Mietrecht: Untermietrecht in einer Wohngemeinschaft

alex``

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
20.01.2007
Beiträge
376
Reaktionspunkte
4
Hallo, kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus? Meine Suche in Google hat leider keine Früchte getragen.

Wie verhält es sich mit dem Mietrecht in einer Wohngemeinschaft.

Mieter M ist Hauptmieter, UMieter A und B sind Untermieter von Mieter M und zahlen monatlich Miete auf eine Konto welches von Mieter M eingerichtet wurde. Von diesem wird dann die Miete an Vermieter D bezahlt. Mieter M und UMieter A und B haben mit M keinen Vertrag abgeschlossen.

Wie schaut das nun mit der Kündigungsfrist aus? Kann UMieter A theoretisch von heute auf morgen ausziehen? Oder muss dieser seinen Auszug ankündigen bzw muss dieser eine Kündgungssfrist von 3 Monaten einhalten?


Bin über jede Hilfe oder Hilfe zur Selbsthilfe dankbar.
 
Wie schaut das nun mit der Kündigungsfrist aus? Kann UMieter A theoretisch von heute auf morgen ausziehen? Oder muss dieser seinen Auszug ankündigen bzw muss dieser eine Kündgungssfrist von 3 Monaten einhalten?
Um den Thread mal "nach oben" zu holen poste ich einfach mal ;).

Google hat mir auch nicht sonderlich geholfen. Mein Gefühl sagt mir irgendwie, dass der Mieter einfach so ausziehen kann. Ich habe mal in einer Studentenzeiftschrift gelesen, dass wenn kein Vertrag vorhanden ist der Untermieter sogar nicht zahlen müsse sondern gedultet werden müsse angeblich nach BGB §XYZ. Ob da was wahres dran ist oder nicht kann ich nicht sagen, nur dass ich in Zukunft einen UNtermietvertrag machen würde.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und wurde von einem Laien verfasst. Sprich die Aussagen können falsch, unrichtig, unwahr etz. sein.
 
:? das kommt auf den Vertrag zwischen Mieter M und Untermieter A an, wenn es keinen gibt…

mündlicher Mietvertrag mit gesetzlichen Kündigungsfristen

Auch hier gilt: dies ist keine Rechtsberatung.
 
welches sind denn die gesetzlichen fristen bei einem untermietsverhältniss?
Gute Frage. Sollte BGB §580a gelten, dann kann man es hier nachlesen.

Es kann also entweder ein Tag ausreichen oder eben nicht bzw. es kommt drauf an wie die MIete gezahlt wird/wurde.

Bei Anwälte im Netz gibt es auch einen Beitrag dazu.

Dieser Beitrag ist wieder keine Rechtsberatung.
 
dankeschön :)

ich glaub bei mir greift eh dieser passus:

Gesundheitsgefahr(§ 543 Abs. 1 BGB) - Geht von den Räumen eine akute Gesundheitsgefährdung für den Mieter aus, z.B. von Schimmelpilz, den der Mieter nicht verursacht hat, so kann dieser den Vertrag fristlos kündigen.


aber ich möchte auf nummer sicher gehen.
 
Bist du denn in deinem Beispiel der Mieter oder der Vermieter? Ist dein Zimmer denn verschimmelt? Hast du es mal angesprochen?
 
ja ich bin in meinem beispiel der miete *g*

naja verschimmelt is hier nix.... nein der haupmieter is einfach eine drecksau.... macht drekc ohne ende in küche und bad und putz nicht wie vereinbart. und dass ich immer selbst putze seh ich nicht ein. klingt jetzt nach einem banalen grund, aber wenn ihr die zustände sehen würdet, in denen ich hier lebem dann würdet ihr mich verstehen. ich bin fest davon überzeugt, dass ich mir hier alle erdenklichn krankheiten holen könnte, wenn ich nicht aufpasse. vor allem in der küche :( ... e ist schrecklich.... essen bleibt offen stehen, teilweise für wochen. das selbe mit dem müll usw...
das ist der grund warum ich hier raus will
 
§549 Absatz (2) Punkt 2 .... gilt der? Mein Zimmer ist von mir möbiliert. Aber Küche Bad usw sind gemeinsam bzw vom Vermieter möbiliert
 
...wie lange wohnst du schon dort ?
 
seit 1. april 2006. also gilt wohl "auf unbestimmte zeit"
 
seit 1. april 2006. also gilt wohl "auf unbestimmte zeit"

§ 549 (2) 2. wird nicht gelten, da dir dein raum "zum dauerhaften gebrauch" überlassen ist.

...es gilt:
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.


...wenn allerdings die "Umstände" für dich unerträglich sind, würde ich den Vermieter schriftlich darauf aufmerksam machen und mit fristsetzung um änderung bitten (mietkürzung schriftlich darin vorbehalten).
Nach ablauf der frist, wenn er das nicht ändert würde ich ausziehen > wenn er dann noch miete von dir haben will soll er sich die einklagen.
 
das meinte ich mit gesetzlichen Fristen, 3 Monate.

Du kannst natürlich auch versuchen, was anderes auszuhandeln, dafür solltest du ihn aber nicht als "Schmutzfink" bezeichnen, das könnte die Fronten verhärten. ;)
 
dachte halt wegen dem link von locusta :/
da findet man das hier:

Lebt ein Mieter möbliert in einer vom Vermieter mitbewohnten Wohnung, eine Art Zweck-Wohngemeinschaft, wie sie vor allem bei einigen studentischen Mietverhältnissen oder bei Pendlern vorkommen mag, kann mit einer sehr kurzen, maximal vierwöchigen Frist gekündigt werden, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
 
das sind meist vermietete Zimmer, in denen der Vermieter mit wohnt, in deinem Beispiel also V mit A, nicht M
 
dachte halt wegen dem link von locusta :/
da findet man das hier:

Lebt ein Mieter möbliert in einer vom Vermieter mitbewohnten Wohnung, eine Art Zweck-Wohngemeinschaft, wie sie vor allem bei einigen studentischen Mietverhältnissen oder bei Pendlern vorkommen mag, kann mit einer sehr kurzen, maximal vierwöchigen Frist gekündigt werden, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB

...du bewohnst das zimmer aber ja dauerhaft ;)
 
*seufz* also ich hab keine chance hier schnelle rrauszukommen, als mit ihm zu verhandeln? (möcht ich eigentlich ned..... eigentlich will ich so raus, dass er schaden davon nimmt, jaja ich weiß is gehässig, aber wenn ihr die zustände hier erleben würdet, würdet ihr mich verstehen)
 
....es verbietet dir ja keiner auszuziehen ;)
 
naja ausziehen will ich aber so schnell wie möglich ;D und halt auch nicht zahlen natürlich .... und zwar würde ich am liebsten so ausziehen, dass er sich nicht darauf vorbereiten kann :D
 
Zurück
Oben Unten