offenes WLAN entdeckt - was tun?

Deine OSX-Firewall sollte eingeschaltet sein, und sämtliche Sharing-Dienste ausgeschaltet. Auf deinen Computer kann dann eigentlich keiner kucken. Bei der Datenübertragung vom/zum Router sieht das anders aus. Das kann man "abhören".

besten Dank Euch allen.
Also unter Filesharing habe ich alles deaktiviert und die OSX Firewall erlaubt alle eingehenden Verbindungen. Little Snitch ist ebenfalls aktiv.
 
guck ob du auf sein rechner druck oder was auch immer kommst und hinterlasse ihm nen freundlichen text
 
guck ob du auf sein rechner druck oder was auch immer kommst und hinterlasse ihm nen freundlichen text

DAS kann böse enden....obwohl ich sowas auch immer gerne hinterlasse :hehehe:

Ich hab zu meinen Windows-Anfängerzeiten aber auch schonmal so einen kleinen Text bekommen...als Hintergrundbild von meinem Desktop. Wie dämlich ich da aus der Wäsche gekuckt haben muss :D
 
Aber Vorsicht: entgegen anders lautenden Stellungnahmen gibt es jetzt bereits ein Urteil des AG Wuppertal, in dem die Nutzung eines offenen WLAN zur Straftat erklärt wurde (siehe dazu die c't-News); undzwar bereits beim Einbuchen durch das Abgreifen der zugeteilten IP (!).

Der Betreiber des "offenen" WLAN ist allerdings offenbar nicht oder nicht immer haftbar zu machen, so das OLG Frankfurt (Quelle: c't-News).
 
Aber Vorsicht: entgegen anders lautenden Stellungnahmen gibt es jetzt bereits ein Urteil des AG Wuppertal, in dem die Nutzung eines offenen WLAN zur Straftat erklärt wurde (siehe dazu die c't-News); undzwar bereits beim Einbuchen durch das Abgreifen der zugeteilten IP (!).

Der Betreiber des "offenen" WLAN ist allerdings offenbar nicht oder nicht immer haftbar zu machen, so das OLG Frankfurt (Quelle: c't-News).

Das Urteil meines heimischen Amtsgerichts Wuppertal ist m.A.n. einen Scheissdreck wert, weil es eine technische Gegebenheit völlig außer acht lässt, nämlich das automatische Zuweisen der IPs seitens des Routers (DHCP). Mich wundert, dass deswegen keine Revision eingelegt wurde, denn diesem Urteil entspringt aus einem Strafverfahren. Okay, der Jugendliche hat den Nachbarn als Provider missbraucht, was sich natürlich auch nicht gehört, aber es gibt ein klares Urteil darüber, dass ein WLAN-Besitzer sein WLAN zu verriegeln hat!
 
Ich hab da jetzt auch mal eine Frage und zwar kam im Fehrsehn, dass wenn man sein WLAN Netz offen lässt und sich jemand einlogt und was illegals macht, dann muss ich haften, ist ja klar.
Aber ich habe einen WEP schutz. Wenn sich da jemand einhackt und was Verbotenes macht, muss ich dann Zahlen?

Gruß Ködi
 
Ich hab da jetzt auch mal eine Frage und zwar kam im Fehrsehn, dass wenn man sein WLAN Netz offen lässt und sich jemand einlogt und was illegals macht, dann muss ich haften, ist ja klar.
Aber ich habe einen WEP schutz. Wenn sich da jemand einhackt und was Verbotenes macht, muss ich dann Zahlen?

Gruß Ködi

Nein. Einhacken ist DEFINITV verboten. Daher musst du den Schaden auch nicht übernehmen. Wobei ich mir bei WEP auch nicht mehr sooo sicher bin...denn WEP ist ja mittlerweile gemeinhin bekannt als "gehackt"...weshalb dies ja auch nicht mehr benutzt werden sollte. Steig also, wenn du kannst, auf WPA bzw WPA2 um ;) Dann bist du rechtlich auf ziemlich guten Beinen aufgestellt.
 
Man kann WEP in wenigen Minuten knacken...
Ach ich hasse Hacker. :mad:
Die Zerstören die Friedliche Computerwelt!
 
ja ok, aber das musste nur mal raus. :)
letztes Jahr, hat sich jemand bei meiner Mutter in der Bucht eingeloggt. Halt nicht bei meiner Mutter, aber über ihren Account und hat eine Kravattennadel für ca. 350€ ( bin mir nicht mehr sicher) ersteigert.
Aber wir mussten zum Glück nicht zahlen :freu:
 
Das Urteil meines heimischen Amtsgerichts Wuppertal ist m.A.n. einen Scheissdreck wert, weil es eine technische Gegebenheit völlig außer acht lässt, nämlich das automatische Zuweisen der IPs seitens des Routers (DHCP). Mich wundert, dass deswegen keine Revision eingelegt wurde, denn diesem Urteil entspringt aus einem Strafverfahren. Okay, der Jugendliche hat den Nachbarn als Provider missbraucht, was sich natürlich auch nicht gehört, aber es gibt ein klares Urteil darüber, dass ein WLAN-Besitzer sein WLAN zu verriegeln hat!


Wieso? Du musst doch das Netz aktiv selektieren, wenn du dich verbinden möchtest! Erst dann kommt das Lease!
 
Wieso? Du musst doch das Netz aktiv selektieren, wenn du dich verbinden möchtest! Erst dann kommt das Lease!

:rolleyes: Darüber bin ich mir ja nicht sicher, weil ich in der letzten Zeit einige neue Geräte in der Hand hatte, die sich ohne aktiver Beteiligung in ein Netz eingewählt haben. Ich musste mein MBP hier auch ertsmal erziehen, mein Netz automatisch anzuwählen, anstatt das Freie meines Nachbarn :mad:

Aber im Grunde hast du denke ich schon recht.
 
Ich bekomme eine Auswahlbox mit allen verfügbaren Netzen. Ein etwas anderes Spiel ist es, wenn man ein Netz mit unterdrückter SSID in seiner Liste bekannter Netze hat und ein offenes Netz ebenfalls die SSID unterdrückt. Dann kann es auch unbewusst zu einem Connect kommen, da die Treiber die Netze anhand ihrer SSIDs erkennen. Technischer Klimbim.. Das Urteil ist zweischneidig, aber der Anwender hat trotzdem Sorgfaltspflicht!
 
Technischer Klimbim..

...welches beim Wuppertaler Urteil VÖLLIG vernachlässigt wurde. Da ging es nur darum, dem Angeklagten auf die Finger zu kloppen. Ist beim Wuppertaler Amtsgericht die Lieblingsmethode, um Jugendliche zu verurteilen....das Ausblenden von anderen Tatsachen, die einen Beschuldigten entlasten könnten. Denn wir bekommen hier ein neues Jugendgefängnis, welches natürlich ausgenutzt werden will :koch: (aber das ist Lokalpolitik, das gehört hier nicht her...entschuldigung für OT ;))

Das Urteil ist zweischneidig, aber der Anwender hat trotzdem Sorgfaltspflicht!

Das sehe ich natürlich auch so. Aber auch hier von beiden Seiten. Der Surfer hat darauf zu achten, in welches Netz er geht, UND hat aber AUCH zu beachten, dass das eigene Netz sicher ist.
 
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