neues iPhone 11. irgendetwas unter dem Glas

nex86

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Heute ist mein neues iPhone 11 angekommen, und es scheint so als wäre irgendetwas hinten unter dem Glas, oder ist das eine Schutzfolie?
Finde nirgendwo etwas zum abpeelen...
 

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Da ist ausser der PET-Folie keine Schutzfolie drauf.
 
blöd. Ist das ein bekannter Fehler bei neuen Geräten ?
Das muss denen doch bei der Endprüfung aufgefallen sein..
 
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Betrifft keine relevanten Stückzahlen, nein.

Nicht jedes der etlichen Millionen Geräte wird per Hand gründlich geprüft ;) umtauschen und gut ist.
 
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Gerade beim Händler angerufen.
Ich soll einen Reklamationsantrag stellen welcher innerhalb 24 Stunden bearbeitet wird, erst dann bekomm ich ein Rücksende etikett und wenn das Gerät zurück ist wird überprüft ob repariert wird oder ich ein Ersatzgerät bekomme und der ganze Ablauf kann wegen momentaner Umstände bis an die 2-3 Wochen dauern...
 
Gerade beim Händler angerufen.
Ich soll einen Reklamationsantrag stellen welcher innerhalb 24 Stunden bearbeitet wird, erst dann bekomm ich ein Rücksende etikett und wenn das Gerät zurück ist wird überprüft ob repariert wird oder ich ein Ersatzgerät bekomme und der ganze Ablauf kann wegen momentaner Umstände bis an die 2-3 Wochen dauern...

Dem Händler würde ich was erzählen.. Wird überprüft, ob repariert. Widerruf schreiben, Gerät zurück und neu bestellen. Und am besten bei einem anderen Händler, z.B. Amazon. Das 11er ist doch sofort lieferbar.
Dann hast du ein neues Gerät in max. 2 Tagen.
 
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Nunja.. habe das Gerät per Ratenvertrag gekauft deshalb bleibt mir nur der Austausch bei dem Händler.
 
Nunja.. habe das Gerät per Ratenvertrag gekauft deshalb bleibt mir nur der Austausch bei dem Händler.

Nein, das ist kein Problem.
Der Gesetzgeber hat das erkannt, und da dir ein Widerrufsrecht zusteht, gilt das auch für den verbundenen Ratenvertrag.

Ich zitiere, Details kannst Du googeln. Stichwort "Widerruf verbundener Geschäfte"
Alles vorrausgesetzt es war ein Privatkauf und man ist in der Frist.

Widerruf des entgeltlichen Verbraucherdarlehnsvertrags
Hat der Verbraucher mit einem Händler einen Kauf- und mit einem Dritten einen entgeltlichen Darlehnsvertrag zur Finanzierung der Kaufsache abgeschlossen, liegt ein Verbraucherdarlehnsvertrag vor. Gesetzliche Regelungen, die den Schutz des Verbrauchers zum Ziel haben, finden sich zu dieser Vertragsart in den §§ 491 ff. BGB.

Hierbei sehen die besonderen Verbraucherschutzvorschriften der §§ 491 ff. BGB auch ausdrücklich ein besonderes Widerrufsrecht für Verbraucher nach Abschluss eines Verbraucherdarlehns vor – das ergibt sich aus § 495 BGB in Verbindung mit § 355 BGB.

Hiernach hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Verbraucherdarlehnsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist es ausreichend, diesen Entschluss ausdrücklich gegenüber dem Kreditgeber zu erklären.

Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn der Verbraucher vom Darlehensgeber eine für ihn bestimmte Vertragsurkunde, eine Abschrift hiervon oder den schriftlichen Antrag auf Gewährung des Darlehens bzw. eine entsprechende Abschrift zur Verfügung gestellt bekommen hat.

Widerruf verbundener Geschäfte
Löst sich der Ratenkäufer durch Widerruf gemäß § 495, 355 BGB vom Verbraucherdarlehnsvertrag, kann er dadurch prinzipiell allein den Vertragsschluss mit der den Kaufpreis finanzierenden Bank bzw. dem Finanzdienstleister rückgängig machen. In der Theorie hätte das nur zur Folge, dass der Ratenkäufer die vorfinanzierte Kaufpreissumme nach dem Widerruf sofort und in voller Höhe zu entrichten hätte. Außerdem wäre er nach wie vor an den mit dem Händler geschlossenen Kaufvertrag gebunden.
Üblicherweise ist das aber nicht beabsichtigt – vielmehr möchte sich der Verbraucher gleichzeitig von Kaufvertrag und (!) Verbraucherdarlehen lösen. Um diesen Vorgang zu erleichtern, sieht das Gesetz in § 358 Abs. 1 und 2 BGB vor, dass der Verbraucher im Falle des Widerrufs eines Kauf- oder Verbraucherdarlehnsvertrags auch an den mit diesem Geschäft verbundenen Vertrag nicht mehr gebunden sein soll.
Entsprechend gilt: Auch dann, wenn der Verbraucher allein den Kaufvertrag über eine online bestellte Ware widerruft (hier gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht aufgrund der Bestellung über das Internet), löst er sich hierdurch gemäß § 358 Abs. 1 BGB auch gleichzeitig von einem mit dem Kaufvertrag verbundenen Darlehnsvertrag zur Finanzierung der Kaufsache.
 
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Ja am Dienstag angekommen.
Jetzt wollte der Händler noch die EMEI nummer des Telefons.
Eine Antwort hatte per Email immer so um die 2 Tage gedauert..
Gestern habe ich die EMEI gesendet, heute aber noch keine Antwort.
Habe eben nochmals darauf hingewiesen und auch nachgefragt ob ich ein Rücksendeetikett bekomme...

Ist ausserdem ein Online Händler, also mit "hingehen" geht nicht so einfach und ich will wegen einem Mangel der nicht durch mir selbst verursacht wurde auch keinen Rücksendeversand zahlen.
 
Online + Ratenkauf = viel Stress wenn was ist.
 
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Ratenkauf... warum nur?! 🙄
 
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Was spielt das für eine Rolle ?.
 
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Nun heist es
Die Daten habe ich entsprechend weiter geleitet, sobald eine Freigabe zur Rücksendung erteilt wurde sende ich Ihnen natürlich
die Rücksendeunterlagen zu.


Habe dann nochmal angerufen und die meinten, Mangel hin oder her, momentan wäre soviel los dass eine Bearbeitung bis an die 2 Wochen dauern würde.
Ich bestell dort niewieder etwas.
 
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Wenn ich Vertrag mit Handy mache und zahle 35 oder mehr € monatlich und ist am ende Teuerer und ebenfalls auf pump gekauft. Zudem gehört mir das Handy bei Vertragende noch nichtmals. (zumindest war das früher so) Mein letztes Handy mit vertrag war ein Nokia 3310 und das ist ein paar Tage her.
 
Ich ruf morgen mal bei Apple an und frag ob die das auch abwickeln können...
Habe mein altes Handy bereits verkauft und kann keine 2-3 Wochen ohne Telefon auskommen besonders weil ich es für die Arbeit brauche.
 
Weil Ratenkäufe genau sowas wie hier sehr erschweren.
 
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