Neues Gesetz zur Telefonwerbung

Pletko

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Hallo,

seit kurzem gibts das Gesetz zur Telefonwerbung. Mich interessiert, ob man wie bisher auch weiterhin Werbung von Geschäftsmann/-kunde zu Geschäftsmann/-kunde problemlos in jeglicher Form möglich ist oder ob sich hierbei auch was verändert hat?
Werbung von Geschäftsmann an Endkunde wird jetzt sehr strikt überwacht, wie ich das aus den Angaben lesen konnte.
Danke für eure Infos.

Viele Grüße
 
Wenn ich alles perfekt verstanden hätte bzw. ich mir nicht sicher bin, ob ich den kompletten Text vor Augen hatte, würde ich wohl kaum fragen ;)

In den Medien wird ja nur von Werbung an Verbrauchern geschrieben, was ja aber nicht heißt, dass sich für Geschäftsleute bzw. B2B nichts geändert hat.
 
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Wenn ich alles perfekt verstanden hätte bzw. ich mir nicht sicher bin, ob ich den kompletten Text vor Augen hatte, würde ich wohl kaum fragen ;)

In den Medien wird ja nur von Werbung an Verbrauchern geschrieben, was ja aber nicht heißt, dass sich für Geschäftsleute bzw. B2B nichts geändert hat.

Auf den Seiten der Bundesnetzagentur gibts es sehr ausführliche Informationen zu dem Thema, samt "Klage Formular".

Wenn deine Frage lautet ob dich dein potenzieller neuer Kunde verklagen kann weil du ihm am Telefon eine neue Internetseite o.ä. andrehen wolltest würde ich das mal mit "Nein" beantworten, falls du was anderes herausbekommst lass es uns wisssen ;)
 
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