MS Office SSL Edition ...

elchi schrieb:
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das legal ist.
Ein anderes aber etwas krasseres Beispiel:
Ich bin Schüler/Student/Lehrer und kaufe mir jetzt bei Macromedia für 99€ das Studio 8 Paket. Nun gehe ich damit zu ebay und verkaufe es für etwas weniger als den normalen Preis. Sagen wir ich kriegs für 1000 Ocken weg. Mache ich also 900€ Gewinn!!!

Das kann nicht legal sein!!! :)

Einfach - Logisch - Bestechend ;)
 
DAs würde aber auch heissen ich kaufe mir als Student kurz vor Ende der Examina eine neue Office-Version und nach dem Studium fange ich an mit "richtiger" Arbeit ;), dann darf ich die Version nicht mehr benutzen. Ist also zeitlich eingeschränkt, oder???

Aber ist auch egal wenn es mit OpenOffice klappt :)
 
SirVikon schrieb:
DAs würde aber auch heissen ich kaufe mir als Student kurz vor Ende der Examina eine neue Office-Version und nach dem Studium fange ich an mit "richtiger" Arbeit ;), dann darf ich die Version nicht mehr benutzen. Ist also zeitlich eingeschränkt, oder???

Soweit ich weiß darf man die Software nach der Schul oder Studienzeit weiternutzen, allerdings nur für den Privatgebrauch, nicht beruflich. Geld darf man damit nicht verdienen.
 
Die Tatsachen:
Der Weiterverkauf ist nicht ausgeschlossen.
Verschenken ist auch nicht verboten.

Die interessante Frage ist allerdings, ob der Beschenkte auch an den Lizenzvertrag gebunden ist, oder nicht.
Den Standpunkt, den ein Jurist von MS vertritt, dürfte ja wohl klar sein. Wie ist es aber wirklich?

Was ist, (wie oben schon genannt), wenn ich plötzlich die Lizenzbedingungen nicht mehr erfülle (Kinder aus dem Haus oder Studium beendet?) Wegschmeißen?
Niemals!
 
OFJ schrieb:
Ich wäre mit einer solchen Aussage vorsichtig, oder kannst Du sie belegen?

Reicht ein Urteil des Höchsten deutschen Gerichts dazu?

"Das Verbreitungsrecht eines Herstellers erschöpft sich mit dem Erstverkauf."
 
HäckMäc schrieb:
Die interessante Frage ist allerdings, ob der Beschenkte auch an den Lizenzvertrag gebunden ist, oder nicht.

Ich denke wir können davon ausgehen, dass der Beschenkte ebenfalls Berechtigter zur Nutzung sein muss.

HäckMäc schrieb:
Was ist, (wie oben schon genannt), wenn ich plötzlich die Lizenzbedingungen nicht mehr erfülle (Kinder aus dem Haus oder Studium beendet?) Wegschmeißen?
Niemals!

Müsste doch eigentlich in den Lizenzbedingungen stehen.
 
Hamsterbacke schrieb:
"Das Verbreitungsrecht eines Herstellers erschöpft sich mit dem Erstverkauf."

Schön (wenns stimmt :D ) - was sagt uns das jetzt aber :(
 
So, jetzt gebe ich meinen Senf auch noch dazu: die SSL-Version darf man auf DREI Rechnern installieren... Also Schüler oder Student oder Lehrer und dann noch für Mama oder Papa oder Bruder oder Schwester... :D
 
sikomat schrieb:

Das kauft ja auch ein Berechtigter. Er kann die Lizenz und den Datenträger aber auch weiterverkaufen. Gerade das wurde höchstinztanzlich geklärt.
Damals ging es um M$ Windows.

Zu deinem Link: mich interessiert gültiges Recht. Das kann ein Hersteller nicht außer Kraft setzen.
Er kann allerdings extra Verträge mit Zusatzklauseln unterschreiben lassen, die es seit diesem Urteil gibt und die den Weiterverkauf verbieten.

Gruß, Gerhard
 
computertomsch schrieb:
So, jetzt gebe ich meinen Senf auch noch dazu: die SSL-Version darf man auf DREI Rechnern installieren... Also Schüler oder Student oder Lehrer und dann noch für Mama oder Papa oder Bruder oder Schwester... :D

Müssen die dann auch "Berechtigte" sein oder reicht ein Student in der Familie?
 
Bei mir ist es so, dass meine beiden Söhne berechtigt sind, weil Schüler, ich bin als Erziehungsberechtigter ebenfalls berechtigt, die Version zu installieren. Wie es nun mit dem einen Studenten in der Family aussieht: ???
 
OFJ schrieb:
Müssen die dann auch "Berechtigte" sein oder reicht ein Student in der Familie?

Es reicht einer in der Familie, aber alle müssen in einem Haushalt wohnen.
 
Ich empfehle einen Blick auf die Homepage von Microsoft. Da kann man sich viele Spekulationen sparen.

Und neben den oben verlinkten FAQs gelten folgende
Lizenzbedingungen

Voraussetzungen für den Erwerb von Office Edition 2003 für Schüler, Studierende und Lehrkräfte:
• Sie sind Schüler(in) oder immatrikulierte(r) Studierende(r) staatlicher oder staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen, bzw. Schüler(in) allgemein- und berufsbildender Schulen.
• Sie sind Lehrkraft an einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder staatlichen und staatlich anerkannten Hochschule.
• Sie sind Mitglied eines Haushalts, auf die eines der zuvor genannten Kriterien zutrifft.
• Sie sind Mitglied eines Haushalts, auf die eines der zuvor genannten Kriterien zutrifft.
• Diese Edition ist nur in einem nichtkommerziellen, privaten Rahmen einzusetzen.
 
Ich versuche es mal einfach auszudrücken:
1. Mit dem Kauf der Software - gehen wir mal von einer CD-Version aus - erwirbt man das Eigentum an der CD. Diese kann man i.d.R. unbeschränkt weiter verkaufen.
2. Neben dem Eigentum an der CD kommt es bei Software aber auch - und zwar ganz entscheidend - auf das Recht zur Nutzung an. Dieses Nutzungrecht folgt nicht unmittelbar aus dem Eigentum an der CD, sondern aus einem Softwarelizenzvertrag. Und genau in diesem Vertrag ist z.B. bei der SSL-Version von MS geregelt, dass man eben Schüler, Student oder Lehrer sein muss, um die Software nutzen zu dürfen. D.h., auch wenn man nach dem Kauf Eigentümer der CD ist, aber eben nicht S, S oder L darf man die Software nicht nutzen.
 
Also um mal die Frage etwas genauer zu beantworten:

1. Wenn Du mit deinem Bruder in demselben Haushalt (=Wohnung, Haus o.ä.) wohnst kannst Du die Studentenversion kostenlos benutzen, da Du nach den Lizenzbedingungen berechtigt bist;

2. Du kannst die MS-Office Studentenversion nach Beendigung des Studiums bzw. nach Beendigung des Studiums Deines Bruders weiternutzen, allerdings nur zu nicht kommerziellien genauer gewerblichen (= auf Dauer angelegte Gewinnerzielungsabsicht) verwendest;

3. Ein Weiterverkauf der Studentenversion ist nicht gestattet, da die Studentenversion eine persönlich eingeschränkte Lizenz darstellt, die nicht übertragbar ist.
 
TobiTobsen schrieb:
Mein Tipp: Kauf dir Office SSL bei Arktis.de, da hab ich meins auch her und das ging ohne Probleme !

Ich denke mal es geht hier nicht darum ob ein Programm funktioniert oder nicht!
 
TobiTobsen schrieb:
Mein Tipp: Kauf dir Office SSL bei Arktis.de, da hab ich meins auch her und das ging ohne Probleme !

http://www.arktis.de/shopware.dll/cSHOW,detail/cVIEW,19262/

Office SSL zu kaufen, ist doch auch nicht das Problem. Das wirst du fast überall bekommen, ohne dass ein Nachweis gefordert wird.
Die Preisfrage ist doch: Darfst du das dann auch nutzen?
Und hier meine ich nein. Da du zwar den Datenträger, aber eben keine gültige Lizenz erworben hast.

Nick die Erdnuss
 
Ich habe das Urteil mal rausgesucht:
BGH, Urteil v. 06.07.2000, Az. I ZR 244/97, CuR 2000, 651

Bundesgerichtshof schrieb:
Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in Bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit Ausnahme des Vermietrechts".

Erläuterungen von Rechtsanwälten dazu:
"Das heißt nichts anderes, als das die Rechte von Microsoft zu dem Zeitpunkt beendet sind, an dem die Software dem Händler überlassen wird. Weitere Beschränkungen, wie die Verpflichtung, die Software nur als OEM-Version (Original-Equipment-Manufactuer) zu vertreiben. Eine weitere Veräußerung stellt somit keine Urheberrechtsverletzung dar.

Dies hat insbesondere auch für den Privatanwender Auswirkungen, der das gekaufte Betriebssystem nicht mehr benutzt und somit verkaufen möchte, ohne den Rechner gleichzeitig mit zu veräußern. In der Praxis ist diese Frage heutzutage so gelöst geworden, dass die OEM-Versionen von Betriebssystemen hardwareabhängig veräußert werden, d.h. nur auf einen bestimmten Rechner, mit dem sie zusammen verkauft worden sind, installierbar sind. Im Internet sind jedoch Anleitungen zu finden, wie diese OEM-Versionen zur installationsfähigen Vollversion ohne Hardwarebezug umgewandelt werden können."

Gleiches gilt übrigens für die Lizenzen, ohne die Windows, Office & co. nicht nutzbar wären.

Gruß, Gerhard
 
Sagt jetzt aber nichts über SSL Versionen aus.
 
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