Neben dem Hauptberuf eine Nebentätigkeit als Händler

Psybenzon

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Hallo Leute,

könnt ihr mir sagen wieviel ich neben meinem Beruf mit einem Gewerbeschein (und natürlich alles mit dem Chef abgesprochen) verdienen darf um nicht zu viele Steuern abzudrücken?

Gibt es da Freibeträge? Wo liegen die Grenzen? Was ist mit Vorumsatzsteuer?

Ich hatte mir vorgestellt nebenbei als Händler ein paar Euros dazu zu verdienen über einen Internet-Shop etc... :D
 
...die steuern berechnen sich aus der summe deiner einkünfte.....wenn du also durch deinen hauptjob über die steuerliche freigrenze kommst, werden auch alle zusätzlichen einnahmen normal mit dem satz den du hast, versteuert.

...bei gewerblichem handel bist du auf alle fälle umsatzsteuer-pflichtig.
 
also in at ist das eine stark abgabenpflichtige sache (versicherungen und steuer). man rechnet hier pi mal daumen etwa 50% weg. und ich denke, bei euch ist nicht viel anders.

es lohnt sich, die nebenverdienste hochzuschrauben, weil sie mit einem stärkeren steuersatz als der grundverdienst versehen werden. und die krankenkassenbeiträge kommen noch hinzu.
rob
 
gester schrieb:
es lohnt sich, die nebenverdienste hochzuschrauben, weil sie mit einem stärkeren steuersatz als der grundverdienst versehen werden. und die krankenkassenbeiträge kommen noch hinzu.
rob

was du mit dem satz sagen willst begreife ich nicht so ganz.

mehr nebenverdienste=mehr steuern=günstig?

und wieso krankenkasse wenn man eh schon versichert ist?
 
...bei gewerblichem handel bist du auf alle fälle umsatzsteuer-pflichtig.

Ich hab mal gehört das mein bei einem Kleingewerbe irgendwie eine Vorumsatzsteuer von 3000,- € abdrücken muß bevor es überhaupt losgehen kann?

Stimmt das?
 
whiskeytumbler schrieb:
was du mit dem satz sagen willst begreife ich nicht so ganz.

mehr nebenverdienste=mehr steuern=günstig?
nein, die gleichung schaut so aus:

mehr nebenverdienste=mehr steuern=ungünstig

du bist dann in der gleichen oder der nächsten steuerstufe wie dein hauptverdienst, ist doch logisch, oder? die steuer fängt ja nicht mehr von null an. daher meine ich, dass man um den stundensatz oder die marge kämpfen soll, weil davon mehr abgezogen wird als wenn man nur das machen würde. vielleicht eine unglückliche formulierung meinerseits, sorry.
und wieso krankenkasse wenn man eh schon versichert ist?
weil JEDE tätigkeit über, soweit ich weiss, 316 eur in monat (wieder at-wert), versicherungspflichtig ist (über die steuerfreie jährliche nebenverdienstgrenze hinaus, da fehlt mir aber der wert).
rob
 
Zuletzt bearbeitet:
in2itiv schrieb:
...bei gewerblichem handel bist du auf alle fälle umsatzsteuer-pflichtig.

Stimmt so auch nicht ganz. Es gibt da den § 19 Umsatzsteuergesetz - die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Wenn man unter bestimmten Umsatzgrenzen bleibt, braucht man keine USt auszuweisen, bekommt aber dann auch keine Vorsteuer raus.

Und was die 3.000 Euro anbelangt-weiß zwar nicht gan genau was du da meinst, aber das ist ein Gerücht.
 
Psybenzon schrieb:
Ich hab mal gehört das mein bei einem Kleingewerbe irgendwie eine Vorumsatzsteuer von 3000,- € abdrücken muß bevor es überhaupt losgehen kann?

Stimmt das?

Nicht unbedingt. Erst dann, wenn das FA aufgrund der letzten Ust-Anmeldung bzw. EkSt-Anmeldung Grund zur Annahme hast, dass Du später recht viel nachzahlen musst, wird diese sog. Vorauszahlung fällig.
Das wird spätestens dann lästig, wenn Du mal ein gutes Jahr hattest, das nächste aber mies wird, und das FA dennoch alle 3 Monate einen Haufen Tausender sehen will. Die bekommst Du im Zweifelsfall zwar wieder zurück, das aber natürlich ohen Zinsen.
 
Ok, also nicht erstmal 3000,- abdrücken... super! :D

Ja und wie mache ich das dann nun? Wo hole ich mir den Gewerbeschein und was kostet der? Hab mal gehört so um die 50,-. Wie und was muß ich wo anmelden außer dem Gewerbeschein? Geht das alles beim Finanzamt?

Sorry für die blöden Fragen, aber ist wirklich alles neuland... :)
 
Psybenzon schrieb:
Ok, also nicht erstmal 3000,- abdrücken... super! :D

Ja und wie mache ich das dann nun? Wo hole ich mir den Gewerbeschein und was kostet der? Hab mal gehört so um die 50,-. Wie und was muß ich wo anmelden außer dem Gewerbeschein? Geht das alles beim Finanzamt?

Sorry für die blöden Fragen, aber ist wirklich alles neuland... :)
also in at gibt es gewerbescheine bei der handelskammer. den rest sollte dir das fa sagen. die sind wirklich nett, wenn man sie fragt.
rob
 
Psybenzon schrieb:
Ok, also nicht erstmal 3000,- abdrücken... super! :D

Ja und wie mache ich das dann nun? Wo hole ich mir den Gewerbeschein und was kostet der? Hab mal gehört so um die 50,-. Wie und was muß ich wo anmelden außer dem Gewerbeschein? Geht das alles beim Finanzamt?

Sorry für die blöden Fragen, aber ist wirklich alles neuland... :)

Gewerbeschein bekommst Du bei der Gemeinde, Stadt. Bei uns kostet er ca. 15,-
 
Ich glaube, Tipps für Österreich helfen hier in Deutschland nicht wirklich weiter.

Umsatzsteuerpflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt bist Du ab 17.500 Euro Umsatz pro Jahr. Darunter hast Du ein Wahlrecht, ob Du MwSt einnehmen und Vorsteuer abziehen willst. An Deine Wahl bist Du 5 Jahre gebunden.

Je nach Umsatzhöhe musst Du jährlich, vierteljährlich oder monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Da weist Du Deine Umsätze aus und führst die entsprechende Umsatzsteuer ab. Abschließend folgt im Jahr danach eine Umsatzsteuererklärung mit den genauen Werten.

Eine Vorauszahlung musst Du nur unter bestimmten Umständen leisten. Das Finanzamt lässt da aber auch mit sich reden, wenn Du z.B. im ersten Jahr hundert Macs an eine Firma verkaufst (einmaliger Auftrag) und im zweiten Jahr nur noch fünf iPods, dann wird man von einer entsprechenden Vorauszahlung absehen. Musst Du nur nachvollziehbar darlegen, dann wird das Finanzamt Dich schon nicht in den Ruin treiben.

Am besten suchst Du Dir mal einen Steuerberater, der Dir die Sache in einer ruhigen Stunde erklärt, als Dich auf Halbwissen zu verlassen ...
 
Psybenzon schrieb:
Ok, also nicht erstmal 3000,- abdrücken... super! :D

Ja und wie mache ich das dann nun? Wo hole ich mir den Gewerbeschein und was kostet der? Hab mal gehört so um die 50,-. Wie und was muß ich wo anmelden außer dem Gewerbeschein? Geht das alles beim Finanzamt?

Sorry für die blöden Fragen, aber ist wirklich alles neuland... :)

Die Gewerbeanmeldung machst du bei der Gemeinde. Die schickt dann auch gleich einen Abdruck der Anmeldung ans Finanzamt. Von dort bekommst du einen Fragebogen zur Gewerbeanmeldung, in dem du noch ein paar Angaben machen musst.

Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber wenn das für dich wirklich alles Neuland ist, dann solltest du dich an einen Steuerberater wenden. Die Kollegen vom Finanzamt geben dir sicherlich gerne Auskunft, nur hat dort keiner Zeit, mit dir alle Grundlagen durchzugehen :) . Außerdem darf ein Finanzbeamter nur bis zu einem gewissen Grad Auskunft geben, da er nicht befugt ist, Steuerberatung zu machen.
Wenn du zu einem Steuerberater gehst, kostet dich das zwar Geld, aber hält dir den Rücken frei - du musst dich dann nimmer mit dem Steuer-Kram beschäftigen. Und glaub' mir (nach drei Jahren Steuerrechts-Studium :) ) - da gibt es so viele Sachen, dass man gar nicht alles überblicken kann. Zumindest dann nicht, wenn man ab und zu auch noch was arbeiten will...
Außerdem haben gute StB genug Ahnung, um dich auch über das Steuerliche hinaus beraten zu können.

Gruß und viel Erfolg! :clap:
Tobi
 
aro74 schrieb:
Ich glaube, Tipps für Österreich helfen hier in Deutschland nicht wirklich weiter.(..)
da hast du recht.
nur die nuances existieren in der einen oder der anderen form auch bei euch, da überall das europäische recht greift ;)
rob

update:
und ich erfahre alles, was ich brauche, vom fa, auch wie man am besten die steuer zurückbekommt (echt wahr!).
brauche nicht die steuerberater zu bezahlen, wie du vorschlägst ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Psybenzon schrieb:
Ok, also nicht erstmal 3000,- abdrücken... super! :D

Ja und wie mache ich das dann nun? Wo hole ich mir den Gewerbeschein und was kostet der? Hab mal gehört so um die 50,-. Wie und was muß ich wo anmelden außer dem Gewerbeschein? Geht das alles beim Finanzamt?

Sorry für die blöden Fragen, aber ist wirklich alles neuland... :)

hi Psybenzon,

Du musst zunächst feststellen, ob Du freischaffend sein wirst oder nicht. Freischaffend sind Künster, Ingenieure usw, Leute also, die keinen Handel treiben. Dafür benötigt man in Deutschland KEINEN GEWERBESCHEIN. Du fängst einfach an zu arbeiten und lieferst zum Jahresende eine Steuererklärung ab. Damit bist Du dann schon gemeldet, mehr benötigt man dafür nicht.
Wenn Du aber vor hast, Dinge zu verkaufen, dann braucht Du den Gewerbeschein. Kostet in etwa 20 € pro Person, die an der Gesellschaft teilhat In dem Anmeldebogen wirst Du nach Deinen Personalien sowie nach der Art Deines Betriebes gefragt - nichts Schwieriges also.
Die dritte Möglichkeit: Deine Nebeneinkünfte sind gering - leider kenne ich die Grenze hier nicht genau, sie liegt aber in etwa bei 250 € - dann kannst Du das Ganze völlig vergessen, das liegt dann im unwesentlichen Bereich, über den das Finanzamt hinweg guckt - egal wie viel Du im Hauptberuf verdienst!

Zur Mehrwertsteuer: die Ausführungen zu der Grenze, ab wann die generell vorzusehen ist, sind richtig, m.E. aber zu ignorieren: Du solltest auf jeden Fall Mehrwertsteuerabführung vorsehen, da Du dann - und nur dann - auch Vorsteuerabzugsfähig bist. D.h. wenn Du Dir ein Gerät kaufst, bekommst Du vom Finanzamt am Jahresende die enthaltene MwSt. zurück. Du führst die erhaltene MwSt, die Du vom Kunden bekommen hast, im Gegenzug ab.

Um die Angelegenheiten mit dem Finanzamt musst Du Dich übrigens nicht selbst bemühen: sobald Du ein Gewerbe angemeldet hast, finden die Dich schon und schicken Dir alles zu, was Du brauchst - schließlich wollen diie ja was von Dir... ;)

Um die Umsatzsteuer(=MwSt)-Voranmeldung solltest Du Dich auf jeden Fall drücken. Schreib denen einfach, dass Du auf absehbare Zeit eine ausgeglichene MwSt haben wirst, also dass die MwSt.-Einnahme der Vorsteuer entsprechen wird. Damit bist Du die Bürokratie los und musst auch nichts im vornherein zahlen.
 
Cirvade schrieb:
Um die Umsatzsteuer(=MwSt)-Voranmeldung solltest Du Dich auf jeden Fall drücken. Schreib denen einfach, dass Du auf absehbare Zeit eine ausgeglichene MwSt haben wirst, also dass die MwSt.-Einnahme der Vorsteuer entsprechen wird. Damit bist Du die Bürokratie los und musst auch nichts im vornherein zahlen.

Öhmmm, das wird so einfach nicht gehen. Sobald du Regelversteuerer bist (kein Kleinunternehmer) und ein Gewerbe neu anmeldest, bist du in den ersten beiden Jahren, in denen das Gewerbe läuft, VERPFLICHTET, eine monatliche Voranmeldung abzugeben. Erst nachher kannst du, abhängig von deinen Umsätzen, den Voranmeldungszeitraum verlängern.
 
TobiB schrieb:
Öhmmm, das wird so einfach nicht gehen. Sobald du Regelversteuerer bist (kein Kleinunternehmer) und ein Gewerbe neu anmeldest, bist du in den ersten beiden Jahren, in denen das Gewerbe läuft, VERPFLICHTET, eine monatliche Voranmeldung abzugeben. Erst nachher kannst du, abhängig von deinen Umsätzen, den Voranmeldungszeitraum verlängern.

klar, TobiB, bei Regelversteuerern. Ich hatte es aber so verstanden, dass ein Nebengewerbe als Kleinunternehmen betrieben werden soll. Ich selbst habe dies auch getan, und die wollten von mir entsprechend auch vierteljährlich eine Voranmeldung. Aber Beharrlichkeit siegt! Ich habe meinem Finanzamt das gleiche Schreiben für die ersten zwei Jahre vorab zugeschickt, also 8 mal das Gleiche mit jeweil geändertem, vorausdatiertem Datum - danach war Ruhe. :cool:
 
Danke für die super Antworten... Dann kann es ja losgehen! :D
 
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