Neues zum Thema Kopierschutz?

chrischiwitt

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Ich hoffe inständig, dass ich nicht gleich eines zwischen die Hörner bekomme...
In den letzten drei Jahren habe ich mich eigentlich gar nicht mit dem Thema Kopierschutz / Urheberrecht beschäftigt.

Aber:
Aktuell befinden wir uns in einer Zeit, in de die Bespaßungselektronik immer kleiner wird.
In ein Tablet passt ums Verrecken keine CD/DVD, in eine iWatch sowieso nicht.
Und den Lieblingsfilm kann man nicht immer streamen, wenn außerhalb der Wohnstätte gerade kein Netz verfügbar ist.

Wie ist denn aktuell die Rechtslage?
Kann, nein darf, ich eine offiziell und mit Beleg erstandene Silberscheibe mittels "fragwürdiger" Software für andere Abspielvarianten gangbar machen, oder ist das immer noch Grauzone bis verboten?

Es ist doch schade, dass vieles grundsätzlich geht, aber in die illegale Ecke gedrängt wird.....
Oder sagen wir es so: Da hängt das Recht der technisch machbaren Realität nach.
 
Die Rechtslage ist leider so krank, dass man einen "Abspielschutz" nicht umgehen darf.
Pervers ist daran, daß z.B. bei Audio-CDs gelegentlich ein "Schutz" drauf ist, der nur das rippen/kopieren mit Windows verhindert.
Mit Linux oder OSX bekommt man gar nicht mit daß die Audio-CD quasi defekt ist.
Beispiel: Wolfsheim - Casting Shadows
Auf Windows-PC nicht lesbar, mit anderen Betriebssystemen ohne "fragwürdige" Software kopierbar.
Oder In Grid - Tu es foutu...
Aber wenn auf dem Cover was von "Kopiergeschützt" steht umgeht man dies, und rein rechtlich gesehen ist das illegal.
Absurd, ist aber so. :hamma:
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html
Bemerkenswert der Begriff "wirksame"!
Für DVDs ist CSS längst als unwirksam bekannt, weil die Schlüssel öffentlich sind.
Trotzdem rechtlich nicht erlaubt.
Auch hier im Forum wird ein Tool zum DVD kopieren zensiert und darf nicht mit Namen genannt werden wenn es um die konkrete Frage des DVD kopieren geht. ;-)
 
Der wesentliche Inhalt der Pressemitteilung des BMJV vom 22. März 2006 (Kabinett beschließt Novelle des Urheberrechts) hat immer noch Bestand. Die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werks ist auch in digitaler Form zulässig, während es weiterhin verboten ist, Kopierschutz zu umgehen.

In dem Fall stehen die §§ 95a UrhG gegen § 53 I 1 UrhG; zu Gunsten des Rechteinhabers. Die BRD orientiert sich da aber auch bloß an der unionsrechtlichen Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie 2001/29/EG).

Anfang letzten Jahres wurde vor dem EuGH ein Fall bzgl. Nintendo-Spielen verhandelt, in dem es hauptsächlich um solche technische Schutzvorrichtungen ging (Pressemitteilung / Volltextveröffentlichung).
 
… Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html
Bemerkenswert der Begriff "wirksame"! …
Bemerkenswert an der Gesetzesformulierung scheint vor allem zu sein, dass man offenbar nicht mal ein paar sachkundige Germanisten oder gemanistische Sachkundige den Text hat gegenlesen lassen.

Stehen tut dort »wirksame Maßnahmen«.
Nun ist eine Maßnahme, die umgangen werden kann, im Wortsinne ganz offenbar keine wirksame Maßnahme. Denn wäre sie eine wirksame Maßnahme, könnte sie nicht umgangen werden. Also ist sie nicht wirksam; usw.

Offenbar ist also nicht eine »wirksame Maßnahme«, sondern einfach nur eine irgendwie »wirkende Maßnahme« zum Kopierschutz gemeint. Denn wirken tut ein solcher Kopierschutz schon. Ein Umgehen ist im Regelfall mit einem gewissen Aufwand verbunden (und sei es ein Aufwand, statt wie in deinem Beispiel eines Windows- einen Linux- oder MacOSX-betriebenen Rechner zu verwenden).

Warum dann aber nicht einfach im Gesetz geschrieben wird, was man eigentlich meint, verschließt sich mir. Wirksam.
 
Stehen tut dort »wirksame Maßnahmen«.
Nun ist eine Maßnahme, die umgangen werden kann, im Wortsinne ganz offenbar keine wirksame Maßnahme. Denn wäre sie eine wirksame Maßnahme, könnte sie nicht umgangen werden. […] Warum dann aber nicht einfach im Gesetz geschrieben wird, was man eigentlich meint, verschließt sich mir.

Wird es doch. ;-)
§ 95a II 2 UrhG schrieb:
Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
 
Genau das ist ja die Krux:
Der Rechteinhaber braucht nur auf das Cover "Kopiergeschützt" drucken, und schon wird der Inhalt vom Rechteinhaber unter Kontrolle gehalten.
Wirksam oder nicht spielt dann keine Rolle.
Selbst wenn ein Linux eine defekte CD/DVD anstandslos liest und kopiert, der Rechteinhaber kann behaupten den Inhalt verzerrt, geschützt oder was auch immer haben, und schon umgeht man rechtlich einen Kopierschutz.
Und das ist illegal.
Ich sag ja, pervers die Gesetzgebung.
 
Wird es doch. ;-)
Nicht so einfach machen.

Es wird eine Definition geliefert, die der Logik des Worts »wirksam« widerspicht. Warum formuliert man einen Gesetzestext in einer Weise, dass man darin einfachst logische Widersprüche aufzeigen kann, wenn das gar nicht nötig ist? Also warum schreibt der Gesetzgeber »wirksam«, wenn er mit »wirkend« die möglichen Interpretationen bereits zugunsten der Rechteinhaber und zulasten der Nutzer einschränken könnte und genau das das eigentlich Gemeinte ist?

Oder auch sowas:
anstelle »Technische Maßnahmen sind wirksam, …«
setze »Technische Maßnahmen gelten im Sinne dieses Gesetzes als wirksam (auch wenn die Umgangssprache oder die Logik was anderes darunter verstehen mag), …«
(oder eben »Technische Maßnahmen gelten als wirkend, wenn«, »Technische Maßnahmen wirken, wenn«)

Nebenbei gibt es m.W. ein Gebot, Gesetze so zu formulieren, dass ihr Wesen auch umgangssprachlich ergründet werden kann.

Ist schon schwierig, den Faden in der Parenthese zu finden:
»Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber … unter Kontrolle gehalten wird.«
Na, ist wohl nicht weit her mit dem Unter-Kontrolle-Halten.

… durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, …
Offenbar wird da wohl nichts sichergestellt, wenn (d.h. falls) einfach nur ein Mac- oder Linux-Rechner reicht, die Kontrolle auszuhebeln.
;)
 
Wenn du die Medien legal besitzt und dann nur für den Eigenbedarf den Kopierschutz umgehst, sehe ich da keine Probleme...
1. wird das keiner merken
2. kommst du dafür nicht in den Knast
 
Wenn du die Medien legal besitzt und dann nur für den Eigenbedarf den Kopierschutz umgehst, sehe ich da keine Probleme...
1. wird das keiner merken
2. kommst du dafür nicht in den Knast

Sehr dünnes Eis!
Wenn du mit Waffen/Drogen/geschütztem Kontent dealst und keiner was davon merkt ist es nicht automatisch legal.
Das Gesetz greift auch bei Unwissenheit, also man lege eine CD/DVD ins Laufwerk und je nach OS bemerkt man nicht das die ganze (angeblich) geschützt ist.
Schon greift 95a
 
Wenn du die Medien legal besitzt und dann nur für den Eigenbedarf den Kopierschutz umgehst, sehe ich da keine Probleme...
1. wird das keiner merken
2. kommst du dafür nicht in den Knast

Ob es in der Praxis irgendwelche nachteilige Folgen gibt, ist natürlich fraglich, aber rechtlich ist es dennoch ein Verstoß gegen das UrhG.
 
Es ist doch schade, dass vieles grundsätzlich geht, aber in die illegale Ecke gedrängt wird.....
Ja, das finde ich auch. Es ist völlig unverständlich, dass es zwar grundsätzlich geht, meine Wohnungstür aufzubrechen und die Wohnung auszuräumen, dass das aber in die illegale Ecke gedrängt wird. Wobei es ja sowieso total uncool ist, dass Leute ihr Eigentum schützen oder gar mit ihrer Arbeit Geld verdienen wollen.
 
Grettirs frühstyxei war wieder zu hart.

Chrischi will nicht dealen, sondern ihre legal gekaufte DVD für eigenes technisches gerät ohne DVD-player im privatgebrauch kopieren. In dem fall setze ich mich mit dem hintern auf die hinterwäldlerische gesetzlage.
 
Er hat erklärt, es sei schade, dass, was grundsätzlich geht, in die illegale Ecke gedrängt wird. Anders herum, hat er beklagt, dass nicht alles, was grundsätzlich geht, legal ist. Das trifft dann auch auf den Einbruch in meine Wohnung zu. Wie überhaupt alle Strafgesetze irgendwelche Sachen, die grundsätzlich gehen, in die illegale Ecke drängen. Und für jedes Strafgesetz gibt es mit Sicherheit irgend einen, der sich sehr cool vorkommt, wenn er es übertritt und sich als Opfer aufspielt, weil er in eine Ecke gedrängt wird (ind die er in Wahrheit freiwillig gegangen ist, denn niemand ist gezwungen, etwas Illegales zu tun).
 
Hat zwar nicht direkt mit dem Thema zu tun, aber ein Tipp: chrischi ist kein "Er".
 
Ja, das finde ich auch. Es ist völlig unverständlich, dass es zwar grundsätzlich geht, meine Wohnungstür aufzubrechen und die Wohnung auszuräumen, dass das aber in die illegale Ecke gedrängt wird. Wobei es ja sowieso total uncool ist, dass Leute ihr Eigentum schützen oder gar mit ihrer Arbeit Geld verdienen wollen.

Es ist doch wohl ein Unterschied ob ich jemanden die Hütte ausräume und ihn tatsächlich beraube oder ob ich für mich zu Hause für den ausschliesslichen Privatgebrauch ein CD kopiere, oder von mehreren CD einen eigenen Sampler für mich erstelle - und zwar von CD/DVD die ich gekauft habe.

Das mit dem "wirksamen" Kopierschutz sehe ich auch als reine Farce.
Das ganze Dilemma wird doch durch die Medienproduzenten und ihre komischen Lizenzmodelle selbst verursacht.
Den Verwertern wäre es doch am liebsten dass sich Ton- oder Bildträger am besten nur begrenzt nutzen lassen und danach muss man die sich halt wieder neu anschaffen.
darauf wird ja gerade jetzt zu Zeiten des Internet verstärkt hingearbeitet. Man zahlt für den Kontent immer dann wenn man ihn nutzt. Bestenfalls noch eine Flat und fertig. So hat man eine Kuh die man immer und ewig melken kann.
Was noch kranker ist: mit jedem Datenträger, Verwfielfältigungsgerät bezahle ich bereits eine Kopierabgabe - die die Hersteller an die Rechteverwerter abführen müssen. Also eine Zwangsabgabe, nur weil ich etwas kopieren oder speichern könnte.
Dieser Irrsinn führt dazu, dass z.B. Scanner, Drucker in ihrer Leistung reduziert werden um eben entsprechend hohe Abgaben zu umgehen.

Also bitte nicht falsch verstehen: Es geht hier nicht um Diebe die sich illegal Kontent verschaffen und diesen illegal weiterverkaufen.
Sondern ausschliesslich um den Privatbereich. Und zu Hause in meinen vier Wänden mache ich was ich will. Vor allem wenn ich die Möglichkeiten dazu habe.
Ich habe auch CD/DVD/Vinyl komplett digitalisiert und kann das überall in meinem haus nutzen. Sämtliche Ton-/Bildträger sind bei mir eingelagert. Und nach dreissig Jahren Medienkonsum hätte ich auch gar nicht mehr den Platz um das alles irgendwo in Schränken und Regalen zur Schau zu stellen.
Insofern geht mir dieses ganze total widersprüchliche Rechteverwertersytem irgendwo sonst hin.
 
Das mit dem "wirksamen" Kopierschutz sehe ich auch als reine Farce.
Das ganze Dilemma wird doch durch die Medienproduzenten und ihre komischen Lizenzmodelle selbst verursacht.

Jep. Die Dummen sind die, die brav für alles zahlen, die müssen sich dann Clips über das böse "Raubkopieren" angucken, die man nicht wegklicken kann, oder Flash und Silverlight installieren und auf AirPlay verzichten.
 
vor allem könnte man den begriff kopierschutz hinterfragen. ein schutz beim kopieren? oder was?
 
Was noch kranker ist: mit jedem Datenträger, Verwfielfältigungsgerät bezahle ich bereits eine Kopierabgabe - die die Hersteller an die Rechteverwerter abführen müssen. Also eine Zwangsabgabe, nur weil ich etwas kopieren oder speichern könnte.

Wurde das vor allem in Hinblick auf Kopierschutzmaßnahmen schon mal vor Gericht gebracht?

Wenn ich technisch und juristisch am Erstellen einer durch Kopierabgabe gedeckten Privatkopie gehindert werde, kann diese Abgabe doch nicht mehr rechtens sein?

fox78
 
Ich find's auch lächerlich. Warum darf ich von mir gekauften und in meinem Besitz befindlichen DVD's keine Kopien für das iPad für lange Flüge oder Zugfahrten machen? Was für ein Schaden entsteht dem Rechteinhaber dadurch?

Dass ist genauso Lobbyismus wie die neueste Schweinerei, dass eBooks künftig der Buchpreisbindung für gedruckte Exemplare unterliegen sollen.:mad:
 
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