Mehrheitliche einnahmen aus 7% Umsatzsteuer

Das Beispiel mit den Karten habe ich nicht ganz verstanden.

Die Umsatzsteuer, die man auf ein Rechnung aufschlägt, richtet sich doch nach der Art der Dienstleistung. Einfaches Beispiel aus meinem Fall: Wenn ich einen Artikel für eine Zeitung schreibe gilt das als "künstlerische" Tätigkeit. Dafür erhalte ich 7% Umsatzsteuer.

Wenn ich einen Text für, sagen wir, eine PR-Agentur schreibe ist das laut Finanzamt keine "Kunst" mehr (obwohl die Grenzen natürlich fließend sind) und ich muss 19% MWst nehmen.

Ich rechne dann zusammen, was ich an MWst (7% und 19 % zusammengerecht) eingenommen habe. Fiktive Summe: 100 Euro.

Dann rechne ich aus allen Betriebsausgaben (Bürobedarf, Computer, was auch immer anerkannt wird) die Mehrwertsteuer raus. Sagen wir das sind 50 Euro.

Dann überweise ich dem Finanzamt 50 Euro. Ist das verständlich?
 
Arbeitest du mit einem Steuerberater ?

Ja :kopfkratz: und nachdem ich den Link oben gelesen habe ist das auch auf meinen Zettel für den nächsten Termin gekommen.
Aber grundsätzlich muss ich ehrlich zugeben, dass ich mir deshalb einen Steuerberater leiste, damit ich mich um solche Dingen genau nicht kümmern muss.
Und ich muss jetzt ganz ehrlicherweise zugeben, dass evtl. eine solche teilweise Anrechnung auch stattfinden könnte -- ich muss das nochmal genau nachkucken.

Was für mich aber wieder beweisst, dass das deutsche Steuerrecht deutlich zu kompliziert ist. Da muss man ja echt Profi sein ...

Alex
 
Arbeitest du mit einem Steuerberater ?

Bei der Abzugsfähigkeit der Vorsteeuer wird selbstverständlich geschaut, in welchem Verhältnis volle und ermäßigte USt. eingenommern werden. Werden Einnnahmen erwirtschaftet, die nicht überwiegend dem vollen USt.-Satz unterliegen, wird die USt. anteilig verrechnet.

Z.B. 90% Umsatz mit 0% USt, 10% Umsatz mit 19% USt., gezahlte Vorsteuer 10.000 Euro. Dann können nur 10% davon (1.000 Euro) mit der USt verrechnet werden (Direktabzug). Die übrigen 9.000 Euro sind Betriebsausgabe und hier erfolgt die Erstattung nur anteilig, nämlich in Höhe der gespartren Einkommenssteuer.

Ansonsten sind Bescheide vom Finanzamt vorläufig. Viele Sachbearbeiter prüfen nicht das o.g. ABER der Betriebsprüfer weis, wo er zulangen kann, d.h. wegen der Betriebsprüfung wird dann neu gerechnet und du darfst kräftig nachzahlen.

Danke Meeresgrund :upten:
Genau das meinte ich ob das jetzt wirklich auch bei mehrheitlichen Einnahmen aus einem verkürzten Steuersatz ist. Und leider ist das so.
 
Ich kann dich beruhigen.

Ja :kopfkratz: und nachdem ich den Link oben gelesen habe ist das auch auf meinen Zettel für den nächsten Termin gekommen.
Aber grundsätzlich muss ich ehrlich zugeben, dass ich mir deshalb einen Steuerberater leiste, damit ich mich um solche Dingen genau nicht kümmern muss.
Und ich muss jetzt ganz ehrlicherweise zugeben, dass evtl. eine solche teilweise Anrechnung auch stattfinden könnte -- ich muss das nochmal genau nachkucken.

Was für mich aber wieder beweisst, dass das deutsche Steuerrecht deutlich zu kompliziert ist. Da muss man ja echt Profi sein ...

Alex

Dein Steuerberater macht das schon richtig bei deinen Umsätzen.
 
Bei der Abzugsfähigkeit der Vorsteeuer wird selbstverständlich geschaut, in welchem Verhältnis volle und ermäßigte USt. eingenommern werden. Werden Einnnahmen erwirtschaftet, die nicht überwiegend dem vollen USt.-Satz unterliegen, wird die USt. anteilig verrechnet.

Z.B. 90% Umsatz mit 0% USt, 10% Umsatz mit 19% USt., gezahlte Vorsteuer 10.000 Euro. Dann können nur 10% davon (1.000 Euro) mit der USt verrechnet werden (Direktabzug). Die übrigen 9.000 Euro sind Betriebsausgabe und hier erfolgt die Erstattung nur anteilig, nämlich in Höhe der gespartren Einkommenssteuer.



Ich verstehe das nicht, was du da schreibst. :kopfkratz: Hilfe...


Wenn ich 1.900 EUR Ust. "eingenommen" habe (aus meinen Rechnungen
von 10.000 EUR zu 19% Ust.), dann kann ich von den 10.000 EUR Vorsteuer doch sicherlich diese 1.900 EUR Vorsteuerbetrag abziehen.

Ganz egal, wieviel ich daneben Umsatz zu 0% oder 7% mache...

Das wäre ja ziemlicher Bertug an mir selbst, wenn ich nur 1.000 EUR
von den 10.000, die ich gezahlt habe, geltend machen könnte.


Wie man weiß, ist die Umsatzsteuer ein "durchlaufender Posten", und
solange sich das die Wage hält, zahlt man als Unternehmer nicht drauf,
so wie es in deinem Beispiel ganz extrem der Fall wäre.
 
Ich verstehe das nicht, was du da schreibst. :kopfkratz: Hilfe...


Wenn ich 1.900 EUR Ust. "eingenommen" habe (aus meinen Rechnungen
von 10.000 EUR zu 19% Ust.), dann kann ich von den 10.000 EUR Vorsteuer doch sicherlich diese 1.900 EUR Vorsteuerbetrag abziehen.

Ganz egal, wieviel ich daneben Umsatz zu 0% oder 7% mache...

Das wäre ja ziemlicher Bertug an mir selbst, wenn ich nur 1.000 EUR
von den 10.000, die ich gezahlt habe, geltend machen könnte.


Wie man weiß, ist die Umsatzsteuer ein "durchlaufender Posten", und
solange sich das die Wage hält, zahlt man als Unternehmer nicht drauf,
so wie es in deinem Beispiel ganz extrem der Fall wäre.
Du hast Recht. Ich habe mehrmals lesen müssen, was er mit den 10% Abzug der gesamten Vorsteuer überhaupt will. Hab's immer noch nicht kapiert.

Der Punkt ist, wie du schon geschrieben hast, die Umsatzsteuer ist beim Unternehmer erfolgsneutral, von mir aus nenne es auch durchlaufender Posten, was anderes ist es nicht. Demnach können die o.g. "9.000 EUR Vorsteuer (übrige 90%)" keine "Betriebsausgaben" sein, denn sonst würden sie den Gewinn mindern. Vielleicht hat der Autor die Aufteilung mit §15 Abs. 4 UStG verwechselt, worin es aber um eine andere Sache geht.

Vielleicht sollte Meeresgrund mal über den eigenen Steuerberater nachdenken oder diesen nochmals befragen.

Und wieso soll man die 19% Vorsteuer nicht abziehen dürfen, wenn man Umsätze mit 7% tätigt?

Damit eins klar wird:

Bei unserem Umsatzsteuerssystem geht es darum, den "Mehrwert" zu versteuern. Daher kommt auch der umgangssprachliche Begriff "Mehrwertsteuer". Die Steuer ist immer beim Letzverbraucher zu holen.
Das System ganz knapp:

-Produzent A stellt Gegenstand im Wert von 100€ her, verkauft für 119€ (inkl. 19% USt) an Händler B
- Händler B bekommt die gezahlte 19€ Vorsteuer zurück und schlägt 100€ netto drauf. Die Rechnung an Autor C lautet nun: 200€ + 38€ USt = 238€
- Autor C bezahlt die 238€ und bekommt 38€ Vorsteuer und macht irgendwas, worauf nur 7% USt fallen -> Rechnung 300€ + 21€ (7% USt) = 321€ an den Letztverbraucher D

Wer hat wieviel zu zahlen?
- Produzent A: Wertschöpfung/Mehrwert entspricht 100€, USt-Zahllast = 19€
- Händler B: Wertschöpfung/Mehrwert entspricht 100€ (200€ Verkaufspreis - 100€ Einkaufspreis), USt-Zahllast = 19€ (38€ Umsatzsteuer - 19€ Vorsteuerabzug)
- Autor C: Wertschöpfung/Mehrwert entspricht 100€ (300€ Verkaufspreis - 200€ Einkaufspreis), USt-Erstattung = -17€ (21€ Umsatzsteuer - 38€ Vorsteuerabzug)
- Letztverbraucher D: dieser zahlt den Verkaufspreis von Autor C in Höhe von 300€ + 21€ USt und trägt somit die komplette Umsatzsteuer, denn die gesamte abgeführte USt-Zahllast des Produzenten und des Händlers abzgl. der USt-Erstattung des Autors beträgt die in des Autors Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer in Höhe von 21€ (19€ + 19€ - 17€ = 21€). Die Umsatzsteuer zahlt also nur der Letztverbraucher und das ist der Zweck dieses "Allphasenumsatzsteuersystems (mit Vorsteuerabzug)".

Ich hoffe, das war verständlich und beseitigt die ein oder andere Unklarheit.
Besonderheiten gibts jetzt noch bei bestimmten steuerfreien Umsätzen etc, aber das würde vielleicht den Rahmen sprengen.
Wie schon angemerkt wurde, sollte man sich mit einem Steuerberater unterhalten, der sollte wissen wie's funktioniert. Und wenn der was anderes sagt als was hier irgendwo im Forum steht, dann hat das vielleicht den Grund, dass er ein Detail mehr weiss als hier niedergeschrieben wurde und der Sachverhalt ganz anders zu beurteilen ist.

Deswegen nur der Rat, besonders bei Existenzgründungen, ein paar Euro für den Steuerberater beiseite legen, damit man das am Anfang schon alles geklärt hat.

Wünsche allen viel Glück bei der Betriebsprüfung. ;-)

Grüßle

PS: Ich hab den Beitrag umgeschrieben, falls sich Fehler eingeschlichen haben, bitte ich um Verzeihung.
 
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