Mein PowerBook echot gar fürchterlich

  • Ersteller Meerjungfrauman
  • Erstellt am
bei mir war gerade wieder ein Echo. Mist.

positiv denken, positiv denken :rolleyes:
 
hehe. genau! Tief durchatmen. ich hatte in letzter zeit kein echo.
womöglich war es die Spracheingabesteuerung, die sehr viele der Echos verursacht hat.
Somit stimmt es doch, dass wen zei applikationen lauffen das problem auftritt, bei einer applikation allerdings alels i o ist. jupie. wenigstens das. dann kann ich wenigstens dvd's über den Verstärker hören!
 
So, morgen wird ein Termin mit Apple ausgemacht und dann geht mein Powerbook wieder zurück.

Nachdem 10.4.4 nichts verbesserte bei mir und alle möglichen Versuche nicht geholfen haben das Problem zu beseitigen geht es wieder zurück zu Apple. Apple Care konnte mir auch nicht weiterhelfen.
Danke aber nochmal an Peppermint für die Vorschläge :)

Mein Powerbook wird dann gegen ein MacBook Pro getauscht. Das heißt dann erstmal warten bis Februar. Oder länger. Oder NOCH länger.

Ich kann aber so lange die Zeit hier im Forum mit meinem iMac totschlagen :D
 
wengstens hast du einen imac. wenn ich nich drauf angewiesen wäre würde ich es auch zurücksenden.

hast du es komplett zurückgegeben?
 
Runner schrieb:
So, morgen wird ein Termin mit Apple ausgemacht und dann geht mein Powerbook wieder zurück.

Nachdem 10.4.4 nichts verbesserte bei mir und alle möglichen Versuche nicht geholfen haben das Problem zu beseitigen geht es wieder zurück zu Apple. Apple Care konnte mir auch nicht weiterhelfen.
Danke aber nochmal an Peppermint für die Vorschläge :)

Mein Powerbook wird dann gegen ein MacBook Pro getauscht. Das heißt dann erstmal warten bis Februar. Oder länger. Oder NOCH länger.

Ich kann aber so lange die Zeit hier im Forum mit meinem iMac totschlagen :D
ist das innerhalb der 14-tägigen rüchgabefrist, oder eine extra-sache?

davon mal abgesehen hat man mir auch bei einem telefonat gesagt, dass es sich beim echo um ein softwareproblem handelt, dass bekannt ist und für das es demnächst eine lösung geben soll.
 
ja, der iMac ist schon von Vorteil, allerdings bin ich viel unterwegs und so nen iMac packt man eben nicht so schnell in ne Tasche wie ein Book.

Auf meinem Powerbook hab ich auch die ganzen Sachen die ich für meine Prüfungen brauch. Werde noch alles rumkopieren und sichern müssen. Nervige Sache.

Was meinste denn mit komplett? ich werde es in einem Stück zurückgeben ;)

@ 3nitroN: meine Rückgabefrist war am Mittwoch. War aber gar nicht so leicht am Mittwoch bei Apple durchzukommen, bei denen war die Hölle los. Wurde dann heute zurückgerufen daß das klar geht mit dem Tausch. Morgen werde ich dann wie gesagt einen Termin zum Abholen machen und die Geldgeschichte klären.

Apropos Geld: wenn man das kleinere MacBook Pro aufrüstet (Festplatte und Ram) ist man "nur" noch 200€ vom ganz großen entfernt. Und das hat dann noch die 256Mb Grafikkarte.............
schwierig schwierig.
 
ich hatte das Soundproblem jetz auch paarmal. Hatte gehofft, dass 10.4.4 das Problem löst, aber war nicht so. Ich ich werds auch zurückgeben, bin einfach doch nich so überzeugt von dem book. Hab mir stattdessen einen mini bestellt. Und werde mir dann als mobile Lösung noch ein intel ibook holen. Oder ein aktuelles ibook... falls die Preise fallen werden.
 
überzeugt bin ich immer noch total vom Powerbook - bis auf diesen Bug eben.

Hatte auch ursprünglich überlegt mir ein iBook zu kaufen, die Entscheidung fiel aber dagegen aus.

Ich möchte das iBook nicht schlecht machen, aber es ist echt eine andere Klasse als das Powerbook. Konnte es gestern live vergleichen, aktuelles iBook gegen mein Powerbook. Bildschrim, Gehäuse, Verarbeitung, Schnittstellen etc etc.

Aber jetzt bitte keine Diskussion iBook gegen Powerbook, das gabs hier schon sooo oft :rolleyes: Es ist jedes einfach auf seine Art richtig gut :)

Ob die Preise fallen werden? Im Store sind sie immer noch genau gleich, da ist bis jetzt nichts billiger geworden.
 
jo.. glaub eh kaum, dass Apple die Preise für die "alten" Rechner senken wird.. Das machen dann (hoffentlich) die normalen Händler - um die alten Dinger aus ihren Lagern zu bekommen :)

edit:
machst du vor dem Zurückschicken OSX einfach nur neu drauf oder formatierst du nur und lässt es dann quasi "leer" - so wie es also war, als man es bekommen hat. Geht das "leer lassen" überhaupt? Wenn ja wie?
 
Zuletzt bearbeitet:
was ist denn die rückgabefrist für ein powerbook? irgendwie sind bei mir die probleme auch zu viel und besonders der audio-bug ist nicht lustig.
 
bauttai schrieb:
was ist denn die rückgabefrist für ein powerbook? irgendwie sind bei mir die probleme auch zu viel und besonders der audio-bug ist nicht lustig.

Mensch, das sollte man aber wissen.. 14 Tage Rückgaberecht (bei Onlinekauf)! Gilt im übrigen nicht nur für Powerbooks ;)
 
auch bei kauf am telefon.
nennt sich fernabsatzgesetz:

§ 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen



(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.



(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses; § 355 Abs. 2 Satz 2 findet keine Anwendung.



(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus-geübt hat,

2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher die-se selbst veranlasst hat."






(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen



1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,



2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,



3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,



4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,



5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder



6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienst-leistungen zum Gegenstand ha-ben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Invest-mentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumen-ten.
 
ich poste die neuigkeiten auf der anderen seite. sonst muss ich immer crossposten, da es hier soviel topics zu diesem thema gibt, ok?
 
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