robdus
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Genau!!!
Übrigens müssen neben der konkludenten (=schlüssigen) Handlung ebenfalls die essenzalia negotiis klar bestimmt sein, sonst kein Angebot und damit keine Annahme und damit kein rechtlicher Bindungswille und damit kein Vertrag und damit viel Spaß...
Da soll noch einer sagen, Privatrecht macht keinen Spass
Gruß, Robdus
Übrigens müssen neben der konkludenten (=schlüssigen) Handlung ebenfalls die essenzalia negotiis klar bestimmt sein, sonst kein Angebot und damit keine Annahme und damit kein rechtlicher Bindungswille und damit kein Vertrag und damit viel Spaß...
Da soll noch einer sagen, Privatrecht macht keinen Spass
Gruß, Robdus