Nach-Hause-telefonieren unterbinden = Lizenzverstoß? Eure Meinung?

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Also mir würde der Passus in der Lizenzvereinbarung als "nicht vorhersehbar" erscheinen und damit ungültig sein. Ist die salvatorische Klausel enthalten, kannst du durchaus die Übermittlung der Daten unterbinden, ohne dass dies einen Lizenzverstoß darstellt.
 
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Oder ist das wirklich gängig in der IT Branche?
nein, eher bei den Juristen bzw. Datenschützern.
Ist wie Schraubenzieher vs. Schraubendreher - das eine korrekt, das andere Umgangssprache.
 
Also mir würde der Passus in der Lizenzvereinbarung als "nicht vorhersehbar" erscheinen und damit ungültig sein. Ist die salvatorische Klausel enthalten, kannst du durchaus die Übermittlung der Daten unterbinden, ohne dass dies einen Lizenzverstoß darstellt.
mmmh, bei der Einführung einer Software beschäftigt man sich doch VOR dem Kauf mit den Systemvorraussetzungen.
Und macht einen UAT etc. etc. etc..
Da kann man nach dem Kauf schlecht mit dem Argument kommen, man habe von nichts gewusst.
 
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> Solche Daten übertragen doch sicher viele Programme.

Ja, auch die ersten Versionen von Windows 10 haben das getan (ohne die Zustimmung des Benutzers einzuholen) und man konnte es nicht deaktivieren. Daher haben viele Juristen damals gesagt, dass Windows 10 in Deutschland nicht legal genutzt werden kann. Microsoft hat das eingesehen und nachgebessert, die Übermittlung der Daten ist nun optional, das Einverständnis des Nutzers wird explizit abgefragt. Jetzt scheint es okay zu sein.
Davon abgesehen wird ein DSGVO-Verstoß natürlich nicht legal, nur weil andere auch gegen die DSGVO verstoßen.

Das ist nicht ganz so. Windows 10 übermittelt immer noch einen Haufen Daten. Bei der 1803 bis 1903 kann man es nicht ohne Drittsoftware unterbinden, oder in der Firewall die Adressen blockieren. Lustige ist, bei der Installation kommt eine Meldung da kann man nur "voll" oder "Teilweise" angeben. Die Option "nicht" gibt es einfach nicht. Bei Firmen wird angeraten die Windows 10 Enterprise Version zu nehmen, weil man hier per Gruppenrichtlinien das senden der Daten fast komplett unterbinden kann.

Zum Thema: Soweit mir bekannt ist müssen ausländische Firmen, wenn diese in Deutschland und/oder EU etwas verkaufen, sich auch an die hier geltende Gesetze halten. Ich z.B. überlege gerade ob ich mal Steam anschreibe, weil die auch nicht nach deutschen Richtlinien handeln. Und zwar wegen dem Weiterverkauf von gebrauchter Software, was Steam nicht zulässt aber laut dem Gerichtshof der Europäischen Union zulässig ist.
 
Ich würde trotzdem weiter vorne ansetzen, und die relevanten Personen-Daten nicht im System hinterlegen.
Dann stellt sich die Frage auch nicht für weitere Software ...
 
mmmh, bei der Einführung einer Software beschäftigt man sich doch VOR dem Kauf mit den Systemvorraussetzungen.
Und macht einen UAT etc. etc. etc..
Da kann man nach dem Kauf schlecht mit dem Argument kommen, man habe von nichts gewusst.
Wie? - Mit soetwas profanem wie Lizenzbedingungen beschäftigen?

Ich finde zwar auf die Schnelle keine Urteile, meine aber noch in Erinnerung zu haben, dass die Gerichte hier schon sehr oft zugunsten von lern- und leseresistenten Usern entschieden haben, dass Klauseln, die nicht vorhersehbar sind (weil man zu faul war die Bedingungen zu lesen) ungültig sind.
 
Wie? - Mit soetwas profanem wie Lizenzbedingungen beschäftigen?

Ich finde zwar auf die Schnelle keine Urteile, meine aber noch in Erinnerung zu haben, dass die Gerichte hier schon sehr oft zugunsten von lern- und leseresistenten Usern entschieden haben, dass Klauseln, die nicht vorhersehbar sind (weil man zu faul war die Bedingungen zu lesen) ungültig sind.
Schon mal eine Software im Betrieb eingeführt?
Das ist doch so ziemlich das Erste, was man macht, die Systemvoraussetzungen zu prüfen.
Und dort steht i.d.R., das eine Internetverbindung notwendig ist bzw. das ein Online Konto / eine Registrierung etc. notwendig ist..
Wenn das nicht angegeben ist ok, dann hast du Recht. Aber ich kenne das eigentlich nicht mehr, dass das nicht angegeben ist.
Und wenn man davon Kenntnis erlangt, weil man die Software ja vor Inbetriebnahme / Kauf testet, unabhängig von irgendwelchen Lizenzvereinbarungen, dann kann man schlecht argumentieren, dass man das nicht wusste.
 
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Schon mal eine Software im Betrieb eingeführt?
Das ist doch so ziemlich das Erste, was man macht, die Systemvoraussetzungen zu prüfen.
Und dort steht i.d.R., das eine Internetverbindung notwendig ist bzw. das ein Online Konto / eine Registrierung etc. notwendig ist..
Wenn das nicht angegeben ist ok, dann hast du Recht. Aber ich kenne das eigentlich nicht mehr, dass das nicht angegeben ist.
Und wenn man davon Kenntnis erlangt, weil man die Software ja vor Inbetriebnahme / Kauf testet, unabhängig von irgendwelchen Lizenzvereinbarungen, dann kann man schlecht argumentieren, dass man das nicht wusste.
Ja... schon häufig. Die Lizenzbedingungen lese ich mir trotzdem in den seltensten Fällen vollständig durch. Sicherlich ICH überfliege die Bedingungen wenigstens (im übrigen auch, wenn ich privat eine neue Software suche) und mir fallen solche Dinge meist auch ins Auge.

Wenn ich jedoch eine Karre aus dem Dreck ziehen müsste, die dort schon festgefahren ist (sprich also, die Software wurde nunmal eingeführt, wie im vorliegenden Fall), dann suche ich nach Dingen, die mir bei der Lösung helfen... und das ist nunmal die gängige Praxis der "unvorhersehbaren Klauseln".
 
Muss denn in einem Betrieb wirklich jeder Rechner in den Konten-Daten den Namen des Mitarbeiters
enthalten? Es könnten doch auch mehrere Mitarbeiter davor sitzen? Woher soll Microsoft wissen, ob
die Namen auch stimmen, die man dort angibt?

Dann stellt sich die Frage / das Problem gar nicht.
 
Wenn ich jedoch eine Karre aus dem Dreck ziehen müsste, die dort schon festgefahren ist (sprich also, die Software wurde nunmal eingeführt, wie im vorliegenden Fall), dann suche ich nach Dingen, die mir bei der Lösung helfen... und das ist nunmal die gängige Praxis der "unvorhersehbaren Klauseln".
ok.
Bei uns ist es halt so, das eine Software ohne vorherige Prüfung der IT Security, des Datenschutzes und anschließender Freigabe des BR eh nicht eingesetzt werden darf.
Und bei dieser Prüfung fällt eine Datenübermittlung auf - oft lässt sich das ja auch vertraglich im Kaufvertrag regeln. Bei uns sind schon seit Jahrzehnten Datenschutz Klauseln enthalten im Vertrag, wir mussten für die DSGV gar nicht so viel ändern.
 
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Muss denn in einem Betrieb wirklich jeder Rechner in den Konten-Daten den Namen des Mitarbeiters
enthalten? Es könnten doch auch mehrere Mitarbeiter davor sitzen? Woher soll Microsoft wissen, ob
die Namen auch stimmen, die man dort angibt?

Dann stellt sich die Frage / das Problem gar nicht.

Theoretisch ja. Ich gehe mal davon aus, dass es einen Domaincontroller gibt. Dort werden Nutzerkonten erstellt. Es muss ja nicht unbedingt der Name des Benutzers sein, es reicht ja auch etwas anderes zum anmelden. Aber in der Regel wird Name des Benutzers genommen, auch wegen der e-Mail.

Das online anmelden bevor man die Anwendung starten kann, haben wir auch bei einiger Software, u.a. Autocad und Adobe. Hier wird es schon schwieriger, weil die einen Abgleich der e-Mail Adresse durchführen. Auch zwei mal mit dem selben Namen anmelden ist oft nicht möglich. Es wird leider davon ausgegangen, dass alle einen 100% online Anbindung haben um die Software nutzen zu können.
 
sicher, das es hier um Microsoft geht?

Meistens läuft Windows auf Firmenrechnern. Aber könnten natürlich auch Apples sein, der TE hat dazu
nichts geschrieben. Spielt ja auch keine Rolle.
 
Meistens läuft Windows auf Firmenrechnern. Aber könnten natürlich auch Apples sein, der TE hat dazu
nichts geschrieben. Spielt ja auch keine Rolle.
ich lese nur Software und US Unternehmen. Das kann ja wirklich alles sein.
Ein OS zu ersetzen im Firmenumfeld ist nicht trivial, eine Software kann man sicher einfacher ersetzen.
 
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Es geht nicht darum, ein OS zu ersetzen, sondern die personenbezogenen Daten nicht im
System eines Firmenrechners zu speichern. Egal welches OS.

Und soo viele OS werden nicht verwendet. Meist ist es eben Microsoft.
 
Disclaimer: Dies ist keine Anfrage nach Rechtsberatung - mir ist klar, dass ich die nur vom Anwalt bekomme.

Ich würde gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören: ein Unternehmen in Deutschland kauft 100 Unternehmenslizenzen einer Desktop-Anwendung und nutzt sie auf 100 Rechnern. Es gibt keinen Lizenz-Server. Der Hersteller ist ein US-Unternehmen und hat stattdessen in die Software eine Nach-Hause-Telefonieren-Funktion eingebaut, die bei jedem Start der Anwendung über das Internet an den Hersteller datenschutzrelevante Daten sendet (z.B. den Namen des Benutzers, wie er in Windows bzw. dem ActiveDirectory-Server hinterlegt ist) per HTTPS. Diese Funktion lässt sich in der Software nicht deaktivieren und der Hersteller sieht auch nicht ein, dass diese Funktion in Deutschland illegal sein könnte, sondern verweist stattdessen darauf, dass man dieser Funktion im Rahmen der Lizenzvereinbarung zugestimmt hätte.

Die Idee ist nun, im Unternehmens-Proxy (über den die HTTPS-Verbindung läuft) einen falschen DNS-Eintrag zu hinterlegen, damit der Verbindungsversuch nicht über den Proxy hinaus kommt. In einem Test konnte bereits bestätigt werden, dass diese Maßmahme funktionieren würde.

Meine Meinung: Das US-Unternehmen verkauft Softwarelizenzen in Deutschland, es gilt in diesem Fall deutsches Recht. Die Software ist daher als fehlerhaft einzustufen. Aber welche Lösungen gibt es und welche Folgen hätten diese, wenn der Hersteller keine Lösung anbietet?

a) Software nicht mehr einsetzen, auf Konkurrenzprodukt ausweichen. Klar, super Lösung, aber nehmen wir mal an, das wäre in diesem Fall nicht möglich.
b) Die Idee mit dem falschen DNS-Eintrag im Unternehmens-Proxy umsetzen. Hilft kurzfristig, bedroht aber den langfristigen Rechtsfrieden mit dem Hersteller - wahrscheinlich verkauft der keine weiteren Lizenzen mehr. Okay, kann man verkraften, aber ist das Vorgehen überhaupt erlaubt?
b-1) Ist es ein Lizenzverstoß oder war diese Lizenzklausel von Beginn an nichtig, weil sie gegen Datenschutz-Gesetze verstößt? Ich denke letzteres.
b-2) Nehmen wir an, dass die Lizenzklausel nichtig war, erlischt dann die komplette Nutzungslizenz oder darf der Käufer die Software weiterhin einsetzen, weil er ansonsten alle Klauseln der Lizenz eingehalten hat? Ich denke auch hier wieder letzteres.
b-3) Zählt das Vorgehen als verbotene Selbsthilfe/Selbstjustiz? Das ist mir gerade noch spontan eingefallen, davon hab' ich aber keine Ahnung. Die entsprechenden Wikipedia-Seiten helfen mir nicht weiter.
b-4) Achtung, krasser Perspektivenwechsel: Kann der Käufer den Hersteller verklagen auf Grund des Verstoßes gegen den Datenschutz? Ich würde das bejahen.

Was ist Eure Meinung?

Zunächst einmal: Das anschließend gesagte ist nur meine Meinung und muss nicht rechtsgültig sein (wie du ja schon selbst geschrieben hattest). Das Thema Datenschutz ist aber ein brandaktuelles und für mich auch wichtiges und daher halte ich mich im Moment für ausreichend gut informiert, um dir eine halbwegs brauchbare Antwort geben zu können.

Also: Datenschutz ist ein Gebots-Gesetz = "Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten"

ABER: Kann ein Unternehmen nachvollziehbar begründen und schriftlich mit dem Datenschutzbeauftragten gemeinsam erarbeiten, warum
a) Daten überhaupt ermittelt bzw. versendet werden
b) welchen genauen Umfang diese Daten haben
c) es nicht sofort eine andere Lösung geben kann (z.B. größerer wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen)
d) wie aber auch der mittelfristige Plan für die Lösung dieses Problems ist

bist du/die Firma nach meiner Einschätzung erstX weg von der "kritischen Seite", müsst aber an einer Lösung trotzdem dran bleiben.
Heißt konkret: Der Vorfall muss - falls noch nicht geschehen - gemäß Datenschutzgesetz gemeldet werden.

zu deinen Fragen:

b) Eure Firma hat nachweislich Lizenzen für Geld erworben. Einige Teile der Lizenzvereinbarung sind nach deutschem Recht rechtswidrig und somit automatisch ungültig. Und an rechtswidrige Vereinbarungen muss man sich nicht halten. Findet ihr also einen Weg, die Software im Sinne der deutschen Gesetzte zu verwenden, handelt ihr gesetzkonform und nicht gesetzwidrig. Handelt ihr aber im Rahmen der Lizenzvereinbarung, macht ihr euch strafbar. Gesetz toppt hier immer Lizenzvereinbarung. Zu der Frage nach "was ist dann gültig und was nicht" lese aber auch, was ich weiter unten zu b-4) schreibe.

b-1) Gesetz toppt hier immer Lizenzvereinbarung.
b-2) Nein, natürlich nicht. Wenn einige Teile einer Lizenzvereinbarung aus rechtlichen Gründen nichtig werden, gilt das nicht automatisch auch für andere rechtskonforme Teile. Die rechtskonformen Teile müssen von beiden Seiten eingehalten werden.
b-3) Nein, das ist keine Selbsthilfe/Selbstjustiz. Des weiteren habt ihr ja nicht die Software selbst modifiziert etc. sondern nur verhindert, das die Software nach deutschem Recht illegale Daten übermitteln kann.
b-4) Schwierige Frage: Würde die SW nach deutschem Recht komplett verboten sein, könntet ihr weder den Hersteller verklagen (ihr habt ein illegales Produkt gekauft) noch die Software weiterhin nutzen. Bei der Frage nach der Haftbarkeit geht es aber immer auch um den Vorsatz bzw. den nach Prüfung der Sachlage feststellbaren Grad der "Fahrlässigkeit", mit dem Verkäufer oder Käufer gehandelt hat. Die größere "Schuld" liegt hier aus meiner persönlichen Sicht - die überhaupt nicht stimmen muss - auch eher beim Verkäufer.
 
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Das OS habe ich ins Spiel gebracht. Denn wenn dort keine Personen-Daten gespeichert sind,
dann kann auch die Software die nicht übermitteln. Das wäre eine grundlegendere Lösung, als
jeweils einzelne Programme zu blocken.

Also anstatt sich mit „Ernie Bachmann, geb. 12.10.1990“ usw ... einzuloggen, sollte das
mit „Max Mustermann, 01.01.2001“ usw. doch auch funktionieren. Oder merkt Microsoft,
wer in dem Unternehmen da vor dem Rechner sitzt?
 
Ah ok, jetzt habe ich den Zusammenhang geschnallt, Danke für die Aufklärung.
Wird dennoch schwierig, denn mit dem AD Konto ist ja (fast) immer eine Mailadresse verknüpft, und die ist ein personenbezogenes Datum, auch wenn sie nicht Vorname.Nachname@firma.de ist.
 
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