Neue Steuernummer anfordern?

Ragnir

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Ich lese immer wieder, daß man bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit eine Steuernummer anfordern soll. Da ich schon jahrelang beruflich tätig war, bin ich jedoch schon im Vollbesitz einer mir eigenst zugedachten entsprechenden Nummer, die mich auch eindeutig identifiziert.

Kann man denn nicht einfach genau diese Nummer weiterhin nutzen?

Mir fallen gerade keine sachlichen Gründe für eine Neubeantragung ein, aber vielleicht übersehe ich da ja etwas... :confused:
 
Das passt schon.
Du kannst die alte nehmen, hast dann halt "Einkünfte aus selbständiger Arbeit".
Anlage GSE.
 
Das passt schon.
Du kannst die alte nehmen, hast dann halt "Einkünfte aus selbständiger Arbeit".
Anlage GSE.

Danke,

so erscheint es auch logisch.

Muss ich eine freiberufliche Arbeit trotzdem "anmelden" oder kann ich damit einfach anfangen, brav meine Einkommensteuererklärung machen und fertig?
 
anmelden musst du - glaube ich. es kann dann sein, dass dir das finanzamt eine neue steuernummer mitteilt. die unterscheiden naemlich zwischen "lohn/gehalt" und "selbständig". ich habe damals bei meiner gewerbeanmeldung auch eine neue steuernummer bekommen. beantragt habe ich die allerdings nicht.
 
Eventuell benötigst Du noch eine USt-ID.
 
anmelden musst du - glaube ich. es kann dann sein, dass dir das finanzamt eine neue steuernummer mitteilt. die unterscheiden naemlich zwischen "lohn/gehalt" und "selbständig". ich habe damals bei meiner gewerbeanmeldung auch eine neue steuernummer bekommen. beantragt habe ich die allerdings nicht.

Das kann ich so bestätigen. Als Freiberufler muss man sich beim Finanzamt anmelden und bekommt eine neue Steuernummer. (War zumindestens bei mir so) Ich habe nach dem Studium freiberuflich gearbeitet und bin dann im Zuge der Scheinselbstständigkeitsdebatte fest angestellt worden. Damals habe ich eine neue Steuernummer bekommen. Als ich dann nach zwei Jahren wieder Freiberufler wurde, habe ich wieder eine neue Steuernummer bekommen.
 
§138 Absatz 1 Satz 3 AO (Abgabenordnung):

"Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, hat dies dem nach § 19 zuständigen Finanzamt mitzuteilen."
 
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