PB nach 1 Woche kaputt, Gravis braucht ewig für die Reparatur - Rückgaberecht?

bclumsy

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Hallo!

Hab da mal - wie schon mehrere von euch - ein Problem mit Gravis. Also, hab am 24.09. ein 15" PowerBook bei denen gakuft. So weit so gut, am 04.10. hat dann irgendwie die Taste vom Touchpad den Geist aufgegeben. Hat einfach keinen Druckwiderstand mehr gehabt. Und so bin ich zu Gravis gefahren und hab dem Technicker gesagt, dass die Taste kaputt ist. Der wollte mir dann noch was erzählen, dass jede Taste anders funktioniert und das die Individualität eines PowerBooks sei. Da ich mich auf den Mist nicht eingelassen habe, hat er angeboten es einzuschicken, worauf ich mich schweren Herzens eingelassen habe. Der Technicker hat mir versichert, das ich das PowerBook anfang dieser, spätestens Ende dieser Woche zurückbekäme. Da heute schon Donnerstag ist und ich das PowerBook dringen für die Uni brauche hab ich mal angerufen und nachgefragt wie's ausschaut. Da meinte die Dame am Telefon zu mir, dass sie das PowerBook noch gar nicht angefasst haben, weil sie so viel zu tun haben. Mehr konnte sie mir nicht sagen, weil kein Techniker mehr da war.
Das kann doch wohl echt nicht sein, oder? Meine Frage ist jetzt, wie es mit Rückgaberecht aussieht? Es kann doch nicht sein, dass ich das PowerBook erst eine Woche habe und es dann 3 Wochen in Reparatur ist?! Kann ich mein Geld zurück verlangen oder ein Austauschgerät? Wenn ja, kennt irgendjemand einen Paragraphen, den ich denen morgen um die Ohren hauen kann?

Bitte helft mir!

Danke!
 
bclumsy schrieb:
Hallo!

Hab da mal - wie schon mehrere von euch - ein Problem mit Gravis. Also, hab am 24.09. ein 15" PowerBook bei denen gakuft. So weit so gut, am 04.10. hat dann irgendwie die Taste vom Touchpad den Geist aufgegeben. Hat einfach keinen Druckwiderstand mehr gehabt. Und so bin ich zu Gravis gefahren und hab dem Technicker gesagt, dass die Taste kaputt ist. Der wollte mir dann noch was erzählen, dass jede Taste anders funktioniert und das die Individualität eines PowerBooks sei. Da ich mich auf den Mist nicht eingelassen habe, hat er angeboten es einzuschicken, worauf ich mich schweren Herzens eingelassen habe. Der Technicker hat mir versichert, das ich das PowerBook anfang dieser, spätestens Ende dieser Woche zurückbekäme. Da heute schon Donnerstag ist und ich das PowerBook dringen für die Uni brauche hab ich mal angerufen und nachgefragt wie's ausschaut. Da meinte die Dame am Telefon zu mir, dass sie das PowerBook noch gar nicht angefasst haben, weil sie so viel zu tun haben. Mehr konnte sie mir nicht sagen, weil kein Techniker mehr da war.
Das kann doch wohl echt nicht sein, oder? Meine Frage ist jetzt, wie es mit Rückgaberecht aussieht? Es kann doch nicht sein, dass ich das PowerBook erst eine Woche habe und es dann 3 Wochen in Reparatur ist?! Kann ich mein Geld zurück verlangen oder ein Austauschgerät? Wenn ja, kennt irgendjemand einen Paragraphen, den ich denen morgen um die Ohren hauen kann?

Bitte helft mir!

Danke!

Gesetze gib es in dem Fall nicht, aber ich würde mich lauthals bei denen Beschweren und nicht beim Aushilfsstudenten sondern beim Geschäftsführer des ladens.

Wenn der nicht willig ist, sich sofort an die Zentrale in Berlin wenden und Dampf machen..

Nebenbei mal erwähnen das man so was gerne im Forum postet, in dem über 43000 User sind und viele die nach Empfehlungen für den Kauf nachfragen...:D ;)
 
avalon schrieb:
Gesetze gib es in dem Fall nicht, aber ich würde mich lauthals bei denen Beschweren und nicht beim Aushilfsstudenten sondern beim Geschäftsführer des ladens.

Natürlich gibt es dazu Gesetze, an erster Stelle z.B. die gesetzliche Gewährleistung nach BGB.

Man sollte dem Händler bei Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung (nicht Herstellergarantie!) eine Frist zur Nachbesserung setzen - üblicherweise 2-3 Wochen. Konnte das Gerät nach Ablauf der Frist nicht erfolgreich repariert werden, so kann man nun mit dem Händler über Rücknahme oder Preisminderung verhandeln (der Käufer darf sich das aussuchen - nicht der Händler!).

Viele machen allerdings den Fehler und lassen sich vom Händler dazu beschwatzen alles über die Herstellergarantie laufen zu lassen (ist für den Händler am einfachsten). Dann ist man aber an AGB/Bedingungen des Herstellers gebunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
dkreutz schrieb:
Natürlich gibt es dazu Gesetze, an erster Stelle z.B. die gesetzliche Gewährleistung nach BGB.

Man sollte dem Händler bei Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung (nicht Herstellergarantie!) eine Frist zur Nachbesserung setzen - üblicherweise 2-3 Wochen. Konnte das Gerät nach Ablauf der Frist nicht erfolgreich repariert werden, so kann man nun mit dem Händler über Rücknahme oder Preisminderung verhandeln (der Käufer darf sich das aussuchen - nicht der Händler!).

Viele machen allerdings den Fehler und lassen sich vom Händler dazu beschwatzen alles über die Herstellergarantie laufen zu lassen (ist für den Händler am einfachsten). Dann ist man aber an AGB/Bedingungen des Herstellers gebunden.

Es gibt keine Gesetze die das Lagern eines defekten Powerbooks und die Nichtweiterreichung zum Zwecke der Reparatur verbieten..:D ;) (zumindest nach meinem Kenntnisstand....)

Darum ging es wohl hier, das Gravis das Teil nach einer Woche noch unberührt da liegen hat..
 
Ich dachte immer, dass wenn innerhalb der ersten 14 Tage ein Mangel auftritt man die Wahl zwischen Rückerstattung, Umtausch oder Reparatur hat und dass die Wahl beim Käufer liegt, oder denke ich da falsch?

Wenn ich also morgen zu Gravis fahre, denen den Karton inkl. Zubehör hinknalle müssen die mir ein neues PowerBook oder mein Geld geben, oder?
 
Du hast auf jeden Fall ein 14 tägiges Rückgaberecht, wie das allerdings bei einem Defekt der Ware innerhalb der 14 Tage ist kann ich dir auch nicht sage.
Ich würde erst mal mit dem Geschäftsführer von dem Laden reden, und zwar bitte sachlich und nicht gleich meckern.
 
mkoessling schrieb:
Du hast auf jeden Fall ein 14 tägiges Rückgaberecht, wie das allerdings bei einem Defekt der Ware innerhalb der 14 Tage ist kann ich dir auch nicht sage.

Nein, hat man nicht. Das 14tägige Rückgabegesetz gilt nur bei Fernabgabe. Wieso glaubt eigentlich jeder an dieses Märchen???

Das Zurücknehmen von Waren im Laden ist Kulanz des Händlers und die ist bei dem Gravis-Sch**ssladen ziemlich mäßig.

Frank
 
Kann mir jemand sagen, ob ich das Recht auf ein Austauschgerät habe?
 
Nur wenn 2 Reparaturversuche keine Besserung gebracht haben und der Defekt immer noch besteht. Aber rede mit den Leuten, vielleicht läßt sich ja doch was machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber im BGB steht in §437 dass ich Recht auf Nacherfüllung habe und in §439 steht dass ich zwischen Beseitigung des Mangels oder der Lieferung eine mangelfreien Sache wählen kann. Also müssten die mir ein Austatuschgerät geben, oder besteht meinerseits irgendein Denkfehler?
 
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