Patent

Olrik

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Hallo Leute vielleicht hat jemand damit Erfahrung.Wir haben einige Patente hier in Deutschland über einen Anwalt eintragen lassen.Nun meine Frage sind diese Patente auch in den USA gültig oder müssen wir diese auch noch zusätzlich eintragen lassen.Unser Anwalt(obwohl Patentanwalt) scheint nicht besonders kompetent zu sein,traurig aber wahr.(hier Deutschland hat er alles vernüftig gemacht aber zu den USA konnte er mir nichts sagen).
 
Patente lässt man nicht einfach "eintragen", die werden in den meisten Ländern geprüft.

Bei Patenten gilt das Territorialprinzip, d.h. Patente werden immer nur für ein bestimmtes Territorium erteilt (meist ein Staat).

Innerhalb eines Jahres nach einer Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters in einem Vertragstaat der PVÜ kann in anderen PVÜ-Vertragsstaaten ein Patent mit der Priorität der Erstanmeldung nachangemeldet werden.

D.h. wenn man ein Patent in Deutschland anmeldet, muss man spätestens nach einem Jahr eine Nachanmeldung in den Ländern durchführen, in denen man zusätzlich Schutz haben will. Alternativ kann man eine Anmeldung nach dem PCT-Verfahren bei der WIPO einreichen, die dann aber ebenfalls in nationale Anmeldungen auseinanderfällt.

Snoop
 
snoop69 schrieb:
Patente lässt man nicht einfach "eintragen", die werden in den meisten Ländern geprüft.

In den USA aber z.B. nicht. In vielen anderen auch nicht.
Man kann sich daher viele Trivialitäten patentieren lassen.

Wichtig, wie du gesagt hast, daß es immer nur landesbezogen gilt. D.h. man kann nur jemanden abmahnen bzw, verklagen, der in dem Land eine Niederlassung hat, wo man sein Patent hat eintragen lassen.
 
Incoming1983 schrieb:
In den USA aber z.B. nicht. In vielen anderen auch nicht.
Man kann sich daher viele Trivialitäten patentieren lassen.
Natürlich gibt es in den USA ein Prüfungsverfahren. Das in letzter Zeit die Prüfung dort von eher durchwachsener Qualität ist, ändert nichts am Prinzip. Mir ist derzeit kein Land wirklich bekannt, das grundsätzlich keine Prüfung vornimmt. Allerdings übernehmen wohl viele kleinere Länder bei PCT-Anmeldungen die Meinung der internationalen Recherchebehörde im ersten vorläufigen Prüfungsbescheid ohne Änderung, wenn die positiv ist, wird direkt erteilt. In den USA, Japan, China, Europa findet immer noch ein eigenes Prüfungsverfahren statt, das EPA recherchiert sogar nochmal selbst, wenn es nicht internationale Recherchebehörde war (Ausnahme bei Recherche von einigen Patentämtern).
Incoming1983 schrieb:
Wichtig, wie du gesagt hast, daß es immer nur landesbezogen gilt. D.h. man kann nur jemanden abmahnen bzw, verklagen, der in dem Land eine Niederlassung hat, wo man sein Patent hat eintragen lassen.
Nur wenn er dort eine Verletzungshandlung begangen hat. Dann kann ich denjenigen aber auch ohne Niederlassung verklagen (bloß bringt's im Zweifelsfall nicht viel).

Snoop
 
snoop69 schrieb:
Natürlich gibt es in den USA ein Prüfungsverfahren. Das in letzter Zeit die Prüfung dort von eher durchwachsener Qualität ist, ändert nichts am Prinzip.

In "letzter" Zeit bezieht sich auch auf Patente, die 10 oder 20 Jahre, oder gar noch älter sind (siehe "hyperlink patent").
Prüfung ist relativ. Da wird halt geschmiert, und so kann man sich mit etwas Beziehungen fast alles patentieren lassen.

Nur wenn er dort eine Verletzungshandlung begangen hat. Dann kann ich denjenigen aber auch ohne Niederlassung verklagen (bloß bringt's im Zweifelsfall nicht viel).

Ja, eben. Und das Ziel des Verklagens ist ja idR das Erwirtschaften von Profit.
 
Ist snoop69 nicht angehender Patentanwalt (kam in irgendeinem anderem Thread mal raus)? Ich glaub er weiß wovon er schreibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Hinweise.Die Patente wurde natürlich nicht einfach so eingetragen :).Wollte halt nur den Sachverhalt darstellen.Es hat fast 2 Jahre gedauert und hat ein heiden Geld gekostet die Patente ein zu tragen.Nur bin ich mit der Beratung unseres Anwaltes nicht glücklich.Aber leider muss man Patente in Deutschland mit Hilfe eines Patentanwaltes eintragen lassen, soweit ich weiss könnt mich auch gerne eines besseren belehren.Nun kann man als Unternehmer nicht von allem Ahnung haben , und gezwunger Massen bin ich auf Auskünfte von externen Beratern/Anwälte angewiesen.

Wenn ich Weltweiten Schutz haben möchte muss ich zwingend innerhalb eines Jahres die Anmeldung durchführen ? Brauchen wir in den einzelnen Ländern wieder einen Patentanwalt ?
 
Olrik schrieb:
Danke für die Hinweise.Die Patente wurde natürlich nicht einfach so eingetragen :).Wollte halt nur den Sachverhalt darstellen.Es hat fast 2 Jahre gedauert und hat ein heiden Geld gekostet die Patente ein zu tragen.Nur bin ich mit der Beratung unseres Anwaltes nicht glücklich.Aber leider muss man Patente in Deutschland mit Hilfe eines Patentanwaltes eintragen lassen, soweit ich weiss könnt mich auch gerne eines besseren belehren.Nun kann man als Unternehmer nicht von allem Ahnung haben , und gezwunger Massen bin ich auf Auskünfte von externen Beratern/Anwälte angewiesen.
Jeder, der einen Wohnsitz in Deutschland hat, kann ein deutsches Patent anmelden und sich selbst vor dem DPMA vertreten. Wer allerdings wirklich ein gutes Patent haben will, sollte sich von einem Patentanwalt vertreten lassen.

Zwei Jahre ist übrigens eine recht schnelle Erteilung, meistens dauert es länger.
Olrik schrieb:
Wenn ich Weltweiten Schutz haben möchte muss ich zwingend innerhalb eines Jahres die Anmeldung durchführen ? Brauchen wir in den einzelnen Ländern wieder einen Patentanwalt ?
Zweimal Ja.

Die Prioritätsfrist ist nicht verlängerbar. Ohne gültige Priorität wird die eigene Anmeldung neuheitsschädlich entgegengehalten.

Ohne Wohnsitz im entsprechenden Land benötigt man praktisch überall einen zugelassenen Vertreter. Aus praktischer Sicht sowieso.

Das Dein Patentanwalt zu den USA nicht so viel sagen kann, ist relativ normal. Über die Verfahren im Ausland weiß der durchschnittliche PA nur grundsätzliches, gerade die USA sind da sehr speziell. Man braucht so oder so einen vor dem jeweiligen Patentamt zugelassenen Vertreter, der sich dann natürlich um die Details kümmert. Allenfalls in großen Münchner Kanzleien gibt es vielleicht PA, die sich hauptsächlich um solche Auslandsanmeldungen kümmern und dementsprechend da vertiefte Kenntnisse besitzen. Auf die Prio-Frist müsste Dich Dein PA aber hingewiesen haben, sonst wäre das ein grober Fehler.

Snoop
 
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