Offenes Wlan Verstärken

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Besorg dir nen Repeater und lass dir das signal einfach verstärken. Habs bei mir letztens ähnlich gemacht. Bei eBay einen gekauft für knapp unter 60€ und klappt alles wunderbar.
 
das man fremde offene wlan-netze nicht so einfach nutzen darf ist ja gut und schön nur hatte ich bei meinem letzten notebook ein wlan-tool dabei welches sich nach einmaliger einstellung (haken setzten bei automatisch verbinden) immer mit dem stärksten netz verbunden hat (mein verschlüsseltes mit gespeichertem key oder eben offene netze), ohne das man da selbst überhaupt hinterkommt. offizielles tool von fujitsu siemens...
 
frankyfly schrieb:
...
Ich gebe aber zu dass die Rechtssprechung in diesem Bereich etwas schwammig ist. Ob Schwarzsurfen strafbar ist hängt daher von den Umständen des Einzelfalles ab. ...

Das denke ich auch ;)

Hier übrigens eine dieser "namenlosen" Initiativen: fon.com
Ein spannendes Projekt, wie ich finde.

Gruß
Der Jan
 
Für jeden, der sich für die neue, "verbesserte" Gesetzgebung interessiert, kann sich gerne die entsprechenden Paragraphen, samt Kommentierungen und Begründungen hier durchlesen.

Private Initiativen fallen nicht unter dem Bereich, da diese entsprechend ihr Netzwerk wissentlich freigeben. Das stellt sie jedoch unter die Rechtsprechung für Telekomunikation (die nicht wirklich praktischer ist) ;)
 
Danke Sir Salomon und auch an frankfly... Vielleicht sollte man daraus mal ein dauerndes Posting machen quasi ein MiniHowto Survive im Gesetzesdschungel. Das fällt auch sicher nicht unters Rechtsberatungsgesetz...;-)
 
Trotzdem weiß ich jetzt nicht, wenn ich auf der Straße stehe, ob es jetzt ein öffentlicher Hotspot ist oder nicht :D
Oder soll ich mal schnell 5 Häuserblöcke rausklingeln u. sagen
"entschuldigen sie, ist das ihr Wlan? Ist das öffentlich??"
LOL

Mitsurfen ist außerdem nicht so schlimm, viel schlimmer ist, wenn man halt versucht über die Leitung auf die Platte des anderen zu kommen, das ist dann eine andere Geschichte, die ich auch nicht unterstützen würde. Und das ist dann strafbar, alles andere ist Kindergarten.
 
Wieso soll es verboten sein, sich in ein offenes WLAN einzuklinken? Soll der Besitzer es halt dicht machen. Daß es verboten sein soll finde ich unlogisch. Denn wenn der Eigentümer sein WLAN offen läßt, kann man ja wohl davon ausgehen, daß es ihn nicht stört, wenn sich jemand anderes einklinkt. Wenn es ihn stören würde, wäre es doch wohl kaum offen.
 
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7 schrieb:
...Daher kommt bei unverschlüsselten Netzen eine Strafbarkeit aus § 202a StGB mangels besonderer Sicherung der Daten nicht in Betracht....

soviel zu offenen Netzwerken
 
Ebend. Drehen wir den Spieß doch mal um!

Folgendes Beispiel: Wenn du dein Auto auf einem Parkplatz abstellt u. nicht absperrst, kannst du selbst dafür sogar ein Knöllchen kassieren, weil du zum Diebstahl verleitest.

Ebenso müßten eigentlich die bestraft werden die bei ihrem WLan keinen Schlüssel (mind. WEP) einrichten.

So long.
Alex
 
Man könne natürlich jetzt noch die Idee haben, dass der Betreiber des zu Beginn des Postes dargelegten WLAN , eien Anbieter nach TDG (Teledienstegesetz) ist. Da könnet man ja auch mal drüber nachden, ob man dem nicht von vorneherein für die schlechte Qualität der Übertragung ;) ...Ich mein ja nur ma so....:D

und zum Abschluß noch einen kleinen...

Strafrechtlich relevant ist die Nutzung eines offenen WLANs derzeit nicht. Der Betreiber kann allerdings die Erstattung zusätzlich aufgetretener Kosten verlangen. Anders sieht es bei geschützten WLANs aus: Wer mittels Crack-Tools die schwache WEP-Verschlüsselung aushebelt, um so den Zugang zu nutzen, kann nach § 265a StGB wegen Erschleichen von Leistungen angezeigt werden. Knackt man gar mittels eines Wörterbuch-Tools das Konfigurationspasswort des WLAN-Routers, um etwa ein Port Forwarding für Peer-to-Peer-Tauschprogramme einzurichten, dann macht man sich unter Umständen auch nach § 303a StGB der Veränderung von Daten oder nach § 303c StGB der Sabotage von Datenverarbeitungsgeräten strafbar. Weitere Rechte, Pflichten und Risiken schildert der Beitrag „Mini-Provider und Schwarz-Surfer“ in c't 13/04, Seite 102. (ea)
 
TBLINE67 schrieb:
und zum Abschluß noch einen kleinen...

Strafrechtlich relevant ist die Nutzung eines offenen WLANs derzeit nicht. Der Betreiber kann allerdings die Erstattung zusätzlich aufgetretener Kosten verlangen. Anders sieht es bei geschützten WLANs aus: Wer mittels Crack-Tools die schwache WEP-Verschlüsselung aushebelt, um so den Zugang zu nutzen, kann nach § 265a StGB wegen Erschleichen von Leistungen angezeigt werden. Knackt man gar mittels eines Wörterbuch-Tools das Konfigurationspasswort des WLAN-Routers, um etwa ein Port Forwarding für Peer-to-Peer-Tauschprogramme einzurichten, dann macht man sich unter Umständen auch nach § 303a StGB der Veränderung von Daten oder nach § 303c StGB der Sabotage von Datenverarbeitungsgeräten strafbar. Weitere Rechte, Pflichten und Risiken schildert der Beitrag „Mini-Provider und Schwarz-Surfer“ in c't 13/04, Seite 102. (ea)

Ja, sehr aktuell, ist von 2004...;)

Mal im Ernst, wie ich schon erwähnte ist die Gesetzgebung in diesem Gebiet noch schwammig und alles andere als Eindeutig. Lest euch doch den von SirSalomon geposteten Gesetzesentwurf durch, das klärt schon einiges für die Zukunft.

Ebend. Drehen wir den Spieß doch mal um!

Folgendes Beispiel: Wenn du dein Auto auf einem Parkplatz abstellt u. nicht absperrst, kannst du selbst dafür sogar ein Knöllchen kassieren, weil du zum Diebstahl verleitest.

Deswegen ist der Diebstahl des Autos trotzdem nicht erlaubt, auch wenn es offen ist. ;)

Es bestreitet niemand, dass jeder sein Netz verschlüßeln muss, da er sonst bei Mißbrauch ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden kann. So ist ja auch die aktuelle Rechtssprechung.
Nur: Derjenige, der dieses Versäumnis ausnutzt und Rechtsverletzungen begeht, wird natürlich auch zur Rechenschaft herangezogen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem die ganze Diskussion OT ist und der Threadstarter sich offensichtlich ohnehin nicht mehr dafür interessiert, mach ich hier mal dicht.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten