Problem mit ebay Kleinanzeigen

lefpik

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Ich habe bei ebay Kleinanzeigen ein MB verkauft für etwa 600 Euro.
Ich hatte echt viele emails bekommen und so bin ich etwas durcheinander geraten und habe das MB aus Versehen zwei verscheidenen Leuten versprochen.
Mir ist das zunächst nicht aufgefallen, beide haben umgehend per Paypal bezahlt. Da ist mir das erst aufgefallen und ich habe nur Minuten später einem
der beiden das Geld per Paypal zurück gesendet und mich für den Irrtum entschuldigt und gesagt dass der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht.
Dummerweise sieht er das nicht ein und beharrt auf den Artikel. Er droht mit dem Anwalt und behauptet wir hätten einen Kaufvertrag abgeschlossen,
den ich zu erfüllen habe.

Was meint Ihr dazu? Hat jemand Erfahrungen oder etwas juristisches Wissen? Was soll ich tun?
 
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Du hast sofort zurücküberwiesen und dich entschuldigt. Das reicht. Bei einem Zuschlag bei ebay wäre es etwas
anderes, aber bei ebay Kleinanzeigen kann das passieren und der „Käufer“ hat keinen Schaden. Von daher ist eine
Klage aussichtslos. Lass ihn den Anwalt einschalten, da wird nichts passieren.
 
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Ich hab mal Wirtschaftsprivatrecht an der Uni besucht und da wurde so etwas erklärt wie folgt:

Ein Kaufvertrag (der hier zustande gekommen ist) verpflichtet beide Parteien zur Einhaltung ihrer versprochenen Leistungen. Es sei denn es kommt was dazwischen.

Du —> MacBook —> Kunde
Kunde —> Geld —> Du

Unser Uni-Professor erklärte das mit einer Vase. Fällt dir die Vase beim Verpacken aus der Hand und zerbricht in tausend Scherben, ist der Vertrag hinfällig, denn du kannst deinem Teil der Vereinbarung nicht mehr nachkommen. Somit ist was dazwischen gekommen, genau wie in deinem Fall.

Vielleicht helfen ja — ganz einfache und vielleicht naive Idee — die FAQs von eBay Kleinanzeigen weiter?
 
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Ich hatte mal was ähnliches bei Ebay, da habe ich was verkauft und din Auktion vorzeitig beendet und die bis dahin Höchstbietende war der Meinung sie hätte das Gerät für den Preis erstanden, sie hatte mit Anwalt usw gedroht. Am Ende heiße Luft.
In deinem Fall sehe ich es ähnlich, ja, ihr habt einen Kaufvertrag gehabt, da er dir ja das Geld überwiesen hat, aber wie es nun ist, da du es ihm umgehend zurücküberwiesen hast... schwierig.
 
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In deinem Fall sehe ich es ähnlich, ja, ihr habt einen Kaufvertrag gehabt, da er dir ja das Geld überwiesen hat, aber wie es nun ist, da du es ihm umgehend zurücküberwiesen hast... schwierig.

Nein, der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen, als der Käufer das Geld überwiesen hat.
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Durchführung der beiderseitigen Verpflichtungen ebenso beiderseitig zugestimmt wird. Das kann schriftlich sein, oder mit Handshake, unter Umständen zählt auch ein "OK" oder ein Kopfnicken.

Jedenfalls war die Überweisung des Geldes nicht das Zustandekommen des Kaufvertrags, sondern dessen Umsetzung vonseiten der kaufenden Partei.

Wird dieser Schritt rückgängig gemacht, ist der Kaufvertrag hinfällig.

(Meine bestgewissentliche Einschätzung ohne Anspruch auf hundertprozentige Korrektheit.)
 
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Wird dieser Schritt rückgängig gemacht, ist der Kaufvertrag hinfällig.

Der Kaufvertrag wird dadurch nicht hinfällig.

Der Kaufvertrag kam aber aufgrund eines Irrtums zustande, eine sofortige Entschuldigung und
Rücküberweisung sind starke Indizien dafür, deshalb wird eine Klage wenig Chancen haben.
 
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Ich hatte mal was ähnliches bei Ebay, da habe ich was verkauft und din Auktion vorzeitig beendet und die bis dahin Höchstbietende war der Meinung sie hätte das Gerät für den Preis erstanden, sie hatte mit Anwalt usw gedroht. Am Ende heiße Luft.
In deinem Fall sehe ich es ähnlich, ja, ihr habt einen Kaufvertrag gehabt, da er dir ja das Geld überwiesen hat, aber wie es nun ist, da du es ihm umgehend zurücküberwiesen hast... schwierig.
eBay und eBay Kleinanzeigen sind zwei Paar Schuhe und du hast ehrlich gesagt Glück gehabt. Mir sind Fälle bekannt, da musste derjenige, der die Auktion einfach beendet und den Artikel verkauft, Schadenersatz leisten. Reines Glück, dass es dem Höchstbietenden kein Rechtsstreit Wert war. Sonst hätte dich die heiße Luft gehörig ins Schwitzen gebracht.
 
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Versehen zwei verscheidenen Leuten versprochen.
Das heisst was? Hier liegt m.E. der Knackpunkt
Wenn Du hier den Artikel zugesagt hast (am besten noch schriftlich), mit der Bitte/Bedingung um Überweisung ist m.E. ein KV zustande gekommen.
Der Käufer hat seine Pflicht erfüllt (Bezahlt) und nun ist es an Dir Deine Pflicht des Vertrags zu erfüllen.

Rein rechtlich kommst Du nur wegen direkter zurück Überweisung nicht aus dem Vertrag.
Stell Dir vor Dir passiert das mit einem Autokauf. Du siehst ein super Angebot, Du und der Händler seid Euch einig, Du überweist das Geld und das Auto ist weg..,

Edit
keine Rechtsberatung - dafür bitte entsprechend einem Juristen/Anwalt konsultieren
 
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Rein rechtlich kommst Du nur wegen direkter zurück Überweisung nicht aus dem Vertrag.
Stell Dir vor Dir passiert das mit einem Autokauf. Du siehst ein super Angebot, Du und der Händler seid Euch einig, Du überweist das Geld und das Auto ist weg..,

So ist es. Deshalb muss man möglichst stichhaltig nachweisen, das der Vertrag irrtümlich zustande gekommen ist,
und sofortiges Zurücküberweisen und Entschuldigen sind klare Hinweise für einen Richter, falls es zu einer Verhandlung
kommt. Von daher wird es nicht einmal zu einer Klage kommen.
 
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Das heisst was? Hier liegt m.E. der Knackpunkt
Wenn Du hier den Artikel zugesagt hast (am besten noch schriftlich), mit der Bitte/Bedingung um Überweisung ist m.E. ein KV zustande gekommen.
Der Käufer hat seine Pflicht erfüllt (Bezahlt) und nun ist es an Dir Deine Pflicht des Vertrags zu erfüllen.

Rein rechtlich kommst Du nur wegen direkter zurück Überweisung nicht aus dem Vertrag.
Stell Dir vor Dir passiert das mit einem Autokauf. Du siehst ein super Angebot, Du und der Händler seid Euch einig, Du überweist das Geld und das Auto ist weg..,
Sehe ich ein. Aber um auf das Beispiel mit der Vase zurück zu kommen. Der Artikel ist leider beim verpacken kaputt gegangen . Wer will das beweisen?
 
Tja. Du suchst Dir besser einen Anwalt, oder die Verbraucherzentrale. Denke picknicker1971 liegt da richtig. So habe ich es schon öfter gelesen.
 
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Meines Wissens hat das tennisspielende Forumsmitglied hier einiges an Expertise vorzuweisen und ich würde seiner Einschätzung vertrauen. :noplan:
 
Erst muss sich der Kläger einen Anwalt suchen oder selber aktiv werden. Solange einfach abwarten und Tee trinken...
Meine Prognose: Da kommt nix.

P.S: Ich habe wenig Jura-Expertise, aber Lebenserfahrung in der Richtung. Recht haben ist schön, das Recht aber
durchgesetzt bekommen ist nicht so einfach und in so einem Fall lohnt sich kein Rechtsweg. Möglich ist aber alles,
vielleicht geht es um einen Choleriker, der nichts anderes zu tun hat, als zu streiten. Wer weiß. Unwahrscheinlich.
 
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Erst muss sich der Kläger einen Anwalt suchen oder selber aktiv werden. Solange einfach abwarten und Tee trinken...
Meine Prognose: Da kommt nix.

P.S: Ich habe wenig Jura-Expertise, aber Lebenserfahrung in der Richtung. Recht haben ist schön, das Recht aber
durchgesetzt bekommen ist nicht so einfach und in so einem Fall lohnt sich kein Rechtsweg. Möglich ist aber alles,
vielleicht geht es um einen Choleriker, der nichts anderes zu tun hat, als zu streiten. Wer weiß. Unwahrscheinlich.
Sicherlich richtig - Recht haben, einfordern (lassen) und bekommen sind verschiedene Dinge.

Nichts desto trotz sollte man sich auch mal in die Lage des Käufers versetzen...
Wer sagt den, dass Lefpik nicht ein besseres Angebot bekommen hat und dachte er macht ne schnelle Mark Euro und kommt aus der Nummr raus.
Wäre ich der Kaufer, wäre ich auch mehr als verärgert



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keine Rechtsberatung - dafür bitte entsprechend einem Juristen/Anwalt konsultieren
 
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Ja, ärgerlich ist das, keine Frage. Hab ich selber schon erlebt.
 
Sehe ich ein. Aber um auf das Beispiel mit der Vase zurück zu kommen. Der Artikel ist leider beim verpacken kaputt gegangen . Wer will das beweisen?
Ist die Frage, wer was beweisen muss; wenn du nicht die passenden Scherben hast, ....
 
Sehe ich ein. Aber um auf das Beispiel mit der Vase zurück zu kommen. Der Artikel ist leider beim verpacken kaputt gegangen . Wer will das beweisen?
Ich denke Du spielst auf dei "Unmöglichkeit" an (wenn die überhaupt zutrifft):
Ist ein Schuldner wegen Unmöglichkeit von der Erfüllung befreit, besteht der Vertrag trotzdem weiter. Praktisch kann dies insbesondere bedeuten, dass den befreiten Schuldner weitere Vertragspflichten wie Schadensersatzpflichten treffen können.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unmöglichkeit_(BGB)



Edit
keine Rechtsberatung - dafür bitte entsprechend einem Juristen/Anwalt konsultieren
 
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Sehe ich ein. Aber um auf das Beispiel mit der Vase zurück zu kommen. Der Artikel ist leider beim verpacken kaputt gegangen . Wer will das beweisen?
Auch hier gilt - ist das eine Vase, welche einmalig ist (Ming Vase von Anno dazumal) oder eine welche für den doppelten Preis woanders gibt.
Bei Letzteren kann man als Käufer Schadenersatz (Preisdifferenz) geltend machen. Und das gilt m.E. auch für Dein Laptop. Kauft er es nun woanders teurer, kann er die Preisdifferenz gelten machen. Ob er das am Ende tut, steht auf einem anderen Blatt.

PS
Meine Posts sind keine Rechtsberatung - dafür bitte entsprechend einem Juristen/Anwalt konsultieren
 
Ich würde nach der erfolgten Klarstellung alle weiteren Nachrichten des Nicht-Käufers ignorieren. Wenn sein Anwalt sich meldet, kann man sich die Argumentation mal anschauen. Recht unwahrscheinlich, dass das wirklich passiert. Lohnt sich nicht, sich darüber groß prophylaktisch den Kopf zu zerbrechen. So wie der Vorgang beschrieben ist, war das zwar ein Irrtum, aber Fair-play mit unverzüglicher transparenter Kommunikation. Damit sollte es gut sein. Der andere ärgert sich viellicht, das sein Schnäppchen flöten ging und wittert Schmu. Aber morgen hat der sich abgeregt, der Anwalt war nur ein spontaner Anflug, der ist ihm zu teuer´und zu zeitintensiv angesichts des bescheidenen Erwartungswerts.
 
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