Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung?

imacer

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Hallo miteinander,

ich würde gerne mal in die Runde fragen, ob es richtig ist, dass seit diesem Jahr jeder die Pflicht hat eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, dessen Einkommen über 8652 € lag, oder gilt das nur für Rentner??

Quelle: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben.html

Ich ging bisher davon aus, dass die Pflichtveranlagung nur besteht, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, wie zB.
  • Einkünfte bezogen werden, die dem Progressionsvorbehalt (z.B. Elterngeld) unterliegen und 410 Euro übersteigen
  • Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug zusätzlich erwirtschaftet werden
  • mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bezogen werden
  • die berücksichtigte Vorsorgepauschale höher als die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen war
  • Ehegatten in der Steuerklasse 4 mit Faktor veranlagt worden sind
  • auf der Lohnsteuerkarte oder der sonstigen Bescheinigung Freibeträge vermerkt worden sind
  • Ehegatten nicht zusammen veranlagt werden und nicht die übliche hälftige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag wählen möchten
  • Sonderzahlungen erhalten wurden
  • der Arbeitgeber in dem Jahr gewechselt wurde und der neue nicht die Vorgaben des alten Arbeitgebers berücksichtigt hat
  • die Ehe geschieden oder durch Tod beendet wurde und der Ehegatte im gleichen Jahr wieder geheiratet hat
  • der Ehegatte im EU-Ausland lebt
  • der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz im Ausland hat, aber einen Antrag auf unbeschränkte deutsche Steuerpflicht stellt
Kostenlose Rechtsberatung kann und möchte ich natürlich nicht erwarten, aber wenn jemand auf dem Gebiet fit ist und einen kurzen Satz dazu aus dem Ärmel schütteln könnte, wäre das äußerst freundlich.
Bin jetzt etwas verunsichert ob ich muss oder nicht.
Von den oben aufgeführten Punkten würde nichts auf mich zutreffen, aber die Grenze von 8652 € übertreffe ich als normaler Angestellter natürlich.

verbindlichsten Dank
imacer
 
Ruf beim finanzamt an :D
 
das gilt nur für Rentner, wenn die Punkte nicht auf Dich zu treffen, ist es keine Pflicht.
 
Heißt: Wenn ich als Lediger meinetwegen brutto 10.000 Euro verdiene als Arbeitnehmer, muss ich eine Einkommenssteuererklärung bis Ende Mai abgeben?
 
Damit man sich dann anhören kann, "Fragen Sie das Ihren Steuerberater!" :crack:

So einen Satz hörst du bei solchen Fragen nicht, wenn die die Hotline des Finanzamts anrufst.

PS: Ich sehe gerade.

Die Finanzämter von Rheinland-Pfalz bieten das hier an:

1.jpg
 
Im Zweifelsfall wirst Du halt geschätzt... :noplan: Ob man damit besser fährt, kommt auf den Einzelfall an.
 
Ich versteh das so:
Jeder der mehr als die Grenzen verdient muss eine Steuererklärung abgeben. Zusätzlich müssen Arbeitnehmer unabhägig von der Höhe des Einkommens in den o.g. Fällen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben
 
Damit man sich dann anhören kann, "Fragen Sie das Ihren Steuerberater!" :crack:

uns sagte letztes jahr eine "wenn sie den Brief bekommen haben müssen sie eine machen" - nach längerem Googlen hab ich dann auch den grund gefunden xD

und die lepschen 20€ Lohnsteuer gabs dann zurück, dafür sitzt du ne stunde mit dem papierscheiss rum... Sinnfrei

Aber als stinknormaler Angestellter ist man nicht Steuererklärungspflichtig (Sofern nicht eins von dem oben stehenden zutrifft. Stinknorma = Lohnsteuerklasse 1 ohne Freibeträge und sonstige Leistungen etc). Wozu auch, die bekommen alle Daten über die elektronische Lohnsteuerkarte. ZUdem würden sie sich damit einen Haufen Mehrarbeit aufhalsen der nix bringt sondern eher kostet (Werbungskosten)

Was mir tierisch auf den Sack geht, keine Seite im Netz schreibt das so, sondern immer "wenn auf sie dies und dies zutrifft, ja dann müssen sie.... schwurbel blablub" ich kann die Frage also gut nachvollziehen :D
 
Nein, denn nur dieser ominöse Steuerhilfeverein schreibt es so.
 
Hallo noodyn,

leider ist es m.E. eben nicht so eindeutig, wie in dem von Dir verlinkten Artikel.
Ich bin beim googeln auch schon auf andere Punkte gestoßen, die zu einer Abgabepflicht führen könnten, zB der Besitz von ausländischen, thesaurierenden Aktienfonds.
Auch der zuerst von mir verlinkte Artikel beschreibt eine pauschale Abgabepflicht, bei überschreiten der (sehr niedrig angesetzten) Einkommensgrenze.
Von Rentnern steht da nichts.
Daher meine Verwirrung und Verunsicherung.
Vielleicht nutze ich dann mal die Hotline um die Frage zu klären. Ich befürchte ein Anruf beim Finanzamt läuft im Zweifel darauf hinaus, dass sie sagen "machen Sie mal lieber eine".

Aber als stinknormaler Angestellter ist man nicht Steuererklärungspflichtig (Sofern nicht eins von dem oben stehenden zutrifft. Stinknormal = Lohnsteuerklasse 1 ohne Freibeträge und sonstige Leistungen etc). Wozu auch, die bekommen alle Daten über die elektronische Lohnsteuerkarte. Zudem würden sie sich damit einen Haufen Mehrarbeit aufhalsen der nix bringt sondern eher kostet (Werbungskosten)

Sehe ich prinzipiell genauso.
Bin Angestellter, Steuerklasse 1 und alle meine Daten werden dem FA vom Arbeitgeber bzw der Bank zur Verfügung gestellt.

Will mich hier nicht über das Steuersystem auslassen. Es wäre aber schön, wenn durch die im ganzen Jahr gezahlten Steuern alles im Reinen wäre. Jedes Jahr dasselbe Theater.
Hätte gerne gesehen, dass alle Ausnahmen abgeschafft werden. Jeder zahlt seine 10-35 % Steuern und fertig. Niemand bekäme dann irgendetwas wieder :)
 
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