Ich weiß nicht, wie diese Klage funktionieren soll, denn schließlich ist "Kratzbeständigkeit" keine zugesicherte oder garantierte Eigenschaft des iPods. Da fragt man sich wirklich was das soll, aber so sind sie halt die Amis und ihre Anwälte...
(die sollten mal meinen iPod 1G sehen....)
Was ich dagegen
befürworten würde (und darauf sollten diese Anwälte mal ihre Stunden verbraten anstatt auf den iPod-Hype draufzuhüpfen), wären Klagen gegen Apple wegen
zugesicherter Eigenschaften die nicht eingehalten wurden. Da fallen mir spontan zwei ein:
1. die Powerbook-Superdrives, die lt. Apple mit bis zu 8-facher Geschwindigkeit brennen sollen und nun lt. Apple-Support aber das wohl doch nicht beherrschen und man deswegen jetzt nur noch 2- und 4-fache DVD-R's kaufen soll. Sehr witzig.
2. die 23"-Alu Cinema Displays, die monstermäßig in Bezug auf ihre Eigenschaft bei der Farbtreue beworben wurden, jedoch bis heute noch kein einwandfreies Gerät beim Kunden angekommen ist. Einer oder mehrere der folgenden Defekte treten auf: weiß wird mit einem Pinkstich dargestellt, in der Mitte des Screens ist ein dunkelblauer Streifen, am linken Rand werden die Farben in Richtung gelblich-grün verschoben
Bei so einer Klage wäre ich dabei, weil das Kundenverarsche ist. Und das sollte man den Firmen abgewöhnen indem man sie empfindlich in der Kasse trifft, z.B. mit weltweitem Austauschprogramm. Problem wird sein, dass Apple die Fehler nicht ausbügeln
kann und man deshalb die Hosen runterlassen müßte.