"Mieter" zahlt nicht, was für Möglichkeiten habe ich?

Gewalt ist einfach nicht gut.

Aber ich denke es ist in Deutschland erlaubt, das eigene Eigentum zu beschädigen? ZB Schnellbeton in das Abflussrohr gießen, die Platine der Heizung zerschießen, oder sonstigen Vandalismus betreiben / Dinge rückbauen oder ausbauen.
Klar, war ja nur ironisch. Aber die eigene Bude rampinonieren? :suspect: vielleicht auch nicht so gut.
 
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Selbst die Stromnachzahlung von 600 Euro haben wir uns geteilt.
Da fällt mir ein: Zumindest den Strom könntest du kündigen, da schließt ja i.d.R der Mieter direkt einen Vertrag mit dem Versorger. Wenn er Strom will (klar, der fließt erst mal einige Zeit weiter bis die einen Zähler mit Münzeinwurf verbauen wegen Grundversorgung) braucht er auch eine Adresse und du bist aus dem Kostenrisiko raus. Gleiches gilt für DSL/Internet
 
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Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung
..mh, ich darf doch meine eigenen Sachen beschädigen, wenn mir danach ist? Ein Vertrag, der eine Bewohnbarkeit als verpflichtend annimmt, dürfte auch nicht zustande gekommen sein. Und Hausfriedensbruch beim Einbruch in die eigene Wohnung, die nicht vermietet ist?? Körperverletzende Handlungen sind aber dringend zu vermeiden, das sehe ich auch so.
Eine Wohnung vermietet, und dafür keine Miete verlangt.
...äh, geht das überhaupt? Eine vertragliche Bindung ohne Gegenleistung nennt sich auch "vermieten"? so aus dem Bauch würde ich sagen, das ist ein kostenfreies Zurverfügungstellen, das denn auch nicht vom Mietrecht abgedeckt sein dürfte ...
https://www.delst.de/de/lexikon/gebrauchsueberlassung/
 
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… Aber es fängt schon damit an, dass der sich nicht umgemeldet und auch keine gültige Postadresse bzw. Briefkasten hat. D.h. Briefe kann er nicht zugestellt bekommen. …
Vermutlich Verstöße gegen das Melderecht und möglicherweise GEZ-Gebühren nicht bezahlt. Du könntest den freundlichen Hinweis geben (mündlich und möglichst ohne Zeugen), dass Du nächste Woche GEZ und Einwohnermeldeamt informieren musst, wenn es so wäre.

Hättest Du GEZ bezahlt, so ist das eher ein Indiz darauf, dass es sich nicht um ein Mietverhältnis, sondern um einen Besuch oder um ein Untermietverhältnis handelt. Dann hast Du auch bessere Karten.

Du solltest zunächst einmal durch einen Fachmann abklären, ob da tatsächlich ein Mietverhältnis vorliegt und wie man am besten vorgeht.
 
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Es wäre ein Geschenk für seine Freundin (die auch mit in der Wohnung wohnt).
Wollen allerdings unverheiratete Paare zusammenziehen, muss der Mieter seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Dies stellte auch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klar (Az.: VIII ZR 371/02). Denn der Lebenspartner sei ein Dritter im Sinne des Gesetzes (BGB, § 540). Damit gelten hier nicht die Privilegien, die das Mietrecht den engsten Verwandten einräumt.

ACHTUNG​

Wer ohne Erlaubnis des Vermieters einen Dritten in seine Mietwohnung ziehen lässt, riskiert Ärger. Nach Paragraf 540 im Bürgerlichen Gesetzbuch könnte es sich dabei um eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung der Wohnung handeln und eine schwere Vertragsverletzung darstellen. Es drohen: Abmahnung, Unterlassungsklage und schlimmstenfalls die fristlose Kündigung.
Das wär doch auch was für den RA als herangehensweise…

Oder der Freundin einen ordentlich teuren, schriftlichen MV „anhängen“ sie hat aktuell keinen (auch keinen mündlichen)?

Quelle
 
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...äh, geht das überhaupt? Eine vertragliche Bindung ohne Gegenleistung nennt sich auch "vermieten"? so aus dem Bauch würde ich sagen, das ist ein kostenfreies Zurverfügungstellen, das denn auch nicht vom Mietrecht abgedeckt sein dürfte ...
Normal geht das, wir haben ja „Vertragsfreiheit“. Problem ist nur, dass in einer solchen Konstellation eine sinnvolle Mieterhöhung praktisch ausgeschlossen ist, da prozentual gedeckelt :-(
 
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Was du jetzt brauchst ist Geduld. Du hast zwei Fehler gemacht. Eine Wohnung vermietet, und dafür keine Miete verlangt. Wie auch immer, das scheinst du selbst erkannt zu haben. Gehe den Rechtsweg und überlasse diesem den weiteren Verlauf. Eine andere Möglichkeit hast du nicht, außer aber, dein Kollege lenkt ein.
Ich sehe das ähnlich, aber keine Miete verlangt zu haben ist nicht der Fehler imho, sondern eher keinen schriftlichen Mietervertrag gemacht zu haben und ihn den Strom, Telefon und Heizkosten nicht selber zahlen zu lassen. Ansonsten war das mietfreie Wohnen das Entgegenkommen meinerseits, was er mir zugegebernmaßen ja auch vorher entgegengebracht hat, wenn das in Summe auch nicht so viel war wie er jetzt an Miete gespart hat.
 
Hi,
Lieber nicht, sowas ist Körperverletzung, da hast du die A-Karte gezogen, würde das Schloss vom Schlüsseldienst auswechseln lassen.
…seitdem ich die verwüstete Bude eines Kumpels sah, dem ähnliches passierte, und er dabei den (österreichischen) Rechtsweg beschritt, fällt mir nur ebenjene radikale Lösung ein.

>Derweil der Vermieter für 3 Monate urlaubte, vermietete er seine Bude über eine Mitwohnplattform an die falschen Leute. Seine Mieter waren Mietnomaden. Die reagierten auf nix, zahlten keinen Cent, öffneten niemanden die Tür, und verließen die unbewohnbar gemachte Wohnung erst nach richterlichem Beschluss bzw. Räumung durch die Polizei. Die Mietnomaden zerstörten und klauten so ziemlich alles in der Wohnung was nicht Niet- und nagelfest war…

…einem anderen Kumpel erging es ähnlich (Mieter bezahlte über Monate die Miete nicht mehr), Räumungsklage, Einspruch, Ablehnung…fast zwei Jahre prozessiererei und Kosten, wenngleich die Bude letztlich zwar desolat, ausgeräumt und verdreckt war, aber immerhin noch bewohnbar… <

…also lernte ich daraus: Hilf dir selbst, denn auf “Gott und die Gerechtigkeit“ ist kein Verlass…:noplan:
 
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Ich sehe das ähnlich, aber keine Miete verlangt zu haben ist nicht der Fehler imho, sondern eher keinen schriftlichen Mietervertrag gemacht zu haben und ihn den Strom, Telefon und Heizkosten nicht selber zahlen zu lassen. Ansonsten war das mietfreie Wohnen das Entgegenkommen meinerseits, was er mir zugegebernmaßen ja auch vorher entgegengebracht hat, wenn das in Summe auch nicht so viel war wie er jetzt an Miete gespart hat.
Wie schon erwähnt würde ich mich da rechtlich wirklich beraten lassen. Womöglich kann es ja auch gut sein, dass Du keinen Vertrag eingegangen bist. Somit ist er kein Mieter und wäre dadurch ev. geschützt, sondern ein Gast mit Duldungsstatus, dem Wohlverhalten in Form von der Absprache obliegen könnte, Kostenbeteiligung hier in dem Falle.

Check das mal lieber, ob das nicht sogar von Vorteil ist. Dazu hat er ja keine Investitionen getätigt, Küche eingebaut, z.B. das deine Aussage stützt.
 
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Gewalt ist einfach nicht gut.
Klar, aber: Ein paar Ohrfeigen und ein A….tritt kosten 200-300€, die Sache ist erledigt, und die Bude bleibt heil… der “Rechtsweg“ kostet mindestens das 10-fache, kann Jahre dauern und die Bude ist zerstört.:hum:
 
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…). Also Strom, Telefon etc. laufen weiter, und ich zahle auch die Nebenkosten. …

…. Da bot ich ihm ab, er könne doch vorübergehend in meiner Wohnung wohnen, da ist alles eingerichtet, Strom etc. läuft noch usw. Er solle mir nur die Nebenkosten zahlen. Mietvertrag gibt es nicht, …. Selbst die Stromnachzahlung von 600 Euro haben wir uns geteilt.

… Strom abzustellen (was sich als NICHT so einfach herausstellt), ebenso Internet.

….
Es läuft alles über Dich und Du zahlst es praktisch auch und auch mindestens anteilig Strom.

Das sieht überhaupt nicht aus wie ein regulärer MV.
 
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Klar, aber: Ein paar Ohrfeigen und ein A….tritt kosten 200-300€, die Sache ist erledigt, und die Bude bleibt heil… der “Rechtsweg“ kostet mindestens das 10-fache, kann Jahre dauern und die Bude ist zerstört.:hum:
Gibts das so bei euch, ne Art für Tickets zum kaufen, Prepaid sozusagen.
Bitte 3 Ohrfeigen und 2-mal A...tritt, nein, ich habe keine Deutschlandcard.. :suspect:
 
Ein paar Ohrfeigen und ein A….tritt kosten 200-300€, die Sache ist erledigt, und die Bude bleibt heil…
sehr fraglich, inwieweit dann irgendetwas erledigt sein sollte. Ich kenne eine ganze Menge Menschen, die sich von plumper Gewaltanwendung keineswegs beeindrucken lassen. Und warum dann, ist das erst mal auf der Steinzeitebene angelangt, irgendeine Wahrscheinlichkeit, dass die Immobilie keinen Schaden nimmt, steigen sollte, leuchtet mir auch nicht ein ... in meiner Welt funktioniert sowas jedenfalls nicht. Und ich bin keineswegs unglücklich darüber.
 
Nicht gut.
Was du jetzt brauchst ist Geduld. Du hast zwei Fehler gemacht. Eine Wohnung vermietet, und dafür keine Miete verlangt. Wie auch immer, das scheinst du selbst erkannt zu haben. Gehe den Rechtsweg und überlasse diesem den weiteren Verlauf. Eine andere Möglichkeit hast du nicht, außer aber, dein Kollege lenkt ein.

Im Wesentlichen bin ich bei @Hombre321

Ich würde Dir dringend raten, einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen.
Zunächst ist zu prüfen, ob ein Mietvertrag konkludent zustande gekommen ist. Falls nicht, sollte der Anwalt die weiteren Schritte zur Räumung zeitnah einleiten können.
Ist ein Mietvertrag zustande gekommen, könnte es schwierig werden.
Evtl. muss man mit dem Trick einer Kündigung wegen Eigenbedarfs Deines Vaters helfen.
Fraglich ist auch, wem die Wohnung derzeit gehört (im Grundbuch eingetragener Eigentümer). Evtl. hast Du Dich Deinem Vater gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht.

Aus Gutmütigkeit und falsch verstandener "Nächstenliebe" hast Du Dich da in eine recht unklare Situation gebracht.
Ok, wenn man mit solchen Themen nie etwas zu tun hat, sind Fehler vorprogrammiert. Die Überlassung von Wohnraum ist heute eine hochregulierte Angelegenheit.
Höflichkeit und Nettigkeit sind - von einzelnen Ausnahmen abgesehen - da ein schlechter Ratgeber. Ohne besagten Fachanwalt für Mietrecht wird es wohl nicht gehen. Pass aber auf, dass da eine Vermieterorientierung und nicht eine Mieterorientierung bei der Person vorliegt.
Sprich vielleicht auch mit Haus-und-Grund. Vielleicht können Dir die einen renommierten Fachanwalt nennen.

PS: Und nächstes mal die "Geschäfte" trennen. Wenn Dir jemand einen Dienst erweist, dann bezahle ihn; revanchiere Dich jedenfalls nicht mit der Überlassung von Wohnraum.

Würde mich tatsächlich interessieren, wie die Geschichte weiter geht.
 
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Fraglich ist auch, wem die Wohnung derzeit gehört (im Grundbuch eingetragener Eigentümer). Evtl. hast Du Dich Deinem Vater gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht.
Ne, ist meine, zwar noch keine 10 Jahre, aber ich stehe im Grundbuch. Aber er würde auch mir gegenüber nichts unternehmen. Grundsätzlich ist es nämlich auch noch eine emotionale Angelegenheit. So eine Situation (Mutter gestorben, Vater ins Pflegeheim kurze Zeit danach) und das als Einzelkind, welches zwar alles erbt, aber sich auch alleine um alles kümmern muss, kann einen schon ziemlich ausknocken. Auch der bürokratische Aufwand in so einer Situation ist nicht zu unterschätzen, und wenn du dann noch jemanden aus deiner Wohnung rausbekommen musst, ist man schnell überfordert. Vor alle kennt derjenige die Situation, von daher finde ich es von ihm moralisch so dermaßen unterirdisch, das ist schon richtig schäbig.

Aber danke erstmal für die Ratschläge, ich werde berichten wie es ausgeht. Falls der tatsächlich Endes des Monats auszieht, hielt sich der Schaden ja noch in Grenzen.
 
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sehr fraglich, inwieweit dann irgendetwas erledigt sein sollte. Ich kenne eine ganze Menge Menschen, die sich von plumper Gewaltanwendung keineswegs beeindrucken lassen. Und warum dann, ist das erst mal auf der Steinzeitebene angelangt, irgendeine Wahrscheinlichkeit, dass die Immobilie keinen Schaden nimmt, steigen sollte, leuchtet mir auch nicht ein ... in meiner Welt funktioniert sowas jedenfalls nicht. Und ich bin keineswegs unglücklich darüber.
Das ist ja schön für dich, und soll auch so bleiben.

…natürlich könnte man auch versuchen das Freundchen rauszustreicheln oder rauszuküssen, wenn es sich von “Gewaltanwendung“ nicht beeindrucken lässt. Aber Steinzeitebene ist ja nicht nur bei den Amis und den Russen wieder voll im Trend...:teeth:
 
Schick dem Handwerkern: "der WC muss getauscht werden, keine Sorge: zahlt der Vermieter".
Dann schrauben die Handwerker den WC ab und verschwinden.
:p
 
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Schick dem Handwerkern: "der WC muss getauscht werden, keine Sorge: zahlt der Vermieter".
Dann schrauben die Handwerker den WC ab und verschwinden.
:p
Kannste machen, aber dann kann der Mieter auch fordern dass es wieder eingebaut wird, und im Falle einer Verweigerung eine Ersatzvornahme durch führen. Also selber ein Sanitärunternehmen beauftragen und die Kostne beim "Vermieter" einklagen. Und für die Kündigungklage gegen den "Mieter" hatman sich mit dieser Schikane dann auch sehr viel Wohlwollen erkaiuft. Blöde Idee.
 
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