Petition: Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrund

Wenn sich irgendwas in Deutschland positiv entwickelt, dann macht einem spätestens die EU wieder einen Strich durch die Rechnung.
 
Wenn sich irgendwas in Deutschland positiv entwickelt, dann macht einem spätestens die EU wieder einen Strich durch die Rechnung.

Nicht unbedingt und immer! Also! Sei dabei. :cake:
 
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen
Warum nur im Internet? Ausserhalb des Internet wird auch kostenpflichtig abgemahnt.
 
Warum nur im Internet? Ausserhalb des Internet wird auch kostenpflichtig abgemahnt.

Klar, wäre natürlich auch eine Maßnahme, aber die Abmahnungen im Internet werde ja schon fast industriell vorgenommen.
 
Und warum soll ein Rechteinhaber die Kosten dafür tragen, dass irgendjemand, im Zweifelsfall auch noch böswillig, seine Rechte verletzt?
 
Und warum soll ein Rechteinhaber die Kosten dafür tragen, dass irgendjemand, im Zweifelsfall auch noch böswillig, seine Rechte verletzt?

Jeder tut dies böswillig? Interessant.
 
Und warum soll ein Rechteinhaber die Kosten dafür tragen, dass irgendjemand, im Zweifelsfall auch noch böswillig, seine Rechte verletzt?

Der Rechteinhaber muss ja nicht gleich einen Anwalt einschalten. In vielen Fällen würde eine kurze Mitteilung an den vermeintlichen Rechteverletzer ausreichen.

Das Problem ist, dass das Internet ein rechtliches Minenfeld ist und sich wohl keiner sicher sein kann, nicht irgendwelche Rechte Dritter zu verletzen. Und selbst wenn eine Abmahnung rechtlich nicht gerechtfertigt ist, zahlen viele trotzdem, weil sie sich vor den Konsequenzen fürchten, wenn sie es nicht tun.
 
scala schrieb:
Klar, wäre natürlich auch eine Maßnahme, aber die Abmahnungen im Internet werde ja schon fast industriell vorgenommen.
Wieso fast? Es gibt genügend spezialisierte "Anwaltskanzleien", die sich auf sowas spezialisiert haben und so einfach das schnelle Geld machen - auf Kosten anderer natürlich...

Dass die Methode "erste Abmahnung muss kostenfrei sein" sehr gut funktioniert, sieht man übrigens in England.

Gruß, Gerhard (der ab heute etwas mehr Demokratie praktiziert).
 
Jeder tut dies böswillig? Interessant.
Wo habe ich das geschrieben? Es gibt aber eine Menge böswillige Verletzer, und die sind schon bei der derzeitigen Rechtslage schwer genug bzw. teilweise gar nicht im Zaum zu halten....
Der Rechteinhaber muss ja nicht gleich einen Anwalt einschalten. In vielen Fällen würde eine kurze Mitteilung an den vermeintlichen Rechteverletzer ausreichen.
Damit setzt er sich aber einem erheblichen Risiko aus, selbst eine Abmahnung zu kassieren....

Im Übrigen ist eine Berechtigungsanfrage durchaus gang und gäbe im gewerblichen Rechtschutz, auch wenn es Kollegen gibt, die sie aus Prinzip ablehnen.
Wieso fast? Es gibt genügend spezialisierte "Anwaltskanzleien", die sich auf sowas spezialisiert haben und so einfach das schnelle Geld machen - auf Kosten anderer natürlich...
Soviele gibt's da gar nicht.
Dass die Methode "erste Abmahnung muss kostenfrei sein" sehr gut funktioniert, sieht man übrigens in England.
Funktioniert die sehr gut? Oder verzichten in England schlicht viele Rechteinhaber auf ihre Rechte, weil sie sie nicht durchsetzen können?
 
Soviele gibt's da gar nicht.

Und wenn es da nur 3 davon gäbe - wenn es mich selbst betreffen würde wäre mir das schnurzpiepegal wieviele es davon gibt.

Die Petition hatte ich übrigens schon unterzeichnet. Finde ich gut, dass du das hier publik machst!
 
@snoop69 - Wo du es geschrieben hast? Es kam genauso rüber, wenn man den gesamten Beitrag liest.

Warum setzt er sich einem Risiko aus? Wenn, dann nur nach dem jetzigen Stand. Hier muss es also eine eindeutige Form geben, wie dies zu gestalten ist.

Soviele gibt es gar nicht? Einen finde ich schon zu viel.

Sie funktioniert auf jeden Fall besser, weil es keine Abmahnprofessionalisierung gibt.
 
Und warum soll ein Rechteinhaber die Kosten dafür tragen, dass irgendjemand, im Zweifelsfall auch noch böswillig, seine Rechte verletzt?
Versteck dich bitte nicht vor der Realität. Der Abmahnwahnsinn nimmt kaum ein Ende.
 
snoop69; schrieb:
...verzichten in England schlicht viele Rechteinhaber auf ihre Rechte, weil sie sie nicht durchsetzen können?

Weil die erste Abmahnung dort meistens ohne Anwalt abläuft, verzichten die Inhaber auf ihre Rechte? Bahnhof?

Grübelgruß, Gerhard
 
@snoop69 - Wo du es geschrieben hast? Es kam genauso rüber, wenn man den gesamten Beitrag liest.
Dann solltest Du vielleicht noch mal lesen....
Warum setzt er sich einem Risiko aus? Wenn, dann nur nach dem jetzigen Stand. Hier muss es also eine eindeutige Form geben, wie dies zu gestalten ist.
Weil eine unberechtigte Abmahnung zu einer Gegenabmahnung berechtigt.
Soviele gibt es gar nicht? Einen finde ich schon zu viel.
Nun ja, wenn eine Kanzlei beispielsweise Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich verfolgen will (also insbesondere Kopien von Musikstücken etc.), dann geht das nur als "Fließbandarbeit", wenn wir die neue Gesetzgebung mit einer Kostenbegrenzung von 100€ als Maßstab nehmen...

Wobei ich das durchaus als richtigen Schritt ansehe. Nur entstehen bei komplizierten Fällen für die Rechteinhaber durchaus erhebliche Kosten, und es ist nicht einzusehen, warum diese die selbst tragen sollen, schließlich ist der Verletzer hier der "Böse" und nicht umgekehrt.
Sie funktioniert auf jeden Fall besser, weil es keine Abmahnprofessionalisierung gibt.
Naja, was passiert, wenn sich Laien an der Durchsetzung ihrer Rechte (oder vermeintlichen Rechte) versuchen, das seh' ich hier regelmäßig....

Und ich seh' schon das Geheule im Freelancer-Forum: "Mein Design wurde geklaut, und jetzt muss ich für meinen Anwalt mehr bezahlen, als ich vom Dieb bekomme".
 
heise.de ist nicht die ganze Welt.
Man könnte besser differenzieren zwischen gewerblichen Abmahnungen und Abmahnungen von Privatpersonen. Die (einzeilige) Petition mit der Formulierung "im Internet" ist jedoch für die Füße.
"Im Internet" gibt es Handel, Medien, Kommunikation… ein viel zu weites Feld für so schwammige Formulierungen.
Es gibt genügend "Grenzgänger", die bewusst immer an der Grenze zu Wettbewerbsverletzungen, Markenrechtsverletzungen usw. agieren. Wenn die jedes Mal einen Freibrief bekommen, ist das sicher nicht im Sinne der Verbraucher und Nutzer.

Wichtiger wäre es, Dinge wie Forenhaftung usw. eindeutiger zu regeln.
 
Dann solltest Du vielleicht noch mal lesen....

Weil eine unberechtigte Abmahnung zu einer Gegenabmahnung berechtigt.

Nochmal lesen? Hab ich - und es kommt für mich immer noch genauso rüber.

Unbrechtigte Abmahnung = Gegenabmahnung. Ist doch ok. Genauso soll es sein. Wo ist das Problem?
 
Weil die erste Abmahnung dort meistens ohne Anwalt abläuft, verzichten die Inhaber auf ihre Rechte? Bahnhof?

Grübelgruß, Gerhard

Wie Du z.B. hier oder hier nachlesen kannst, gibt es das Phänomen der Massenabmahnung in Großbritannien ebenfalls.

Soweit ich weiß, ist es allerdings in GB eher unüblich, überhaupt abzumahnen, wer es sich leisten kann, klagt eher gleich. Die anderen haben Pech gehabt. Sprich die "Großen" holen sich ihr Geld dann eben über Schadensersatz (der im angelsächsischen Raum im Zweifelsfall höher ausfällt als bei uns), die "Kleinen" sind noch schlechter dran als bei uns.

Darüber hinaus riskiert auch in Großbritannien jeder, der einfach mal so jemanden abmahnt, eine negative Feststellungsklage, die dann richtig teuer wird.
 
Nochmal lesen? Hab ich - und es kommt für mich immer noch genauso rüber.
Da steht "Im Zweifelsfall sogar böswillig", das impliziert, dass längst nicht jeder böswillig handelt :rolleyes:
 
Da steht "Im Zweifelsfall sogar böswillig", das impliziert, dass längst nicht jeder böswillig handelt :rolleyes:
Es kommt trotzdem bei mir aber anders an - das liegt vielleicht an dem gesamten Text. Man liest auch zwischen den Zeilen - ich jedenfalls.

Damit sollte das Thema aber erledigt sein, denn eigentlich geht es nur darum, die Petition zu posten. Ob man sie unterstützt oder nicht, bleibt ja jedem selbst überlassen. ;)
 
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