Preis falsch ausgezeichnet im Onlineshop?

QuickSilverEX

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Hallo,

vielleicht gibt es ja jemanden hier, der sich ein wenig mit dem Verkaufsrecht im Internet auskennt.
Ich wollte in einem Onlineshop einen Artikel kaufen und habe dabei mit verwunderung festgestellt, dass der Preis mit Euro 0.- ausgezeichnet war.
Darauf hin habe ich diesen Artikel mehrfach bestellt und auch eine Bestellbestätigung via e-mail erhalten. Darin ist meine Bestellung mit einem Gesamtpreis von Euro 0.- zzgl. 1,45 Euro Porto aufgelistet.

Jetzt bekomme ich eine e-mail, dass es sich bei dem Artikel offensichtlich um einen Fehler handelt und der Preis mit Euro 0.- falsch ist.

Jetzt meine Frage:
Könnte ich auf die Bestellung bestehen? Sprich, der Onlineshop muss mir diese Artikel jetzt zu Null Euro versenden? Immerhin habe ich ja die automatische Bestellbestätigung erhalten, in dem alles aufgeführt ist.
 
Nein. Wenn das Angebot nicht an dich persönlich gerichtet ist, dann ist die Anzeige im Online-Shop nur die "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" deinerseits. Der Shop muss dir den Artikel nicht zu dem Preis verkaufen. Gilt auch für Schaufenster usw.

EDIT: Die Bestellbestätigung ist auch keine Auftragsbestätigung. Wenn du mal was bei Amazon bestellst musst du mal die Bestellbestätigung genau durchlesen. Da steht z.B. drin dass der Vertrag erst zustande kommt, wenn Amazon die Ware verschickt. Dann buchen die auch erst ab.
 
Irrtümer und Tippfehler sind meist vorbehalten! Man mag es kaum glauben aber auch Onlineshops werden von Menschen gemacht!

Bei 0 Euro könnte man auch knapp selbst auf einen Fehler kommen, sprich hier kann man auch nicht vom guten Glauben ausgehen.
 
dazu gibt es hier schon einige Threads, meistens mit amazon als Anbieter, und irgendwelchen Laptops für 39,-- €.

Angebot im Shop, ist eine Einladung an dich, ein Angebot zu unterbreiten.

Deine Bestellung ist das Angebot, die Ware zu dem angegebenen Preis zu kaufen.

Die automatisierte Benachrichtigung des Händler ist noch nicht die Annahme.

Dieser erfolgt erst mit dem Versenden der Ware. Oder mit einer Auftragsbestätigung.

:) (tut mir leid)
 
mir geht es nicht darum, den Onlineshop darauf festzunageln!
Ich habe in näherer Zukunft vor selbst einen zu eröffnen und freue mich, vorher schon etwas zu lernen. Daher meine Fragen.

Amazon ist vielleicht ein schlechtes Beispiel.
Hier ein Auszug aus der AGB des Shops wo ich bestellt habe.
"...Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail nach Erhalt Ihrer Bestellung annehmen."

Ich vermute, diese e-mail wird automatisch durch den Shop verschickt. Der Computer weiß ja nicht, dass sich da möglicherweise einer von den Mitarbeitern vertippt hat.
 
und weiter unten bestimmt sowas wie es besteht kein lieferzwang...
 
Der Wiki-Artikel ist sehr hilfreich.

Bedeutet das jetzt, dass der Satz in der AGB, den ich weiter oben zitiert habe, belanglos ist?
Da es grundsätzlich so geregelt ist, wie es im Wiki-Artikel steht?
Das Zivilrecht steht wahrscheinlich über den AGB des Shops
 
Du hast eine Bestellbestätigung, keine Auftragsbestätigung, richtig?
 
ja, von Auftragsbestätigung steht da nix.
absender: order@onlineshop.de
Betreff ihre bestellung NR 43034 vom 24.12.2007

Wir danken für ihre Bestellung etc.pp. Alle Informationen zu Ihrer Bestellung aufgeführt ... sollten Artikel nicht lieferbar sein, melden wir uns umgehend bei Ihnen.

Dann kommt die Artikelauflistung mit einem Gesamtbetrag
 
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