Nutzungsrechte: Fremde Grafik nutzen

C

Chronus

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
19.10.2004
Beiträge
89
Reaktionspunkte
1
Hallo zusammen.

Ich suche Informationen / Informationsquellen zu folgendem:
(Ist ein wenig kompliziert, aber ich versuche es klar darzustellen)

Wie kläre ich im Vorfeld ab, ob ich mich in Schwieriegkeiten bringe,
wenn ich Elemente für grafische Arbeiten benutze, die mal in alten Filmen
oder TV-Serien erschienen sind??

Also zum Beispiel: Ich baue in meine Arbeit einen gewissen Thomas Magnum und seinen Ferrari ein.

Oder ich benutze das (fiktive) Logo von Kumpel T.C.´s (fiktiver) Helicopter Charter-Firma?!

Komme ich dann gleich in den Knast ?? Wie kann ich mich da schlau machen?
 
Hallo Chronus,

schwieriges Terrain! Für Magnum und seine
Kiste musst Du ebenso die Genehmigung zur
Verwendung haben wie für alle Motive aus
FFF. Diese bekommst Du meist von der natio-
nalen Verleihfirma. Dabei musst Du angeben,
Auflagenhöhe und Verwendungszweck, danach
richten sich die Kosten.

Beispiel: Ich verwendete für eine Lotterie-
Kampagne 1987 „Dagobert”. Disney Deutsch-
land gab die Genehmigung zur Verwendung
gegen ein üppiges Honorar.

Gruss Jürgen
 
Die einfache (und unklare) Antwort ist: Nein, du darfst geistiges Eigentum anderer nicht ohne der Zustimmung der Eigentümer (Urheber etc.) verwenden.

Klar gibt's da wieder ellenlange Ausnahmelisten.
z.B. Urheberrecht erloschen, Patente erloschen, freie Werknutzung, Markenrecht, Teile nicht relevant (z.B. die Kappe die Magnung aufhat, etc.), aber darauf würde ich's ehrlich gesagt nicht anlegen.

Rechtliche Konsequenzen wären: Unterlassungsklage, Schadenersatz und bei bei Rufschädigung sogar das Strafrecht.

Üblicherweise darf man das mit Zustimmung und dem Einwurf (vieler) kleiner Scheine.
 
Hallo Chronus,

habe etwas Wichtiges vergessen!

Vergesse den Gedanken, eine Szene aus
dem Film nachzustellen. Dies würde unter
Umständen als „Plagiat” teuer werden.

Gruss Jürgen
 
Hm, wie ist das mit künstlerischen Arbeiten?!
Musste Warhol eine Genehmigung von Campels einholen?
 
Hallo Melanie,

dies fällt unter „Künstlerische Freiheit”!

Gruss Jürgen
 
Also wenn er Magnum für in künstlerisches Projekt nutzen würde, sagen wir
für ein freies Filmprojekt an der FH, oder einen Kurzfilm als Wettbewerbbeitrag für ein Filmfestival,
dann hätte er keine Probleme?
Hat sich dazu ja nicht geäußert in seinem Post...
 
Im ersten Fall nicht! Im zweiten Fall
wäre zumindest ein Plagiatsvorwurf
zu erwarten.

Gruss Jürgen
 
JürgenggB schrieb:
dies fällt unter „Künstlerische Freiheit”!
Nicht unter „plagiatorische Frechheit“? :)
Da hat er ja einen Gebrauchsgegenstand illustriert.
Ich frage mich aber wie es ausgesehen hätte, wenn er eine Markendose in einem unschönen Zusammenhang abgebildet hätte, z.B. als Bombe oder in einem sexistischen Umfeld oder Ähnlichem. Die Herstellerfirma hätte dann genausogut klagen können.
 
Die Verwendung wäre kommerziell, aber in abgewandelter Form.

Nun gut, ich hab schon befürchtet, dass auch fiktive Logos, Namen etc. dem Urheberrecht unterliegen, wenn sie in FFF verwendet wurden.

Selbst wenn ich z.B. die Verleihfirma heraus finden würde,
wären die Nutzungsgebühren für den gedachten Zweck wohl zu hoch.

Und auf die "Nicht-Relevantheit" will ich mich nicht verlassen.
Z.B. das "D"-Logo von Dagoberts Geldspeicher... :D

Interessant ist, dass es in Frankfurt einen King Kamehameha Club gibt (aber den Gott gab´s ja wirklich), aber ich wahrscheinlich keine Kneipe mit dem Namen M.A.S.H 4077 aufmachen dürfte...

Und mutig sind scheinbar Leute, wie die, die früher schon T-Shirts mit dem ARAL-Logo vetrieben haben. Und nur einen Buchstaben durch ein N ersetzt haben...

PS: Vielen Dank für den Link zur Justiz!
 
Kleines Beispiel gefällig? Für einen Kunden erwarb
ich die Rechte für ein Foto der Frankfurter Banken-
türme für eine internationale Kampagne. Die Anzei-
genkampagne lief an und mein Kunde bekam Post
von der Deutschen Bank auf Unterlassung, da im
Foto die Logotype der Bank ersichtlich war. Kam-
pagne gestoppt um einen Prozess aus dem Wege zu
gehen. mein Kunde wollte ein anderes Motiv anstelle
der Logotype, ich überredete ihn dazu, lediglich das
Logo zu spiegeln und – wir hatten Ruhe. Diese Aktion
war mit horrenden technischen Kosten verbunden.

Nach Auskunft unseres damaligen RA war die Deutsche
Bank im Recht, eventuell auch nicht:D , dies aber hätte
dann in einem Prozess geklärt werden müssen.

Denn wir alle gingen damals davon aus, dass Städte-
ansichten, auch mit Firmenemblemen o.ä., frei in der
Werbung verwendet werden können (konnten).

IRRTUM! Zumindest damals in den 80ern!

Gruss Jürgen
 
JürgenggB schrieb:
IRRTUM! Zumindest damals in den 80ern!

Naja, heute wird es nicht besser sein.

Alternativ hättest Du das Gebäude ja komplett raus retuschieren können :D

Ähnlich der New York Skyline vor/nach dem 9-11...
 
Ähnliches Beispiel:
vor vier Jahren haben wir im Rahmen einer Anzeigenkampagne für einen Felgenhersteller ein Motiv auf einem Schrottplatz aufgenommen. Im Hintergrund war ein Schrott-LKW mit Aufschrift einer internationalen Spedition zu sehen. Rechte wurden uns zwar vom Schrottplatzbesitzer eingeräumt - was wir jedoch nicht bedacht haben, war jener LKW...

Ergebnis: Abmahnung & Unterlassungserkärung der Spedition
 
Zurück
Oben Unten