Nicht gut.
Was du jetzt brauchst ist Geduld. Du hast zwei Fehler gemacht. Eine Wohnung vermietet, und dafür keine Miete verlangt. Wie auch immer, das scheinst du selbst erkannt zu haben. Gehe den Rechtsweg und überlasse diesem den weiteren Verlauf. Eine andere Möglichkeit hast du nicht, außer aber, dein Kollege lenkt ein.
Im Wesentlichen bin ich bei
@Hombre321
Ich würde Dir dringend raten, einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen.
Zunächst ist zu prüfen, ob ein Mietvertrag konkludent zustande gekommen ist. Falls nicht, sollte der Anwalt die weiteren Schritte zur Räumung zeitnah einleiten können.
Ist ein Mietvertrag zustande gekommen, könnte es schwierig werden.
Evtl. muss man mit dem Trick einer Kündigung wegen Eigenbedarfs Deines Vaters helfen.
Fraglich ist auch, wem die Wohnung derzeit gehört (im Grundbuch eingetragener Eigentümer). Evtl. hast Du Dich Deinem Vater gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht.
Aus Gutmütigkeit und falsch verstandener "Nächstenliebe" hast Du Dich da in eine recht unklare Situation gebracht.
Ok, wenn man mit solchen Themen nie etwas zu tun hat, sind Fehler vorprogrammiert. Die Überlassung von Wohnraum ist heute eine hochregulierte Angelegenheit.
Höflichkeit und Nettigkeit sind - von einzelnen Ausnahmen abgesehen - da ein schlechter Ratgeber. Ohne besagten Fachanwalt für Mietrecht wird es wohl nicht gehen. Pass aber auf, dass da eine Vermieterorientierung und nicht eine Mieterorientierung bei der Person vorliegt.
Sprich vielleicht auch mit Haus-und-Grund. Vielleicht können Dir die einen renommierten Fachanwalt nennen.
PS: Und nächstes mal die "Geschäfte" trennen. Wenn Dir jemand einen Dienst erweist, dann bezahle ihn; revanchiere Dich jedenfalls nicht mit der Überlassung von Wohnraum.
Würde mich tatsächlich interessieren, wie die Geschichte weiter geht.