Passender Berufsverband für Freelancer

Weitere Kriterien, die gegen eine Scheinselbstständigkeit sprechen:

* Keine Integration in die Organisation des Kundens
* Keine Zeiterfassung durch den Kunden
* Einsatz eigener Hardware
* Selbstbestimmt in der Art und Weise wie Aufgaben gelöst werden
* nicht Weisungsgebunden
* aktive Akquise betreiben
* Auftritt als Unternehmen (Web-Site)
 
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Okay, d.h. Du musstest schon mal ein Formular ausfüllen.. vermutlich von der DRV...? Dann musstest Du vermutlich auch Verträge beifügen, oder?
Wurde quasi "mitgeprüft" als ein Kunde (selbst Freiberufler) von mir geprüft worden ist.
Nein, Verträge musste ich nicht beifügen.
Musste einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen, in dem gut 85% der Fragen auf Angestellte zutraf
und durch Rechnungsbelege nachweisen, dass weitere eigene Kunden vorhanden sind, sowie Kurzbeschreibung meiner Tätigkeit für diesen geprüften Kunden.
Alles ausgehend von der DRV; bzw. ein "externes Prüfungsbüro" von denen, die absolut keine Ahnung von Freiberuflichkeit haben.

Und in diesen Fragebögen waren wie folgt u.a. solche Dinge zu beantworten:
Weitere Kriterien, die gegen eine Scheinselbstständigkeit sprechen:

* Keine Integration in die Organisation des Kundens
* Keine Zeiterfassung durch den Kunden
* Einsatz eigener Hardware
* Selbstbestimmt in der Art und Weise wie Aufgaben gelöst werden
* nicht Weisungsgebunden
* aktive Akquise betreiben
* Auftritt als Unternehmen (Web-Site)
* Urlaubsgeld und/oder Weihnachtsgeld? – ja/nein
* Haben Sie immer zu angewiesenen Arbeitszeiten bei XYZ zu erscheinen?
* Können Sie ihre Urlaubszeiten selbst bestimmen?
usw.
 
Das ist leider von Region zu Region unterschiedlich und liegt im Ermessen des zuständigen FA.

Nein, das ist keine Ermessensgeschichte für Finanzämter, sondern klar gesetzlich geregelt. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung, zahlen keine Gewerbesteuer und bekommen keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK aufgebrummt.

Dass diesbezüglich immer wieder Missverständnisse auftauchen liegt daran, dass oft die Begriffe Selbständiger und Freiberufler gleichgesetzt werden, was aber nicht stimmt.

Im §18 EStG ist klar geregelt, was Freiberufler sind.
 
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Nein, das ist keine Ermessensgeschichte für Finanzämter, sondern klar gesetzlich geregelt. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung, zahlen keine Gewerbesteuer und bekommen keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK aufgebrummt.
IT-Freelancer werden in K als Freiberufler ohne Gewerbe-Zwang eingestuft. In D sieht man das anders, dort wird man als Gewerbetreibender eingestuft, da man ein virtuelles Produkt erstellt. Mag sein, dass die Personen sich geändert haben, aber aktuell ist der Ermessensspielraum recht gross.
 
Alles ausgehend von der DRV; bzw. ein "externes Prüfungsbüro" von denen, die absolut keine Ahnung von Freiberuflichkeit haben.
Nun ja, das gilt für die meisten Deutschen ... :p
 
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* Urlaubsgeld und/oder Weihnachtsgeld? – ja/nein
* Haben Sie immer zu angewiesenen Arbeitszeiten bei XYZ zu erscheinen?
* Können Sie ihre Urlaubszeiten selbst bestimmen?
usw.
Und niemals an Firmenaktivitäten teilnehmen ... Kein Treffen mit den Kollegen, keine Weihnachtsfeier ... es sei denn man Spendet eine Betrag (Geschäftsausgabe) um sich für die Gute Zusammenarbeit zu bedanken.
 
Nein, das ist keine Ermessensgeschichte für Finanzämter, sondern klar gesetzlich geregelt. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung, zahlen keine Gewerbesteuer und bekommen keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK aufgebrummt.

Dass diesbezüglich immer wieder Missverständnisse auftauchen liegt daran, dass oft die Begriffe Selbständiger und Freiberufler gleichgesetzt werden, was aber nicht stimmt.

Im §18 EStG ist klar geregelt, was Freiberufler sind.

Wir hatten das hier schon öfter. Es gibt freiberufliche Grafiker, die kamen um die IHK nicht drumherum, obwohl
sie kein Gewerbe hatten. Und es gibt wirklich ganz verschiedene Ansichten je nach Finanzamt oder Sachbearbeiter.
Manche mussten anfangs Belege liefern, Arbeitsproben. Andere nicht.

In der gesetzlichen Regelung steht doch so etwas wie „schöpferische Gestaltungshöhe“ oder so ähnlich, also dass
man urheberrechtsgeschützte Leistungen erbringen muss. Das ist dann Ermessenssache.
 
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

Da sehe ich wenig zu ermessen und würde es, wenn ein Finanzamt das anders sieht, klar auf dem Rechtsweg regeln lassen, wobei das normalerweise schon mit einem Schreiben des Steuerberaters erledigt sein dürfte. Vor dem Problem stand ich jedoch selbst noch nie, obwohl ich im Lauf meine Freiberufler"karriere" mit vier verschiedenen Finanzämtern die Ehre hatte.

Der einzige Nachteil als Freiberufler ist, dass man keinen Gewerbeschein zum vorzeigen hat. Bislang hab ich das aber bei Geschäftstätigkeiten, wo das Gegenüber einen Gewerbeschein verlangte, ganz einfach mit der jeweils aktuellen BWA oder schlicht mit einem Briefbogen, auf dem die Ust.Id. und die Steuernummer aufgeführt sind, geregelt. Und so oft kommt das eh nicht vor.
 
Da sehe ich wenig zu ermessen und würde es, wenn ein Finanzamt das anders sieht, klar auf dem Rechtsweg regeln lassen,

Die Tätigkeit ist das eine. Bei Grafikern ist z.B. die Ausbildung mit entscheidend. Und da gibt es ja einige „Stufen“.
Jeder kann sich Grafikdesigner nennen, wird aber nicht automatisch als Freiberufler anerkannt. Und da hilft ihm
der Rechtsweg auch nicht unbedingt. Die Sache ist schon komplizierter.

Und den Gewerbeschein bekomme ich problemlos auch als Freiberufler. Dann muss ich eben die beiden Tätigkeiten
auseinander halten, auch steuerlich. Bin da nicht 100% sicher, aber das ist mein letzter Kenntnisstand. Ich kann
ein Gewerbe z.B. für Druckaufträge haben und gleichzeitig eine Grafik-Agentur als Freiberufler.
 
Ich kann
ein Gewerbe z.B. für Druckaufträge haben und gleichzeitig eine Grafik-Agentur als Freiberufler.
Hat bei mir nicht geklappt. Stadt ist pleite ... also wird jede Geld-Quelle genutzt.
Bei der DRV ist es so, wenn der Umsatz einer Tätigkeit verischerungspflichtig ist, dann ist der gesamten Umsätze versicherungspflichtig.
 
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