Mitschneiden eines Telefonats auf die andere Art

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b. oemmelt

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In Deutschland ist es ja verboten Telefonate mitzuschneiden. Wie sieht es denn aus, wenn der Mensch am anderen Ende der Leitung (off-the-records)-Infos aus einem Telefongespräch direkt in den Computer seines Unternehmens eingibt? Legal, anfechtbar?
 
Sicherlich anfechtbar, da die Richtigkeit nicht überprüft werden kann. Es könnte ja jeder irgendetwas aufschreiben und behaupten, der andere habe das am Telefon so gesagt...
 
"Sicherlich" im Sinne von 100-prozentig anfechtbar?
 
Da dürfte nicht viel passieren. Arbeite in einem Call Center und muss das fast täglich machen. Also von daher ;)
 
Also wenn ich Anwalt wäre, was ich nicht bin, würde ich das anfechten. Da könnte man ja willkürlich irgendwelche Sachen reinschreiben.
 
@callcenter:
Macht ihr das, weil ihr dazu verdonnert seid - oder weil ihr es rechtlich auch dürft? Eine entscheidende Frage.
 
Dein Avatar ist schon einschüchternd, erschreckend und fürchterlich genug. :D Deckt die Vorratsdatenspeicherung also auch Mord ab? ;)
 
Dein Avatar ist schon einschüchternd, erschreckend und fürchterlich genug. :D Deckt die Vorratsdatenspeicherung also auch Mord ab? ;)

Ich weiß nicht ob du mitbekommen hast, was vor dem G8 Gipfel hier in HH los gewesen ist... Ich konnte keinen Unterschied zur Staatssicherheit in der DDR feststellen....
Ob aberr ein Privater Mitschnitte rechtlich nutzen darf weiß ich nicht :confused:
 
Herrje, in Paragraf 201 Strafgesetzbuch "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" ist nur von "Tonträgern" die Rede. Gibt's hier jemanden, der juristisch versierter ist?
 
Du kannst keine genaue Antwort erwarten wenn du keine genaue Angaben macht. ;)
 
Knapp: Es handelt sich um ein nicht privat geführtes Telefonat, in dem (Nebenbei-)Aussagen des "Kunden" in den Computer des "Unternehmens" eingegeben wurden, ohne das Wissen und die Zustimmung des "Kunden".
 
Knapp: Es handelt sich um ein nicht privat geführtes Telefonat, in dem (Nebenbei-)Aussagen des "Kunden" in den Computer des "Unternehmens" eingegeben wurden, ohne das Wissen und die Zustimmung des "Kunden".

das ist noch Verboten und kann nicht vor Gericht verwendet werden! Zu dem habt ihr die Privatsfaere des Ku verletzt. Somit könnte er euch anzeigen wenn es wüste....
 
Wer ist "euch"? :kopfkratz:
Wo habt ihr einen Rechtsbeleg dafür, dass der Vorgang strafbar ist? Her damit!
 
Wer ist "euch"? :kopfkratz:
Wo habt ihr einen Rechtsbeleg dafür, dass der Vorgang strafbar ist? Her damit!
Ich wollte das Gespräch mit einer "Dame" mitschneiden (per Händy), damit meine Anwältin auch alles hat.... Jo, zum Glück haben wir uns für das schriftliche Protokoll entschieden, da die AW fast ein Kreislaufkollaps bekommen hat, wo wie ihr das erzählt haben....
Ich habe hier kein Gesetzes Buch rumliegen... einfach mal Google quälen, oder beim AW anfragen....
 
Mobiltelefon ist ja eher ein "Tonträger". Hier geht es aber um die Eingabe in den Computer (ob ein Band mitgelaufen ist, das abgetippt wurde, ist unklar. Wäre es klar, hätte sich der Thread von vornherein erübrigt: § 201 StGB. Sicher ist, dass die Eingabe nach dem Telefonat ohne Wissen und ohne Zustimmung des Gesprächsgegners in den Computer des Unternehmens erfolgte.)
 
schwierig dieser fall.
was ich jetz so mitbekommen habe, willst nicht du ein gespräch mittippen, sondern es wurde ein gespräch mitgetipt und du willst das anfächten

also wenn du nachweisen kannst, dass das gespräch wirklich 1:1 protokolliert wurde, dann denke ich schon, dass es anfächtbar ist
aber sonst :hum:
der andere müsste nur sagen, dass er das alles nach dem gespräch als notitz aus einem gedächtniss aufgeschrieben hat

müsste aber noch meinen vater fragen, da ich selbst strafrechtlich noch nicht so fest bin.
 
Gesetzt den Fall, dass er es denn aus dem Gedächtnis in den Computer gehackt hätte, wovon ja auszugegangen werden muss, darf jemand ohne Zustimmung Infos, die mehr oder weniger off-the-records geäußert wurden, in den Computer eines Unternehmens eingeben?

Übrigens dünkt mir doch, dass dies eine mittlwerweile eher häufiger anzutreffende unsittliche Vorgehensweise ist, Gesprächsfetzen in Unternehmenscomputern festzuhalten. Aber ist es auch erlaubt? Und ist dies selbst dann noch erlaubt, wenn deine eigenen (off-the-records-)Gesprächsfetzen gegen dich verwendet werden?
 
was meinst denn immer mit disem "off-the-records"??
 
Off-the-records ist eigentlich der Begriff dafür, dass dir einer vertrauliche Infos gibt (die nicht zur Aufnahme bestimmt sind). Da hier aber nicht von vertraulichen Infos die Rede sein kann, ist gemeint: nicht zur Dokumentation bestimmt.
 
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