Neues zum Thema Kopierschutz?

Bemerkenswert an der Gesetzesformulierung scheint vor allem zu sein, dass man offenbar nicht mal ein paar sachkundige Germanisten oder gemanistische Sachkundige den Text hat gegenlesen lassen.

Stehen tut dort »wirksame Maßnahmen«.
Nun ist eine Maßnahme, die umgangen werden kann, im Wortsinne ganz offenbar keine wirksame Maßnahme. Denn wäre sie eine wirksame Maßnahme, könnte sie nicht umgangen werden. Also ist sie nicht wirksam; usw.

Offenbar ist also nicht eine »wirksame Maßnahme«, sondern einfach nur eine irgendwie »wirkende Maßnahme« zum Kopierschutz gemeint. Denn wirken tut ein solcher Kopierschutz schon. Ein Umgehen ist im Regelfall mit einem gewissen Aufwand verbunden (und sei es ein Aufwand, statt wie in deinem Beispiel eines Windows- einen Linux- oder MacOSX-betriebenen Rechner zu verwenden).

Warum dann aber nicht einfach im Gesetz geschrieben wird, was man eigentlich meint, verschließt sich mir. Wirksam.

Das ist jetzt aber arg Begriffsjurisprudenz..... :)

Aus dem Kontext ergibt sich, dass mit "wirksam" ein Kopierschutz gemeint ist, der ohne Umgehungsmaßnahmen out-of-the-box das Kopieren verhindert.

Kaufe ich mir also eine DVD mit Kopierschutz und will sie unter Debian abspielen, ist dieser Kopierschutz wirksam. Dass er mit der libdvdcss innerhalb von 2 Minuten umgangen werden kann, steht auf einem anderen Blatt.

Und nein - ich selbst habe trotz sonstiger Gesetzestreue keine Gewissensbisse, wenn ich auf diese Art legal in meinem Besitz oder gar Eigentum befindliche DVDs ansehe (das halbe Dutzend an DVDs, was ich überhaupt mein eigen nenne). Ich "rippe" auch keine DVDs.
 
Ich hab die Quelle nicht zur Hand, aber es hat mal ein Richter eine Klage abgewiesen mit der Begründung, ein Kopierschutz, der mit einem einfachen Mausklick ausgehebelt werden könne verdiene die Bezeichnung "Kopierschutz" nicht. ;)
 
Ich hab die Quelle nicht zur Hand, aber es hat mal ein Richter eine Klage abgewiesen mit der Begründung, ein Kopierschutz, der mit einem einfachen Mausklick ausgehebelt werden könne verdiene die Bezeichnung "Kopierschutz" nicht. ;)

Da war mal was, ja. Finde aber auf Anhieb das Urteil mit den Entscheidungsgründen nicht im Netz und würde deshalb zur Vorsicht raten, solange nicht klar ist, um was für eine Art von Kopierschutz es sich da konkret gehandelt hat.

Interessanter und weitreichender dürfte da insbesondere das EuGH-Urteil von Anfang 2014 sein, der - meiner bescheidenen Meinung zurecht - darauf abstellt, ob durch das Aushebeln eines Kopierschutzes überhaupt schutzwürdige Interessen des Urheberrechtsinhabers verletzt werden:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Kopierschutz-darf-geknackt-werden-2095587.html
 
So, jetzt melde ich mich mal wieder zu Wort.
Also, jetzt mit einem Einbrecher auf eine Stufe gestellt zu werden, finde ich ganz schön daneben.

Ich möchte lediglich einige DVDs, die ich legal und für teilweise viel Geld gekauft habe, mit gutem Gewissen digitalisieren.
Wenn alles klappt, werde ich mich um den Jahreswechsel etwas abseits der Zivilisation befinden, und da ist nicht viel mit Internet. Also muss ne andere Bespaßungsvariante mit. Tablet ist da prima: Klein, leicht und es passen Spiele, Musik und Filme rauf.

Wäre ideal.
Aber darf dann ja wohl noch immer nicht sein.
Wenn ich mit ner Speicherkarte voller Filmchen erwischt werde, am Flieger oder so, gibbet es wohl Ärger.

Vielleicht sollte sich wirklich mal jemand einen Gedanken darüber machen, ob es nicht zu jeder gekauften DVD einen Code geben sollte, mit dem sich der Käufer den Inhalt zusätzlich als Datei downloaden kann. Ganz legal und abgesichert.
 
solange nicht klar ist, um was für eine Art von Kopierschutz es sich da konkret gehandelt hat.


Und was für ein Gericht es war. Wenn das Amtsgericht Buxtehude was entscheidet, interessiert das niemanden.
 
irklich mal jemand einen Gedanken darüber machen, ob es nicht zu jeder gekauften DVD einen Code geben sollte, mit dem sich der Käufer den Inhalt zusätzlich als Datei downloaden kann. Ganz legal und abgesichert.

Sowas ist doch eigentlich inzwischen Gang und Gäbe. Zumindest bei allen Blu Rays, die ich in der letzten Zeit gekauft habe.
 
Ich sag dir mal was als Betroffener: Wenn du einen Film von mir rippst und den auf deinen Geräten anschaust,
stört mich das nicht im geringsten. Das ist auch nicht das Problem. Das Problem entsteht, wenn die Sachen
online gehen oder getauscht werden. Im letzten Fall war es so, dass ich massiv gegen YT vorgehen musste,
damit sie Material von mir gelöscht haben. Oder anders: Ich musste in einer Zeitung einen Artikel darüber schreiben.
Das Resultat war, dass wüste Beschimpfungen kamen, weil ich mir erlaubt habe klar zu sagen, dass illegales Tauschen
mich, meine Familie und die der zusätzlich beteiligten Personen direkt schädigt.

Ein Vergleich: würde ich mit dem Schlüssel die Motorhaube von einem der etwas kopiert zerkratzen, würde der
Schübe bekommen. Fakt ist aber: der Schaden der ihm dadurch entsteht ist MASSIV geringer als der der Filmeamachern
entsteht, wenn ihre Filme illegal Online gehen.

Und das mit dem Code zum Downloaden oder Online sehen gibt es bereits – so wie es McsPain sagt. Das finde ich persönlich
soweit eine recht gute Lösung. (Allerdings sind die letzen Kopien die ich auf YT gesehen habe, Screenrecordings von exakt jenen "Online-Seh-Möglichkeiten".)
 
Ich sag dir mal was als Betroffener: Wenn du einen Film von mir rippst und den auf deinen Geräten anschaust,
stört mich das nicht im geringsten. Das ist auch nicht das Problem. Das Problem entsteht, wenn die Sachen
online gehen oder getauscht werden. Im letzten Fall war es so, dass ich massiv gegen YT vorgehen musste,
damit sie Material von mir gelöscht haben. Oder anders: Ich musste in einer Zeitung einen Artikel darüber schreiben.
Das Resultat war, dass wüste Beschimpfungen kamen, weil ich mir erlaubt habe klar zu sagen, dass illegales Tauschen
mich, meine Familie und die der zusätzlich beteiligten Personen direkt schädigt.

Gibt auch Beispiele die das Gegenteil belegen:
http://www.theguardian.com/media/pda/2009/feb/26/monty-python-dvd-sales-soar

Hast du einen Beleg dafür? Ich meine, dass dir dadurch ein Schaden entstanden ist? Ich frag' ganz ohne Hintergedanken und will dich nicht blöd ankacken.
 
Sowas ist doch eigentlich inzwischen Gang und Gäbe. Zumindest bei allen Blu Rays, die ich in der letzten Zeit gekauft habe.


Das war für mich ein zusätzlicher Grund, niemals BluRays zu benutzen. Hat mich schon bei DVDs genervt, dass ich nicht vorspulen durfte, wann ich wollte und mich als Kriminellen darstellen lassen musste. Man zahlt für die Dinger und wird bestraft. Richtig clever :drink:
 
Ich bin auch gerade am guggen, obs ne moeglichkeit gibt ein teil einer Musical-Bluray zu rippen (zwei Lieder) bin aber auch noch nicht weitergekommen. Es gibt zwar Programme zum kompletten rippen, aber praktischer waehrs nat. nur die Kapitel mit den beiden Songs zu rippen und dann noch entsprechend zu schneiden, dass ich sozusagen nur die beiden "Videoclips" habe.
 
Die Anzeige oder Ermittlung möchte aber gerne mal sehen, bei der jmd. eine Strafe erhält weil er sein Eigentum für private Zwecke kopiert hat.
wie soll das passieren? Ich sitze im Zug und gucke einen Film auf meinem iPad und soll dann nachweisen, das ich den Film auf iTunes (o.ä.) gekauft habe. Wenn ich nur die DVD nachweisen kann werde ich verklagt wegen umgehens des Kopierschutzes…? Sorry aber da muss doch jeder klar denkende Richter/Anwalt merken, dass das keine Straftat ist.

Die Hampelmänner die Angst haben sollten sind diese die Kopien anderen zur Verfügung stellen.
 
Die Hampelmänner die Angst haben sollten sind diese die Kopien anderen zur Verfügung stellen.

Ja, die machen sich mega in's Hemd wegen den Kopierschützen. (Komisches Plural von Schutz, gehört das wirklich so?)
 
Das ist ja alles richtig, liebe Chrischi, aber dann muss ich mal ganz doof fragen: warum kaufst Du Dir so einen Schmodder überhaupt? Klar, Du willst die Musik hören - das will ich auch. Aber ich lass mich von der sch*** Musikindustrie doch nicht für dumm verkaufen. Ich hab' die CD links liegen lassen und mir wie in den 80ern die Musik auf analogem Weg aufgenommen (und natürlich im Rechner digital gespeichert). Das ist übrigens legal, da auf dem analogen Weg kein Kopierschutz vorhanden ist.
Vielleicht sollte sich wirklich mal jemand einen Gedanken darüber machen, ob es nicht zu jeder gekauften DVD einen Code geben sollte, mit dem sich der Käufer den Inhalt zusätzlich als Datei downloaden kann. Ganz legal und abgesichert.
Darüber hat sich schon mal jemand Gedanken gemacht: Amazon bietet das an. Es funktioniert ohne Code, da Amazon einfach in deinem Kundenkonto nachschaut, was Du gekauft hast. Und es funktioniert sogar für CDs, die man früher mal bei Amazon gekauft hat (und die vielleicht einen Kopierschutz haben).
 
Darüber hat sich schon mal jemand Gedanken gemacht: Amazon bietet das an. Es funktioniert ohne Code, da Amazon einfach in deinem Kundenkonto nachschaut, was Du gekauft hast. Und es funktioniert sogar für CDs, die man früher mal bei Amazon gekauft hat (und die vielleicht einen Kopierschutz haben).

Was mir natürlich sehr viel nützt, wenn die DVDs (wir reden hier über Filme) schon etwas älter sind und NICHT bei Amazon gekauft wurden.
Grundsätzlich habe ich von diesem Angebot noch nichts gehört (und stehe damit wohl nicht allein da), dazu kaufe ich auch viel zu selten etwas.
Aus dem Alter, in dem man jeden Mist haben muss, bin ich raus.
 
Da habe ich gar nicht geschaut nur es bestätigt was ich geschrieben habe "ohne Plural"

image.jpg
 
es gibt kein Plural von (Kopier)schutz, wie beim Wasser, Blut etc.
Plural von Wasser ist die Wasser und Wässer
http://www.duden.de/rechtschreibung/Wasser

Plural von Blut ist Blute (nur Fachsprache)
http://de.wiktionary.org/wiki/Blut

http://www.duden.de/sprachwissen/sp...lch-wasser-wort-mutter--em--und--em-band--em-


/edit:

ich lese da nur ohne Plural

Duden schrieb:
der Schutz; Genitiv: des Schutzes, Plural: die Schutze und Schütze <Plural selten, besonders schweizerisch>
 
Ja, das finde ich auch. Es ist völlig unverständlich, dass es zwar grundsätzlich geht, meine Wohnungstür aufzubrechen und die Wohnung auszuräumen, dass das aber in die illegale Ecke gedrängt wird. Wobei es ja sowieso total uncool ist, dass Leute ihr Eigentum schützen oder gar mit ihrer Arbeit Geld verdienen wollen.

Der Vergleich hinkt auf allen Beinen. Eine Privatkopie ist eher, wie wenn ich im eigenen Haus eine Tür aufbreche, wenn ich den Schlüssel verloren habe und an mein Eigentum herankommen möchte. Im Fall des Kopierschutzes wurde es generell illegal gemacht, Türen aufzubrechen, egal ob in fremden oder eigenen Häusern. Sowas ist völlig plemplem.
 
erstens steht da schweizerisch, zweitens "selten", wobei ich mich bei selten schlecht was vorstellen kann. Entweder gibt es ein Plural oder eben nicht. Unbenommen bleibt mein Anhang wo eindeutig steht "ohne Plural", und da

bei Wasser ist nur den Artikel anders das Hauptwort nicht. "Wässer" habe ich noch nie gelesen oder gehört
über fachsprache brauchen wir glaube ich nicht zu reden.

Immerhin versteh ich immer mehr warum selbst die Deutschen so viele Fehler machen, da brauche ich mich um meinem Deutschverständniss keine sorgen zu machen.
 
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