Merke: Immer schön die HD unwiderruflich löschen...

Schadenfreude ist die Schönste. Was ist aber aus dem Sprichwort "im Zweifel für den Angeklagten" geworden? Was, wenn der Käufer ein durchgeknallter Wacko ist, der ständig mit seinen Nachbarn vor Gericht hängt, weil der Hund zu laut bellt und der Knallerbsenstrauch über den Grenzzaun hängt?

Der Ruf des armen Fußfetischisten Amirs dürfte so leicht nicht mehr zu retten sein.

Ich bin also etwas zwiegespalten, auch wenn ich mich zugegebenermassen königlich auf Amirs Kosten amüsiert habe...
 
Cathy schrieb:
Schadenfreude ist die Schönste.

Der Ruf des armen Fußfetischisten Amirs dürfte so leicht nicht mehr zu retten sein.

Ich bin also etwas zwiegespalten, auch wenn ich mich zugegebenermassen königlich auf Amirs Kosten amüsiert habe...

Ich finde Schadenfreude alles andere als schön, und mich amüsiert das auch nicht.

Wer einen anderen auf diese Weise bloßstellt gehört vor Gericht. Punkt!
 
DEnnis F. schrieb:
Jupp, Du kannst die ganze Platte mit Nullen überschreiben. Dann ist nichts mehr mit rekonstruktion.
Mit Hausmitteln nicht. Für Spezialisten geht da schon noch was.
 
snoop69 schrieb:
Mit Hausmitteln nicht. Für Spezialisten geht da schon noch was.

Was können die denn? Nullen sortieren? ;)
 
@Lynhirr: Leute bei ebay abzuzocken ist aber auch nicht nett. Da gehören dann vielleicht beide vor Gericht. Oder (unter Anwendung der Regel 'two wrongs make right') sind sie quitt.
 
Lynhirr schrieb:
Was können die denn? Nullen sortieren? ;)


Ich bin zwar kein Profi, aber im Endeffekt ist jeder Schreibvorgang ein physischer Akt und dieser ist tatsächlich sehr lange rekonstruierbar, weshalb Banken, etc. die Festplatten auch gerne zersägen.
 
chris.one schrieb:
@Lynhirr: Leute bei ebay abzuzocken ist aber auch nicht nett.

Nun, derzeit steht Wort gegen Wort. Der Verkäufer sagt, daß er die Ware wie beschrieben überlassen hat, was man zunächst bis zum Beweis des Gegenteils glauben muss. Der Käufer hat, warum auch immer, nichts besseres zu tun und die Privatsphäre eines Menschen zu veröffentlichen, statt die erhaltene Ware durch einen dritten überprüfen zu lassen. Selbst wenn der Käufer ein nicht der Beschreibung entsprechendes Gerät erhalten hat, berechtigt das noch lange nicht, jemanden so an den Internet-Pranger zu stellen. Wie so oft im Leben scheint es, daß dem geglaubt wird, wer am lautesten schreit... Meine Meinung: Der Verkäufer tut mir leid, und der Kunde ist menschlich betrachet einfach nur daneben. Ich hätte auch sämtliche Rechtsmittel in Anspruch genommen, um die Website zu schliessen.

Lynhirr schrieb:
Was können die denn? Nullen sortieren? ;)

Mehr als das. Mit dem richtigen technischen Equipment kann man fast jede Festplatte restaurieren. Einem Profi ist eine mit Nullen überschriebene Festplatte nur ein müdes Gähnen vor dem Morgenkaffee wert, wenn überhaupt.
 
re

Tja das war dann wohl nicht die feine englische Art. Jedenfalls haben sich da wohl beide nicht korrekt verhalten, auch wenn ich den Käufer verstehen kann. Und mal ehrlich, wenn ich meine Daten nicht anständig lösche bin ich selbst Schuld wenn jemand so etwas damit anstellt.

Doch was bleibt wenn man diesen Fall nüchtern betrachtet, ein kleiner Ebaybetrug mit anschließender Racheaktion. In diesem Fall haben wohl beide verloren, nur der eine nicht so hoch wie vielleicht zuerst angenommen.

CU
Flo, welcher sich ein hämisches Grinsen trotzdem nicht sparen kann
 
Lynhirr schrieb:
Was können die denn? Nullen sortieren? ;)
Nicht alles, was das OS als "Null" ausliest, ist auch wirklich eine. Man kann eine Festplatte auch "analog" auslesen (normalerweise muss man sie dazu aber zerlegen und in entsprechende Leser einbauen). Aus den Schwankungen in der Magnetisierung lassen sich die Daten rekonstruieren. Kostet aber ein Vermögen.

"Gute" Datenkiller überschreiben deshalb nicht mit Nullen, sondern mindestens siebenmal mit Zufallsfolgen. Das zu rekonstruieren ist zwar nicht immer unmöglich, aber der Aufwand steigt beträchtlich und die Erfolgsquote sinkt.
 
... hmmm, also wenn ich das so sehe, frage ich mich langsam, ob man nicht vom Verkauf gebrauchter Hardware generell absehen sollte.
Wer weiß, wer da die alte HDD erwirbt und anschließend nix besseres zu tun hat, als sich 3 Wochen einzuschließen und mit Hilfe sämtlicher Datenrettungstools und Widerherstellungstools den HDD Inhalt wieder herzustellen und die Daten dann zu veröffentlichen ... wer garantiert denn, das nicht die Ex/ der Ex / unzufrieden Kunden oder wer auch immer das Teil erwirbt und anschließend damit eine Existenz zerstört ?

Ein übler Beigeschmack bleibt bei mir ....:(

Also gebrauchte Hardware besser endgültig löschen ...
crash.gif
overclocking.gif
 
Naja, wenn man Festplatten zerlegen will, braucht man schon mal einen Reinraum, den hat nciht gerade jeder. Und ein größeres Arsenal an Messelektronik usw. Es hat schon seinen Grund, warum professionelle Datenrettung mit mehreren tausend Euro Pro Medium zu Buche schlagen kann.
 
Ich halte das für eine geniale Sache. Hätte ich warscheinlich auch gemacht, wenn ich nicht so ein Computer DAU wäre und das Pech hätte, dass man mich bescheiße möchte.

Frank T.
 
Wenn selbst die Computerbild immer mal wieder mit Wiederherstellungstools rummacht, kann es ja auch offenbar für DAUs nicht sooo schwer sein, das eine oder andere wieder herzustellen ... und ich frage mich daher einfach, ob das Risiko, das das jemand tut, nicht einfach zu groß ist im Verhältnis zu den "paar Euro" die eine gebrauchte HDD auf ebay bringt ...:kopfkratz
 
chris.one schrieb:
@Lynhirr: Leute bei ebay abzuzocken ist aber auch nicht nett. Da gehören dann vielleicht beide vor Gericht. Oder (unter Anwendung der Regel 'two wrongs make right') sind sie quitt.

Darum geht es nicht. Es gibt ein Rechtssystem, welches jeder nutzen kann. Öffentliches an den Pranger stellen ist dagegen rechtlich sanktioniert.
 
@Lynhirr: Stimmt schon. Falls aber des Käufers Geschichte der Wahrheit entspricht, so hat der Verkäufer sich mM nach so deutllich einer gütlichen Regelung widersetzt, daß er sich jetzt nicht weiters wundern sollte.
Deswegen isses immer noch nicht 'ok' (rechtlich gesehen), aber durchaus verständlich.
 
chris.one schrieb:
Deswegen isses immer noch nicht 'ok' (rechtlich gesehen), aber durchaus verständlich.

Sorry, aber für mich nicht verständlich. Man sollte schon die Wahl der Mittel gründlich beachten.

Verstehen kann ich seinen Ärger natürlich. Aber wenn er sich in der Wahl seiner Mittel dermassen vergreift, finde ich es auch verständlich, wenn man ihm per Gesetz gründlich auf die Finger klopft ;)
 
verkaufe meine rechner prinzipiell nur OHNE festplatte.

oh mein gott ist das peinlich, aber dem arsch von webseitenersteller gehört ordentlich der hintern versohlt, das ist echt unter aller sau. ich versteh nicht, warum man die webseite nicht längst per einstweiliger verfügung aus dem netz genommen hat. auch wenns schon wurscht ist bei über 2 mio klicks: ich werd den link nicht weiterverbreiten.
 
Da werden wir uns wohl nicht einig. Macht aber nix, dürfen wir uns halt gegenseitig keine defekte Hardware verkaufen.
 
Tja, was interessant wäre : Wie sieht es eigentlich rechtlich aus ?
Selbst hier in D wäre ich mir so der Server mit der Site nicht in D steht gar nicht so sicher, das man das ohne weiteres vom Netz bekommt ... oder müßte man den Ersteller erst per rechtskräftigem Urteil zum vom Netz nehmen zwingen, bin da grade am grübeln ...

Sprich : Server und Ersteller / Domaininhaber beide in D -> einstweilige Verfügung, denke ich.
Aber was, wenn Domaininhaber in D und Server auf den Niederländischen Antillen? Was, wenn dort das einstellen einer solchen Site legal ist, wie und wo kommt man an den Domaininhaber ran? Illegal in D, aber dort, wo die Site gehostet ist, legal - würde mich echt mal interessieren ...
 
In Deutschland regelt man so etwas mit einer Einstweiligen Verfügung. Morgens zum Anwalt, abends vom Netz damit. Die Behörden kooperieren in solchen Dingen sehr schnell, und das auch über Ländergrenzen hinweg.
 
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