Aha, Du willst also ein Dienstleistungsunternehmen gründen. Was an der geplanten Dienstleistung ist so haftungsträchtig, dass man dazu eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) gründen müsste?
Einen anderen sinnvollen Grund, als eine aus der Dienstleistungstätigkeit herrührende Gefahr Deiner persönlichen Haftung für etwaige Schäden, gibt es m.E. nämlich nicht. Bei der Kapitalbeschaffung gibt es keinen Vorteil, weil niemand einer GmbH oder (erst recht einer UG) Kapital ohne persönliche oder dingliche Sicherheite gibt, die Gründung ist teurer als ein Einzelunternehmen und der Managementaufwand auch. Als Einzelunternehmer kannst Du z.B. eine recht einfache Buchführung machen und für die Steuer eine Einnahmen-Überschuss Rechnung nach § 4 EStG, als UG oder GmbH bist Du bilanzierungspflichtig.
Wenn es also keine unversicherbaren oder nur gegen horrende Prämien versicherbaren Risiken aus der Dienstleistungstätigkeit gibt, bist Du mit einem einzelkaufmännischen Unternehmen wesentlich besser bedient.
Und wenn Du nicht allein, sondern mit einem Partner das Unternehmen gründen und führen möchtest, solltest Du mal über eine oHG nachdenken.
Doch, es gibt schon einen Vorteil bei einer UG/GmbH (auch wenn der Threadersteller noch ein bisschen was zu lernen hat bevor er das versteht).
Wenn du einen Business Angel oder einen VC zur Finanzierung benötigst brauchst du eine GmbH, weil im HGB alles wichtige für Minderheitsgesellschafter wasserdicht geregelt ist. Wenn eine Personengesellschaft Finanziers aufnimmt geht das
nur über einen Kredit. Falls man den großen Fehler begeht einen externen Geldgeber in irgendeiner Form an einer Personengesellschaft zu beteiligen (KG ausgenommen) ist das Unternehmen im Normalfall sofort tot, weil rechtlich vergiftet. Der Finanzier hat hinterher dermaßen viele Möglichkeiten zur Klage, dass kein seriöser neuer Investor jemals dort investieren würde. Und bei skalierbaren Geschäftsmodellen aus dem Dienstleistungsektor (aka Internetkrams ohne komplizierte Technologie
) verliert man in 99% der Fälle, wenn man keinen Investor hat. Grund: Wenn der TE ein Geschäftsmodell gefunden hat, das funktioniert, aber keinen Investor, dann eröffne ich morgen das gleiche Unternehmen, hole mir 1 Mio. Risikokapital und bin in einem Jahr 15mal so groß wie er. Danach reduziere ich meine Preise und er geht bankrott.
Nun ist ein Kredit aber wirklich das allerletzte was man als Gründer eines riskanten, aber skalierbaren Geschäftsmodells, als Finanzierungsform wählen sollte. Ich glaube, dass hier viele Freiberufler unterwegs sind. Ich denke dass Gründer oft fälschlicherweise mit Freiberuflern verglichen werden, was falsch ist, weil ganz unterschiedliche Systematiken herrschen. Ich bezeichne als einen Unternehmer jemanden der ein Unternehmen gründet, das irgendwann einmal, wenn alles geklappt hat, autark, ohne die Arbeit des Gründers, funktioniert und Gewinne erzielt. Ein Freiberufler ist wiederrum halt ein Freiberufler, also jemand der seine eigene Arbeitsleistung selbständig vermarktet.
Insgesamt hast du aber völlig Recht mit dem was du sagst. Besonders was die Frage der Haftbarkeit angeht. Viele verwechseln die Haftungsbeschränkung mit Narrenfreiheit. Dem ist aber nicht so, weil der Geschäftsführer bei Rechtsverstößen eben doch persönlich haften kann. Stichwort: "Versäumnis von xyz". Und mögliche Versäumnisse gibt es im Geschäftsleben reichlich. Und die Gerichte haben beim Firmenrecht auch keinerlei Verständnis für "Oh, das wusste ich nicht, ich wollte das ganze ja nur mal ausprobieren!".
Nochmal was zum Thema Buchführungspflicht. Wir haben unsere Kapitalgesellschaft so spät wie möglich gegründet und haben im ersten ja nicht mehr als 2.500€ für Steuerberatung ausgegeben. Die unterjährigen Buchungen hat uns eine freiberuflich arbeitende Buchhalterin für weniger als 50€ im Euro im Monat besorgt. Der Jahresabschluss hat 1.600€ gekostet und wurde von einem Kontakt eines Investors erstellt.