"Pflichtangaben für ein Kontaktformular" ????

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einen wunderschönen freitag wünsche ich :)

schaut euch bitte mal diese seite hier an - ganz unten, letzter abschnitt: "Pflichtangaben für ein Kontaktformular"
http://www.triway.de/impressumvorschriften.htm

okay, stand ist 4. 2. 2004, aber trotzdem meine frage: ist das nur ein gut gemeintes beispiel oder gibts wirklich gesetzliche vorgaben, was ich von meinen surfern einsammeln MUSS??? :eek:
bisher war mir nur die impressumspflicht bekannt...
 
da geht es doch nur darum, was mit den daten geschieht. welche daten (name, telefon, email, geburtsdatum, anschrift, handy, geschlecht, haarfarbe etc) du erfasst bleibt doch dir ueberlassen...
 
da geht es doch nur darum, was mit den daten geschieht. welche daten (name, telefon, email, geburtsdatum, anschrift, handy, geschlecht, haarfarbe etc) du erfasst bleibt doch dir ueberlassen...
du meinst, die überschrift dort müßte eher heißen "Pflichtangaben für die Datenschutzerklärung" ??
oder auch "juristisch einwandfreie Datenschutzerklärung" ??

könnte natürlich sein...
 
Ich denke auch dass es um die Datenschutzerklärung geht. Noch nie was davon gehört dass der Gesetzgeber festlegt welche Daten mit einem Kontaktformular abgefragt werden MÜSSEN.
 
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