meine website wurde kopiert

gelöscht...

und er hat auch noch die ganze Seite von der "Übungsseite" gelöscht...

:D

gruss
ch aus ch
 
Wie lacht ein Schweizer?

So-> chchchch ;)
 
Ich glaube, die Diskussion geht doch etwas am Thema vorbei: es ging doch eigentlich weniger um das reine visuelle Design, sondern eher darum, dass die Programmierung 1:1 geklaut war.
 
Ich habe den gesamten Thread nicht gelesen, daher mal mein Einwurf.

Schau doch mal, ob die Seite kopiert oder teilweise verlinkt wurde. Auch sowas gibt es, leider.

Wenn sie teilweise verlinkt ist, hast Du eine schöne Möglichkeit ihn zu blockieren:

Den Link einfach mit einem Bild "Dieses wurde geklaut" zu versehen. Deine Seite musst Du entsprechend anpassen, sonst erscheint das gleiche bei Dir :D

Rechtlich ist urheberrecht zwar vorhanden, aber für den privaten Bürger, oder kleine Unternehmen, kaum durchsetzbar.

Beweise Dein geistiges Eigentum, das ist alles. Durch "Fehler auf der Seite hast Du natürlich diese Möglichkeit, wenn er die Fehler aber beseitigt hat, sieht das schon wieder anders aus...
 
Das war nur eine Frage der Zeit, wann das endlich passiert:

Heute im iBusiness-Blitz:

[Zitat] Endlich Recht, wem Recht gebührt
Eine sehr gute Nachricht für alle Online-Dienstleister kommt heute aus München:
Erstmals hat ein Gericht einer Website die urheberrechtliche Anerkennung
zuerkannt. Wenn dieses Urteil in den weiteren Instanzen Bestand hat, dann
können Webdesigner endlich mit der selben Rechtssicherheit am Markt agieren, wie es andere Kreative seit Jahren tun.

Herzliche Gruesse, Ihr
Joachim Graf
Herausgeber [Zitat Ende]
 
wirst du dann jetzt was bezüglich deiner Seite unternehmen?
 
MacEnroe schrieb:
Das war nur eine Frage der Zeit, wann das endlich passiert:

Heute im iBusiness-Blitz:

[Zitat] Endlich Recht, wem Recht gebührt
Eine sehr gute Nachricht für alle Online-Dienstleister kommt heute aus München:
Erstmals hat ein Gericht einer Website die urheberrechtliche Anerkennung
zuerkannt. Wenn dieses Urteil in den weiteren Instanzen Bestand hat, dann
können Webdesigner endlich mit der selben Rechtssicherheit am Markt agieren, wie es andere Kreative seit Jahren tun.

Herzliche Gruesse, Ihr
Joachim Graf
Herausgeber [Zitat Ende]

Erstmals? Wo hat denn dann HAL seine Prozesse gewonnen *wunder* Oder bezieht sich das nur auf deutsche Gerichte?
 
Ich glaub es geht hier um BGH-Urteile. Da gibts ja nicht so viele in der Richtung.
So wie es da steht ists natürlich falsch.
 
Erstmal ist die Entscheidung wohl noch nicht rechtskräftig, d.h. Rechtsmittel sind noch einlegbar,die eine 180 Grad Kehrtwendung möglich machen.

Zeitens sind immer die Umstände des Einzelfalles zu beachten (davon abgesehen dass die Urteile immer "inter partes" und nicht "inter omnes" wirken - wir sind ja nicht im Case-Law :)).
Ich denke, die Seite - ohne sie gesehen zu haben, hatte wesentliche Merkmale (welche auch immer), die eine Urheberschaft begründen. Das ist bei sehr guten, aber 0815 Seiten oft nicht der Fall (ich meine das nicht abwertend, sondern ohne Wertung :))
Erst das Herauskristallisieren der Merkmale und entsprechenden urheberrechtlichen Prüfparameter werden das Risiko eines Unterliegens vor Gericht signifikant senken.
Wenn HAL mit seinen Seiten Prozesse gewonnen hat, dann waren die Seiten halt genial,d.h. sie hatten endlich die entsprechenden Merkmale. Glückwunsch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist eigentlich mit so einem Design bzw. so einer Programmierung:
http://www.traktor.com

Ist die auch geschützt?

Ich habe nämlich an einer neuen Version meiner Seite gebastelt (ist noch nicht online, frühestens im September) und die sieht jetzt fast genauso aus wie traktor.com - zudem ist es auch noch fast die gleiche Branche. Sprich: Schwarz auf weiß, Schreibmaschinenschrift (Courier), mittig/Blocksatz und mit identisch angeordneten Links. Allerdings gibt es bei mir noch kleinere graphische Elemente (ggf. Header und kleine Thumbnails).

Ich kann mir in diesem Fall aber kaum vorstellen, daß das Design schützenswert ist. Und auch bei der Programmierung einer solchen Seite gibt es wenig Spielraum, da der Quelltext ohnehin sehr kurz ist.
 
HAL schrieb:
Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht sind zwei völlig
unterschiedliche Welten.
Urheberrecht de jure und geistiges Eigentum ebenfalls ;)

HAL schrieb:
Sobald ich etwas entwerfe, habe
ich automatisch als geistiger Schöpfer das Urheberrecht
auf meiner Seite.
Falsch. Du bist geistiger Eigentümer – Urheberrecht steht Dir defacto nur zu, wenn Du es auch beweisen kannst und Deine Seite „urheberrechtsfähig“ ist.

Quelle sind Agenturerfahrung. Falls Du Prozesse damit gewonnen hast, war das entweder der Fall… oder Dein Anwalt schläft mit dem Richter ;)
 
Man hatte vor einigen Wochen entschieden, dass man das Layout einer Seite nicht schützen kann.
 
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