist doch vollkommen wurscht – wenn ich aber den Interessenten von vornherein ansage, dass er eine explizite Zusage von mir haben muss,
um den Kram zu erhalten, dann funktioniert das so schon ganz gut.
Den anderen, mit denen ich korrespondiert hatte, musste ich so nur kurz rückmelden: "Sorry, ist jetzt weg."

edit:
Derjenige, der meinen Kram bekam, erhielt quasi solchen Satz: "Hiermit gebe ich dir, Name, nun meine Zusage zum diesem Produkt, dass du es von mir erhalten wirst."
 
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Also ich danke Euch allen für Euren Rat.
Ja, ich hab da Murks gemacht, aber nicht wissentlich und absichtlich.
Leider habe ich einem Käufer Unrecht getan, aber davon geht die Welt nicht unter.
Der Preis war sehr gut, sicher unter dem Durchschnittspreis, aber auch kein Geschenk.
Klar ärgert sich da jetzt jemand, aber das Internet ist voll von diesen oder ähnlichen Artikeln.
Es ist sicher kein Problem woanders fündig zu werden. Mir selber ist das auch schon als Kunde passiert.
Nie im Traum wäre ich auf den Gedanken gekommen wegen maximal 100 Euro, die ich vielleicht gespart hätte, einen Anwalt zu konsultieren.
 
Das ist doch vollkommen wurscht – wenn ich aber den Interessenten von vornherein ansage, dass er eine explizite Zusage von mir haben muss,
um den Kram zu erhalten, dann funktioniert das so schon ganz gut.
Naja, genau diese „explizite Zusage“ war ja im vorliegenden Fall gegeben, wenn ich das richtig verstanden habe.
 
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So ein „Verlust“ ist in diesem Fall nicht möglich. Es wurde ja gleich nach dem Kauf dieser rückgängig gemacht.
Es ist wahrscheinlich müssig sich darüber zu "streiten", aber Du reitest immer auf darauf rum, dass der Kauf "gleich Rückgängig" gemacht wurde. Einen gültigen Kaufvertrag kann man nicht einfach einseitig rückgängig machen.
Mir ist auch keine Rechsprechung bekannt die einen Zeitraum regelt, ein gültigen Vertrag einseitig rückabzuwickeln.
Entweder ist ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen oder nicht - nur mal so als Prinzipienreiterei ...
 
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Ich habe beruflich recht viel mit der Materie um Kauf- und Werkverträge zu tun. @picknicker1971 beurteilt das korrekt. Es ist halt ein Kaufvertrag zustande gekommen. Da ändert das zurücküberweisen nichts daran.

Anfechtungsgründe wegen Irrtums sehe ich hier nicht. Möglich wäre die Unmöglichkeit einzuwenden, schließlich kann man 1 MacBook auch nur 1 mal verkaufen. Allerdings hat dann der nicht berücksichtige Käufer einen Schadenersatzanspruch. Der dürfte sich in dem Fall, so wie auch schon dargestellt, auf den wirtschaftlichen Schaden des Käufers beschränken, sprich wenn er ein gleichwertiges MB nur für 800 EUR kriegt, dann halt auf die Differenz von 200 EUR.

Aber wie immer gilt: wo kein Kläger, da kein Richter.
 
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Das ist doch vollkommen wurscht – wenn ich aber den Interessenten von vornherein ansage, dass er eine explizite Zusage von mir haben muss,
um den Kram zu erhalten, dann funktioniert das so schon ganz gut.
Den anderen, mit denen ich korrespondiert hatte, musste ich so nur kurz rückmelden: "Sorry, ist jetzt weg."

edit:
Derjenige, der meinen Kram bekam, erhielt quasi solchen Satz: "Hiermit gebe ich dir, Name, nun meine Zusage zum diesem Produkt, dass du es von mir erhalten wirst."
Wen der Käufer, wie in diesem Fall, das Geld überwiesen hat, kann man davon ausgehen, dass es eine Eindeutige Handelseinigkeit gabu (=Kaufvertrag)
 
Wen der Käufer, wie in diesem Fall, das Geld überwiesen hat, kann man davon ausgehen, dass es eine Eindeutige Handelseinigkeit gabu (=Kaufvertrag)
Das impliziert jetzt aber irgendwie auch, dass man dem Käufer einfach mal ungefragt die Kohle überweist?
Es muss ja zumindest die Vorraussetzung geben, dass man weiß wohin man überweisen soll –
ergo muss es eine vorherige Information und/oder Vereinbarung dafür gegeben haben.
Gibt es multiple solcher Absprachen, sei es aus Versehen oder Tüddeligkeit, dann ist das doch Pech und einfach verpeilt.
Dann sollte man sich versuchen gütlich zu einigen – ansonsten kommt da nur Nervkram bei rum.
Deswegen = Lehrgeld … ja. Bzw. > dann halt auf die Differenz von 200 EUR…
 
Mal eine Frage zu den Anwaltskosten bzw. der Selbstbeteiligung der RS-Versicherung.
Trage ich die zusätzlich zu dem "Schadenersatzanspruch" in Höhe von 100 Euro?
 
Mal eine Frage zu den Anwaltskosten bzw. der Selbstbeteiligung der RS-Versicherung.
Trage ich die zusätzlich zu dem "Schadenersatzanspruch" in Höhe von 100 Euro?
Das original solltest du deine Rechtsschutz fragen.
Aber gut, dass du eine zu haben scheinst – nutze sie hier.
 
Deswegen = Lehrgeld … ja. Bzw. > dann halt auf die Differenz von 200 EUR…
...wobei das ganz so einfach dann doch wieder nicht sein wird. Denn, wer immer glaubt, irgendeinen „Schaden“ erlitten zu haben, den trifft für diesen Schaden (gottseidank!) die Beweispflicht. Und da sehe ich diese 200 in dem Fall eher nicht.

Kurz und gut: Ich weiß ja nicht, was der verhinderte Käufer beruflich macht. Aber, egal, wie es am Ende ausgehen würde, legt er wohl spätestens ab der zweiten Stunde der Auseinandersetzung mit dem Thema objektiv drauf. Ich hätte da bei schönem Wetter besseres zu tun. :sneaky:
 
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