"Mieter" zahlt nicht, was für Möglichkeiten habe ich?

Eine vertragliche Bindung ohne Gegenleistung nennt sich auch "vermieten"?
Anscheinend in kaputtes Deutschland, wo Mietbetrügern mehr gerichtliches Wohlwollen geniessen, als Vermietern, schon.
Und das selbst, wenn der "Mieter" niemals sein Nichtzahlen begründete und je ein Kompromiss suchte.
Ich weiss schon, warum ich meine Wohnung nicht vermiete. So funktioniert Wohnungsmangel.
 
Der Wohnungsmangel hat wohl kaum damit zu tun, dass es Leute gibt, die nicht zahlen.
 
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Ich kenne das wenn ein Mieter nicht bezahlt, wenn man noch einen klugen Mieter hat, dann zahlt er einfach nur zehn Euro auf das Mietkonto... Und zwar muss er das pünktlich und jeden Monat machen, dann umgeht er oder zögert die Räumungsklage auf ein unendliches hinaus weil nach der Gerichtsverhandlung mir gesagt wurde er ist zahlungsunfähig aber zahlungswillig.... Als Vermieter hast du einen schlechten Stand wenn der Mieter geschickt ist, bei dir kommt noch hinzu kein Vertrag. Aber auch wie ein Vorredner gesagt hat, auch mündlich abgeschlossen gilt das.

Die einzige Lösung die du hast ist ein Rechtsbeistand, alles andere wirkt wie du ja in deinem Fall siehst nicht.

Ich zitiere mal einen unbekannten Verfasser: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."
 
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Also so ganz verstehe ich das Problem nicht, es gibt keinen Mietvertrag, und er ist nicht dort gemeldet. Defacto ist er nicht Dein Mieter sondern begeht Hausfriedensbruch wenn Du Ihm untersagst weiterhin dort zu Wohnen.. :noplan:
 
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Der Wohnungsmangel hat wohl kaum damit zu tun, dass es Leute gibt, die nicht zahlen.
Aber sehr wohl damit zu tun dass Vermietern juristisch Knüppel in den Beinen geworfen wird.
 
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Der Wohnungsmangel hat wohl kaum damit zu tun, dass es Leute gibt, die nicht zahlen.
Kann ich mir schon vorstellen. Wenn die Kohle nicht reicht und auch keine billigere Wohnung zur Verfügung steht, dann könnte ich mir das schon vorstellen.
Sowas wie: Mieter wird überraschend arbeitslos, Amt sagt: Wohnung zu gross. Eine kleinere Wohnung ist aber auf die Schnelle nicht aufzutreiben.

Oder wird dann anteilig bezahlt?

Mir fehlt die die Erfahrung mit dem Amt, da ist dann viel vorstellbar.
 
Kann ich mir schon vorstellen. Wenn die Kohle nicht reicht und auch keine billigere Wohnung zur Verfügung steht, dann könnte ich mir das schon vorstellen.
Sowas wie: Mieter wird überraschend arbeitslos, Amt sagt: Wohnung zu gross. Eine kleinere Wohnung ist aber auf die Schnelle nicht aufzutreiben.

Oder wird dann anteilig bezahlt?

Mir fehlt die die Erfahrung mit dem Amt, da ist dann viel vorstellbar.
War anders gemeint: der Wohnungsmangel kommt wenn es zu wenig Menschen, die bereit zu vermieten sind, gibt.
 
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Also so ganz verstehe ich das Problem nicht, es gibt keinen Mietvertrag, und er ist nicht dort gemeldet. Defacto ist er nicht Dein Mieter sondern begeht Hausfriedensbruch wenn Du Ihm untersagst weiterhin dort zu Wohnen.. :noplan:
Ja, kann sein, aber das muss man natürlich rechtlich prüfen lassen, und dann stellt sich eben die Frage, was das für Konsequenzen hätte. Es kann zudem jetzt so laufen, dass ich das alles anstoße, und es wird ja dauern bis sich da was bewegt, und er zwischenzeitlich ausgezogen ist. Dann würde er vermutlich auch die Kosten aufgedrückt bekommen, nur wenn er dann im Ausland sitzt (wenn auch EU) wird das vermutlich auch nicht so einfach, an die Kohle zu kommen, zumal ich seine Adresse gar nicht mehr haben.
 
Soweit sonst dies, wenn es ungemütlich läuft / laufen sollte:

Bei Hausbesetzung ist Räumung nach Polizeirecht möglich

Der Eigentümer eines besetzten Hauses oder Grundstücks ist durch das Erfordernis einer sicheren Identifizierung des Schuldners auch nicht völlig rechtlos gestellt. Eine Räumung gegenüber Hausbesetzern kann vielmehr nach dem Polizei- und Ordnungsrecht erfolgen. Das widerrechtliche Eindringen und Verweilen in Wohnungen, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum ist gemäß § 123 Abs. 1 StGB als Hausfriedensbruch strafbar; die Verletzung strafrechtlicher Normen stellt stets eine Störung der öffentlichen Sicherheit im Sinne der polizei- und ordnungsrechtlichen Eingriffsermächtigungen der Bundesländer dar. Die Beseitigung dieser Störung fällt in die polizeiliche Aufgabenzuständigkeit. Das Polizei- und Ordnungsrecht stellt insoweit auch die zur Durchsetzung erforderlichen Eingriffsbefugnisse zur Verfügung.

Nur der Gesetzgeber kann gesetzliches Defizit beheben

Das gesetzliche Defizit, das sich bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Räumungsansprüche in Fällen illegaler Haus- und Grundstücksbesetzungen zeigt, kann nicht durch richterliche Gesetzesauslegung behoben werden. Ein Verzicht auf die gesetzliche Vorgabe der namentlichen Bezeichnung des Schuldners im Vollstreckungstitel oder in der Vollstreckungsklausel kann für solche besonders gelagerten Fälle vielmehr unter umfassender Abwägung der betroffenen Rechte und Interessen allein der Gesetzgeber regeln.

(BGH, Beschluss v. 13.7.2017, I ZB 103/16)

Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-zwangsraeumung-nach-hausbesetzung-bleibt-schwierig_258_433494.html
 
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Da stelle ich mir gerade den Dialog vor:
Carsten: Können Sie bitte den Besetzer meiner Wohnung rauswerfen?
Polizei: Aber klar, können Sie uns bitte die Tür aufschließen?
Carsten: Geht nicht, der Besetzer hat den Schlüssel.
Polizei: Wo hat er den denn her? Etwa gestohlen?
Carsten: Nein, den hab ich ihm ausgehändigt.
Polizei: Alles klar... Schönen Tag noch!
 
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Da stelle ich mir gerade den Dialog vor:
Carsten: Können Sie bitte den Besetzer meiner Wohnung rauswerfen?
Polizei: Aber klar, können Sie uns bitte die Tür aufschließen?
Carsten: geht nicht, der Besetzer hat den Schlüssel.
Carsten: geht nicht, der Besetzer hat den Schloß aufgebrochen und gewechselt.
...
 
Da stelle ich mir gerade den Dialog vor:
Carsten: Können Sie bitte den Besetzer meiner Wohnung rauswerfen?
Polizei: Aber klar, können Sie uns bitte die Tür aufschließen?
Carsten: Geht nicht, der Besetzer hat den Schlüssel.
Polizei: Wo hat er den denn her? Etwa gestohlen?
Carsten: Nein, den hab ich ihm ausgehändigt.
Polizei: Alles klar... Schönen Tag noch!
Hab tatsächlich noch einen Schlüssel bei mir, was ich allerdings auch eher zufällig entdeckt habe. Also rein könnte ich :)
 
Dann sofort rein und Schloss austauschen.
 
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Problem ist doch, der Mieter wird alles bei RA und Gericht hinauszögern, somit bleibt er in der Wohnung und Du musst laaannnnge Klagen....
Das ist der Weg des braven Deutschen, der dann später jammert und sich über das miese Rechtssystem usw. beklagt.

Nun ja, wenn Dein Freund dort ohne Mietvertrag lebt dann kannst Du auch (ohh... wie ungesetzlich und böse...) wenn er mal ausser Haus ist... Tür öffnen, mit ein paar starken Jungs seine Sachen auf die Strasse stellen, Türschloss auswechseln... Fertig!
Wenn er dann kommt ist der Streit da - na dann holt man die Polizei und sagt er hat dort illegal Sperrmüll abgestellt und er soll den schnellstmöglich entfernen...
Aber nein, sowas geht ja nicht, daher bitte den langwierigen Weg einschlagen und uns hier regelmässig updaten :)
 
Hab tatsächlich noch einen Schlüssel bei mir, was ich allerdings auch eher zufällig entdeckt habe. Also rein könnte ich :)
Passt der noch? Das erste was Besetzenr machen, ist doch den Schloss auszuwechseln.
 
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Passt der noch? Das erste was Besetzenr machen, ist doch den Schloss auszuwechseln.
Ja. Allerdings ist das eine Schließanlage, bin nicht sicher wie lange das dauert da ein entsprechendes Schloss zu besorgen. Wie auch immer, das würde vermutlich dann richtig eskalieren.

Problem ist doch, der Mieter wird alles bei RA und Gericht hinauszögern, somit bleibt er in der Wohnung und Du musst laaannnnge Klagen....
Das ist der Weg des braven Deutschen, der dann später jammert und sich über das miese Rechtssystem usw. beklagt.
Ja, das wird so sein. Habe gestern mit einer Anwältin telefoniert, wenn der nächste Woche noch da ist, werde ich diesen Weg einschlagen.
 
Ja. Allerdings ist das eine Schließanlage, bin nicht sicher wie lange das dauert da ein entsprechendes Schloss zu besorgen.
Er muss ja kein Schloss, von der Schließanlage einsetzen.
 
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