Neuer Job während der alte Vertrag noch läuft?

Schick1983

Schick1983

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Hallo zusammen,

wie sieht es rechtlich aus, wenn man einen Arbeitsvertrag kündigt und noch Resturlaub nehmen muss. Darf man während des Urlaubes bereits im neuen Job tätig sein wenn der alte Arbeitgeber betont, dass es ihm egal ist was man in seinem Urlaub macht?!

Gruß
 
Nein! Das "egal" bezieht sich auf Urlaubsaktivitäten. Laut Gesetz darfst Du im Urlaub nicht arbeiten.
 
Moooment mal.
Resturlaub nehmen müssen geht mal gar nicht. Das hat bei mir auch mal wer versucht - allerdings hatte ich da noch keinen neuen Job und er wollt mich nicht auszahlen. Sprich mit Deinem neuen Arbeitgeber bzgl. Übernahme des restlichen Anspruchs. Im Gegenzug wirst Du wohl von einem zum anderen Tag wechseln müssen.
 
Nein, das "egal" bezieht sich wahrscheinlich schon auf den neuen Job, da der alte Arbeitgeber darüber und auch auch über den Wunschtermin der Aufnahme der neuen Tätigkeit informiert ist.
 
Es geht nich um mich aber das Wechseln von einen auf den anderen Tag ist ja das Ziel der Sache.
 
Dein Urlaub ist ja Erholungsurlaub und nicht Fremdarbeitsurlaub...

Aber du könntest dich vielleicht mit deinem Arbeitgeber einigen, ob er dich früher aus deinem Vertrag entlässt und den Urlaub ausbezahlt (oder anderweitig verrechnet)...
 
Naja, wenn Du nur Urlaub hast, bist Du ja noch angestellt - und damit geht das nicht. Ich hab Deinen Zeilen entnommen, dass man Dich zum Nehmen des Resturlaubs nötigen wollte, um sich vor möglichen Auszahlungen zu drücken.
 
Es handelt sich ja schon um einen Aufhebungsvertrag der absolut zu Gunsten des Angestellten geht ohne Kündigungsfristen und so weiter aber den Urlaub will der arbeitgeber nicht ausbezahlen. Darum ja auch die Frage.
 
Oh je, das kommt mir bekannt vor.
Dann solltest Du umso mehr den neuen Arbeitgeber wegen Übernahme ansprechen. Es ist der Urlaub des laufenden Jahres, oder?
 
Es handelt sich ja schon um einen Aufhebungsvertrag der absolut zu Gunsten des Angestellten geht ohne Kündigungsfristen und so weiter aber den Urlaub will der arbeitgeber nicht ausbezahlen. Darum ja auch die Frage.

Freiwilliger Verzicht und ersatzlose Streichung vielleicht? - Ich meine, wenn man über den Jahreswechsel seinen Urlaub nicht nimmt, kann er ja auch gestrichen werden...

En Glück, dass ich mich mit meinem AG schon darüber geeinigt hab', was mit meinem Resturlaub beim anstehenden Wechsel passiert ;)
 
Moooment mal.
Resturlaub nehmen müssen geht mal gar nicht. Das hat bei mir auch mal wer versucht - allerdings hatte ich da noch keinen neuen Job und er wollt mich nicht auszahlen. Sprich mit Deinem neuen Arbeitgeber bzgl. Übernahme des restlichen Anspruchs. Im Gegenzug wirst Du wohl von einem zum anderen Tag wechseln müssen.
Steht das in einem Gesetz, dass das Resturlaub-Abbummeln nicht aufgezwungen werden darf? Das fänd ich gut....
 
Freiwilliger Verzicht. Das klingt doch nach ner Lösung. Hier stellt sich aber auch die Frage ob dies zulässig ist. Man hat ja nicht nur ein Recht auf Urlaub sondern auch ne gewisse Pflicht, oder?
 
Freiwilliger Verzicht. Das klingt doch nach ner Lösung. Hier stellt sich aber auch die Frage ob dies zulässig ist. Man hat ja nicht nur ein Recht auf Urlaub sondern auch ne gewisse Pflicht, oder?

Kann ich nicht sagen, ist zumindest eine Frage wert...
 
Steht das in einem Gesetz, dass das Resturlaub-Abbummeln nicht aufgezwungen werden darf? Das fänd ich gut....

Keine Ahnung. Steht aber auch nirgends, dass man ihn nehmen muss.
Sowas sollte ne Frage der Verhandlung sein.

Ich hab mich da nie drauf eingelassen und die Reste mitgenommen.
 
Danke.
Dieses "Problem" habe ich auch gerade und werde mir überlegen, wie ich das händeln werd... Ich möchte auch restlichen Urlaub in das neue Arbeitsverhältnis übernehmen.
 
Das mit dem Übernehmen zum neuen AG dürfte wohl eher nicht machbar sein.
Beispiel: Du hast 24 Tage Anspruch, nimmst beim alten AG gar keinen und wechselst (Fristen mal außen vor) zum 01.12. zum neuen AG.
Der soll Dich dann bezahlen und Dir gleich mal Urlaub geben, sprich die Kosten dafür tragen obwohl Du ihm bisher keinen einzigen Cent eingebracht hast?
Und Dein alter AG hat an Dir gut verdient und weder den Aufwand des bezahlten Urlaubes gehabt NOCH ihn dir ausbezahlt?
Da müsste der neue AG ja ziemlich bescheuert sein wenn er das mitmacht.

Wenn ich mich nicht sehr irre, dann sieht das Gesetz nur vor, dass
a) der Urlaub anteilig genommen wird
b) anteilig ausbezahlt wird vom alten AG
c) freiwilliger Verzicht.
Mehr ist nicht.

Zum ursprüngliche Thema von oben:
Selbst wenn man auf den Urlaub verzichtet spielt es eine Rolle, zu welchem Termin das alte Arbeitsverhältnis endet, sprich was "auf der Lohnsteuerkarte" draufsteht. (Ja, ist eTin inzwischen, aber ihr versteht schon.)
WENN der alte AG Dich ab dem 30.08. nicht mehr bezahlt, Du aber schon ab dem 15.08. beim neuen AG anfängst (und auf den alten Urlaub verzichtest), dann hast Du zeitgleich 2 Arbeitsverträge und der zweite wird mit Steuerklasse 6 abgerechnet.
 
Danke, wenn der Urlaub wegfällt wäre der alte AG auch mit einer sofortigen Auflösung des Vertrages einverstanden. Damit wären die zwei gleichzeitigen Arbeitsverträge nicht gegeben. Dürfte man das denn eigentlich oder wäre das ein Wettbewerbsverstoß? Steuern und sowas mal aussen vor gelassen.
 
Bist du im Guten mit deinem Ex-Chef auseinander gegangen?

Einfach mal fragen. :) Die sind meist kooperativer, als man denkt (solange man nicht meint, ihm zur Kündigung noch ordentlich Seitenhiebe verteilen zu müssen - man sieht sich immer zweimal im Leben ;)).
 
Wer will Dich denn anzeigen, dass Du Deinen Urlaub nicht nimmst? Wenn Du direkt wechseln möchtest, verzichte auf den Urlaub und löse Deinen Vertrag sofort auf.
Du kannst versuchen, deinen Resturlaub auf den anderen Arbeitgeber zu übertragen. Wenn der dich wirklich haben will, dann wird es sich vielleicht auf eine (anteilige) Übernahme einlassen.
Dass dein alter AG nicht auch noch den Resturlaub auszahlt, wenn er Dir schon den direkten Jobwechsel ermöglicht, wundert mich eigentlich nicht. Der hat ja auch nicht "Sozialamt" auf der Stirn stehen ;)

gruß

Michael
 
Das ist richtig. Aber nochmal: es handelt sich nicht um mich :)
Ich kann darum das Verhältnis auch nicht komplett einschätzen aber ich denke, so schlecht kann es nicht sein.
Es geht auch nicht um ein paar hundert Euro, wichtig ist, dass derjenige so schnell wie möglich aus dem Arbeitsvertrag rauskommt. Das entgegenkommen des Arbeitgebers mit dem sofortigen Auflösungsvertrag ist schon toll und den Urlaub soll er auch nicht ausbezahlen. Nur ein "absitzen" des Urlaubes wäre blöd weil der neue Job mit einem extrem wichtigen Termin anfängt, der sich weder verschieben, noch von jemand anderem erledigen lassen kann.

Danke und Gruß

Schick
 
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