powerbook festplatten-tausch: garantieverlust WIE ersichtlich?

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verna

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hallo

mir wurde immer gesagt, dass ich die schnellere festplatte fürs powerbook nicht selbst (bzw. mein powerbook-schraub-erfahrener kollege) einbauen darf, da sonst die garantie erlischt.

nun meine frage dazu: gibt es da irgendwo ein pickerl oder eine "plombe", die beim aufmachen beschädigt wird, und so weiter... oder heißt das nur, dass wenn beim einbau was kaputt geht, dies von der garantie nicht abgedeckt wird, wenn aber alles glatt geht, bleibt auch die garantie bestehen?

bitte schön, kennt sich da wer aus?
danke, verna
 
Siegel

Hi,


es gibt da unter den Tasten F2 und F12 einen Aufkleber, der über den jeweiligen Schrauben sitzt aber wieder angebracht werden kann. Außerdem gibt es unter der Tastatur noch 3 Alu-Klebestreifen, bei denen man eindeutig sieht, wenn jeman d daran gefummelt hat.

Der Ein- und Ausbau einer Platte in ein PB ist eine nicht so leichte Aufgabe. Viele unerschiedliche Schrauben, von allen möglichen Seiten - ich bin zeitweise ganz schön in's Schwitzen gekommen (bis ich die dritte Schraube für die Tastatur -Tip: ist von Hinten verschraubt - gefunden hatte :-().

Habe in mein 12" PB eine 80GB Platte eingebaut, die genau 6 Wochen lief und sich dann verabschiedet hat. Zum Glück angekündigt, so dass ich gerade noch eine Datensicherung hinbekommen habe...
Jetzt sitze ich hier wieder mit meiner 40GB Platte. Außerdem hat die 80er viel Energie verbraucht. Der Lüfter ist fast unentwegt gelaufen...

Gibt da aber eine Seite, da findest Du die Anleitungen. Bild für Bild...
klickst du hier

Garantie? Kann ich nur raten - Müßte da mal mal meinen Freund fragen, der ist Anwalt.


Viel Spaß beim Schrauben - und wie beim Sex: take care!

H.
 
Hi,

also ich habe mal bei meinem Titanium die HD gewechselt. Das war ziemlich einfach. Beim iBook, und ich glaube das Alu PB ist ähnlich aufgebaut, war es sehr viel schwieriger. Ich würde das PB lieber einschicken an deiner Stelle.
 
Also ich muss auch sagen, beim Ram ist das Wechsel kein Thema, aber bei der Platte solltest du viel Erfahrung haben. Da würde ich vorsichtig sein.

Die Garantie sollte nach meiner Einschätzung nicht erlischen. Natürlich gibt es aber keine Garantie für Zusatzeinbauten und natürlich auch Beschädigungen, die durch den Zusatzeinbau passiert sind. (Im Zweifel (wenn sie behaupten, es sei durch den Einbau passiert) wirst du es schwer haben - das Gegenteil zu beweisen.

Apropos Einbau....also ich habe hier in der Naehe einen AASP (ein kleines Systemhaus), wenn man dort eine Pladde kauft, dann bekommt man den Einbau für ein paar Euros drauf - aber nur, wenn man ganz lieb fragt. (natürlich ist die Pladde vom Discounter billiger). Fakt ist aber, dass dann die Garantie auf jeden Fall erhalten bleibt und die Gewähr, dass du am Schluss nicht noch fünf Schrauben übrig hast. :D
 
ich kanns jetzt leider nicht überprüfen, aber als ich vor 2 - 3 monaten mein PB gekauft habe war unter anderem eine frage von mir was ich tauschen darf ohne die garantie zu verlieren.
die nette verkäuferin faselte irgendwas von festplatte. sie sagte apple beschreibt bestimmte einbauten ja auch schon im begleitheft, unter anderem wäre auch der einbau einer festplatte nicht gefährlich für die garantie - sicher bin ich mir allerdings nicht mehr - muss nochmal nachfragen ...
 
Also mit der Garantie gibt sich das wie folgt:
Auch wenn eine Festplatte im PB selbst gewechselt wird, besteht auf alle anderen Komponenten weiterhin die Garantie - obwohl das jetzt Gewährleistung heißt, was rechtlich etwas anderes bedeutet.
Das Problem kann aber sein, (Fallbeispiel:) sollte Dir "der Prozessor durchbrennen" und du hast eine Komponente im Rechner, die dazu geführt haben kann, beispielsweise ein Festplatte, die möglicherweise einen höheren Energiebedarf hat oder wärmer wird als vorgesehen, mußt Du im schlimmsten Fall den Nachweis erbringen, dass diese Komponente nicht der auslösende Faktor war.
Apple wird angeben, dass diese Komponente nicht für den Rechner geprüft und genehmigt sei, so dass hier ein Ausschluss der Gewährleistung gemäß deren AGB's greifen würde.
Aber das ist sowieso ein weites Feld, da Apple in seinen Gewährleistungen deutschem und europäischem Recht wiederspricht und nur ein Jahr Gewährleistung bietet - Verbraucherrechtlich eigentlich nicht haltbar. Offensichtlich gibt es hier auch oft "zoff". Zu diesem Thema existieren schon eine Menge Beiträge. Führe ich jetzt nicht weiter aus - musst mal schauen.

Wie gesagt, der Wechsel ist kompliziert, aber nicht unmöglich. Die Seiten, die ich oben angegeben habe, sind sehr ausführlich (und ich bin kein Computerprofi).
Dass meine Platte nach 6 Wochen schon die Segel gestrichen hat, kann daran liegen, dass wirklich ein Werksfehler vorlag. Festplattenfehler treten in der Regel in den ersten Wochen auf. Aber mein Rechner hat deutlich auf die neue Festplatte reagiert: Ist (noch) wärmer geworden und hat häufiger gelüftet. Ich bin mir nicht sicher, ob ich nochmals tausche. Wenn die neue 80GB Platte da ist werde ich sie wohl in mein externe Gehäuse einsetzen und gut...

Na dann viel Spaß beim entscheiden! *grin


H.

---
PowerBook G4 - SD - 12" - 1Ghz - 512MB - 40GB
 
Zuletzt bearbeitet:
angelus sum schrieb:
Na dann viel Spaß beim entscheiden! *grin


danke, ich werd´s österreichisch angehen (probleme aussitzen :) ), und mich anderen träumen hingeben... nach einem jahr ist die garantie weg und ich werde meinen hardware-erfahrenen freund zu einer alu-powerbook-aufschraub-session einladen!

hm, noch eine frage ohne neuen fred, vielleicht hört mich ja wer... - kann ich die geschwindigkeit einer externen, gut kompatiblen festplatte nutzen (progs dorthin ziehen, ...)? werd´ natürlich auch in der suche suchen!!

liebe grüße, verna
 
IMHO sollte sich aus einer guten FW800 Festplatte (7200rpm) durchaus eine gute Performance ergeben! Alerdings natürlich auch nur wenn die Programme diese auch intensiv nutzen (scratch-File Photoshop, Programme dir z.B. sonst lange zum Start brauchen dort installiert usw...
 
angelus sum schrieb:
Aber das ist sowieso ein weites Feld, da Apple in seinen Gewährleistungen deutschem und europäischem Recht wiederspricht und nur ein Jahr Gewährleistung bietet - Verbraucherrechtlich eigentlich nicht haltbar. ---
PowerBook G4 - SD - 12" - 1Ghz - 512MB - 40GB
12 Monate Garantie des Herstellers (Apple) und 24 Monate Gewährleistung vom Händler.
Verwechsle dies nicht.

aus Wikipedia
Eine Garantie (v. frz.: garantie, v. altfränk. weren gewährleisten, sicherstellen) ist eine Zusicherung eines bestimmten Handelns in einem bestimmten Fall.


Im Bereich des Handels ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.


Beispiele sind:

"14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen"

"Preisgarantie" (Rücknahme, wenn die Konkurrenz nachweisbar billiger ist)

"3 Jahre Garantie" (besonders schwammig, weil keiner verrät, was diese eigentlich wirklich umfasst)

"5 Jahre Reparaturgarantie" (Kann auch Reparatur auf Kosten des Kunden bedeuten)

"20 Jahre Nachkaufgarantie für Ersatzteile"

"Vor-Ort-Garantie" (Händler kommt zum Aufstellungsort der Ware, um dort zu reparieren, Ersatzware wird vor Ort geliefert)

"Bring-in-Garantie" (Ware muss für Reparatur zum Händler gebracht werden, Ersatzware muss beim Händler abgeholt werden)

und
Gewährleistung
Als Gewährleistung oder (Sach-)Mängelhaftung bezeichnet man die Pflicht des Verkäufers, für Mängel des Verkaufgegenstandes einzustehen.


Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Der Mangel muss hierbei bei Übergabe der Sache vorliegen; jedoch kann man bei späteren Defekten oft davon ausgehen, dass dieser auf einem schon bei der Übergabe im Keim angelegten Defekt beruht (so genannte Keimtheorie). Dem entspricht auch die Beweislastverteilung im Kaufrecht in den ersten 6 Monaten.


Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.


Im Gegensatz zur (freiwilligen) Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch durch Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer beschränkt werden. Beim Verbrauchsgüterkauf ist jedoch EU-weit eine Gewährleistung von zwei Jahren für Neu- und einem Jahr für Gebrauchtwaren zwingend.

minbo
 
Zuletzt bearbeitet:
Sind die Gewinde der Schrauben nicht auch farbig markiert?
Diese Farbe reibt sich beim Auseinanderbauen ab, der Techniker erkennt das.
Hab ich mal irgendwo gehört...
 
Hallo verna,

Schau doch mal ins Handbuch von deinem PowerBook. Da ist beschrieben, wie man die Festplatte tauschen kann. Hat mir mal ein Kunde gesagt, hab es nicht überprüft. Solang du dich an diese Anleitung hälst, sollte es eigentlich kein Problem mit der Gewährleistung/Garantie geben. Wenn du oder dein schrauberfahrener Kollege es euch nicht zutraut, macht es auch jeder Mac-Händler. :)

sunni
 
sungeri schrieb:
Hallo verna,

Schau doch mal ins Handbuch von deinem PowerBook. Da ist beschrieben, wie man die Festplatte tauschen kann. Hat mir mal ein Kunde gesagt, hab es nicht überprüft. Solang du dich an diese Anleitung hälst, sollte es eigentlich kein Problem mit der Gewährleistung/Garantie geben. Wenn du oder dein schrauberfahrener Kollege es euch nicht zutraut, macht es auch jeder Mac-Händler. :)

sunni

das habe ich auch schon öfters gelesen, auch hier im forum, doch leider stimmt dies zumindest bei den neuen powerbooks nicht (mehr). wahrscheinlich weil - wie ja auch schon erläutert wurde - der tausch bei den neuen alu´s verzwickter ist...

ja, der mac-händler machts, for 100 bucks :(

trotzdem danke schön!
 
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