Neue Steuernummer/Steuer-ID

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McBridge

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Leider wurde man/ich darüber nur unzureichend in Kenntnis gesetzt...

Wie läuft das konkret ab, ab wann gilt die neue einheitliche Steuer-ID die man in den letzten Wochen des Jahres 2008 zugeschickt bekommen hat?

Ab Tag des Zugangs, ab 1.1.2009, nur auf Nachfrage bzw. bei Verwaltungsgängen?
Wird/wurde die alte Steuernummer auf Rechnungen eines Freiberuflers damit hinfällig oder kann/muss ich sie auf den Rechnungen weiter benutzen?
 
Danke.

Okay, also alles sehr fließend bzw. ungenau. ;)

D.h. ich ersetzte ab sofort auf den Rechnungen "Steuernummer: 1234567890" durch Steuer-ID: "0987654321"!?
 
Ich hatte als Freiberufler nie die Steuernummer auf den Rechnungen.

Jetzt gibt es die ID und die muss auch drauf.

Meine Steuernummer beim Finanzamt bleibt aber unverändert!
 
Danke.

Okay, also alles sehr fließend bzw. ungenau. ;)

D.h. ich ersetzte ab sofort auf den Rechnungen "Steuernummer: 1234567890" durch Steuer-ID: "0987654321"!?

Genau !
Die "lebenslängliche" muss seit dem ersten auf die Rechnung.
Incal
 
Ich habe noch gar keine bekommen. :kopfkratz:


Bei mir ist sich das Finanzamt wohl noch unsicher, ob Sie mir eine neue Steuernummer oder gleich 'nen Haftbefehl schicken :crack:
 
Ich habe noch gar keine bekommen. :kopfkratz:
Bei mir ist sich das Finanzamt wohl noch unsicher, ob Sie mir eine neue Steuernummer oder gleich 'nen Haftbefehl schicken :crack:

Oder so... :hehehe:

Da sei angermerkt, dass durch ein Telefonat meinerseits mit der mir zuständigen Fiskusmitarbeiterin,
sich heraus stellte, die ID-Nr. haben deswegen nicht alle Beteiligten, weil so einige Orte und Kommunen
noch überhaupt keine Möglichkeiten der Verarbeitung bzw. Erfassung und dergleichen haben… .

Auf meine Frage hin, in welchen Zeitraum denn etwa damit zu rechnen sei – mit "der Aktivierung" dieser ID-Nr.,
bekam ich als Antwort ungefähr:
Nuja, das dauerrt wohl noch – wenn das dann "an die grosse Glocke gehängt wird", dann geht das richtig los.
Ansonsten langt die normale Steuernummer erstmal... das läuft ja so und so parallel...


:noplan:
 
Genau !
Die "lebenslängliche" muss seit dem ersten auf die Rechnung.
Incal

Wo hast du das her?

Das Umsatzsteuergesetz hat sich doch nicht geändert:

(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

2.
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html

Die "lebenslängliche" Steuer-ID ist aber nicht die vom Finanzamt erteilte Steuernummer. Nach meiner Lesart des Gesetzes wäre es sogar falsch, die Steuer-Identifikationsnummer auf die Rechnung zu schreiben. Gibt es eine entsprechende anderslautende Durchführungsverordnung?
 
Bzgl. der hier genannten Pflicht für Freiberufler die neue Steuer-ID auf der Rechnung anzugeben: Gibt es dazu eine offizielle Quelle? Über Google habe ich bisher nur widersprüchliche Aussagen hierzu gefunden...
 
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html

Die "lebenslängliche" Steuer-ID ist aber nicht die vom Finanzamt erteilte Steuernummer. Nach meiner Lesart des Gesetzes wäre es sogar falsch, die Steuer-Identifikationsnummer auf die Rechnung zu schreiben. Gibt es eine entsprechende anderslautende Durchführungsverordnung?

Aber in dem Link steht doch "oder die Ustt.-ID-Nummer", also warum soll das
dann falsch sein?
 
Steuer-ID/Steuernummer ungleich USt.-ID!
Eben. Entweder muss die Steuernummer drauf oder die Ust.ID.Nummer.


Und das ganze kam auch erst mit der EU auf. Früher musste ein Freiberufler
gar keine Steuernummer auf die Rechnung setzen.
 
Eben. Entweder muss die Steuernummer drauf oder die Ust.ID.Nummer.


Und das ganze kam auch erst mit der EU auf. Früher musste ein Freiberufler
gar keine Steuernummer auf die Rechnung setzen.

Ja, aber es geht um die Behauptung, dass die neue "lebenslange" Steuer-ID seit dem 1.1. auf die Rechnung muss, und dafür gibt es bisher keine Belege, bzw. das Gesetz sagt etwas anderes. Meiner Interpretation des Gesetzestextes nach, bleibt alles wie es schon seit 2004 (?) war:

Entweder die Steuernumer vom Finanzamt oder aber die Umsatzsteuer-ID (ist nicht die Steuer-ID und auch nicht lebenslang) müssen auf die Rechnung.

(Zum Thema habe ich nur einen Kurzeintrag beim Handwerksblatt gefunden:
Persönliche Steuernummer nie auf Rechnungen!)
 
O.K. – so ist es. Und das hier ist jedenfalls nicht richtig,
das Gegenteil ist der Fall.

Die "lebenslängliche" muss seit dem ersten auf die Rechnung.
Incal

Sie soll NICHT auf die Rechnung. (Genausowenig wie eine Unterschrift)
 
Bin auch Selbstständig die Aussage meines Steuerberaters war die Ums.St.Nr. bleibt wie sie war auf der Rechnung gebe auch so meine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung ab.
Die Steuer-ID ist bei der Einkommensteuer-Erklärung anzugeben.
 
Okay, also dann bleibt ja alles beim alten, was die korrekte Rechnungsstellung betrifft... :)
 
Klar! Es ist sowieso verkehrt (als Freiberufler) seine Steuernummer auf die Rechnungen zu setzen, da diese ja auch für die Einkommensteuer genutzt wird. Damit kann man feinen Bockmist bauen! Besser eine USt-ID erstellen lassen und diese auf die Rechnungen setzen. Bei einer GmbH ist das natürlich relativ egal...

Gruss,

Ralf
 
Klar! Es ist sowieso verkehrt (als Freiberufler) seine Steuernummer auf die Rechnungen zu setzen...

Wer als Freiberufler umsatzsteuerpflichtig ist, hat natürlich eine USt.-ID, die er dann auch auf den Rechnungen angibt.
Es gibt aber auch umsatzsteuerbefreite Freiberufler (Kleinunternehmer) die eben keine solche Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, wie auch? Die geben dann ihre Steuernummer an (UStG §14 (4) 2.).
 
Wer als Freiberufler umsatzsteuerpflichtig ist, hat natürlich eine USt.-ID, die er dann auch auf den Rechnungen angibt.
Es gibt aber auch umsatzsteuerbefreite Freiberufler (Kleinunternehmer) die eben keine solche Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, wie auch? Die geben dann ihre Steuernummer an (UStG §14 (4) 2.).

Umsatzsteuerpflichtig heißt nicht gleich, dass man eine USt.-ID hat. Die Umsatzsteuer läßt sich auch über die normale Steuernummer erklären. Die USt.-ID kann selber freiwillig aber beantragt werden und hat wie schon angemerkt gewisse Vorteile. Soweit ich weiß können Steuerberater unter gewissen Vorwänden (unter Umständen vielleicht auch Kunden von einem) Informationen beim Finanzamt einholen, wenn sie deine Steuernummer kennen. Scheinbar ist das über die USt.-ID nicht möglich.
 
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