MediaMarkt hat es wieder getan - Verweigerung Gewährleistung

Bzw. 3*400V*16A/sqr(3), da die 3 Phasen jeweils um 120 Grad zueinader verschoben sind.
Gekürzt 3*400V*16A*sqr(3)
Jo, wobei ein üblicher Herd in Sternschaltung angeschlossen ist, da liegen nirgends 400V Außenleiterspannung an. Ohne Verkettungsfaktor ist's einfacher nachvollziehbar, denke ich.

Kommt aber natürlich beides auf dasselbe raus (wenn man richtig kürzt ;)).
 
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Jo, wobei ein üblicher Herd in Sternschaltung angeschlossen ist, da liegen nirgends 400V Außenleiterspannung an. Ohne Verkettungsfaktor ist's einfacher nachvollziehbar, denke ich.

Kommt aber natürlich beides auf dasselbe raus (wenn man richtig kürzt ;)).
Hat mit dem Thema was zu tun?
Vielleicht verlegen die Einpol-Elektriker die Diskussion in einen anderen Thread oder lesen es im Netz nach - wird man bestimmt fündig
 
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Bei vielen Herden(Kombi) geht ein Außenleiter in den Backofen, einer zu den linken Platten/Zone und einer zu den rechten Platten/Zone

Bei reinen Kochfeldern ist es ähnlich. Der dritte ist dann eventuell spannend, wenn es eine gerade Anzahl an Platten/Zonen gibt
 
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Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung wo der Hersteller die Bedingungen diktieren kann. Die Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung die der Verkäufer zu leisten hat. Er kann dich bitten das mit dem Hersteller zu regeln, darf dich aber nicht abweisen. Meine Meinung: Ein klarer Verstoß um die Kosten (Aufwand) gering zu halten.

das hatten wir ja nun schon, aber Danke für den Hinweis. :)
 
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Das wäre dann aber eine Garantieabwicklung über den Händler. Mediamarkt ist also nur zu LG gegangen und hat gesagt, du wir haben da ein defektes Gerät beim Kunden, kümmer dich doch bitte eben darum.

Du hast aber im Rahmen der Gewährleistung Anspruch (ggü. Mediamarkt) auf Austausch des TVs gegen einen brandneuen.

Mediamarkt wird sich mit Händen und Füßen dagegen wehren das zu tun, das wirst du ohne Anwalt nicht durchsetzen können. Eventuell den Verbraucherschutz fragen, schaden kanns nicht.

Würde aber auf einen neuen Fernseher bestehen, warum mit einer Reparatur abspeisen lassen...


Ich weiß nicht ob ein Vertragsrücktritt tatsächlich so möglich ist... eine Reparatur würde ich wie gesagt jedenfalls ablehnen, Da siehst du den Fernseher mit Abholung usw vermutlich sowieso noch einige Wochen nicht wieder.
Eine Reparatur kannst nicht so ohne weiteres ablehnen. Dem Händler/Verkäufer muss eine Nachbesserung gestattet werden.
Das kann eben eine Reparatur oder Geräteaustausch sein.
Genauso derr Blödsinn, dass Geräte in der Originalverpackung zurück kommen müssen.
Das ist absoluter Quatsch und gerichtlich auch längst bestätigt. Du kannst ein Gerät so nehmen wie es ist, unter den Arm klemmen und ab zum Verkäufer.
Will der was anderes muss er auf seine Kosten dafür sorgen.
Auch Geräte die innerhalb einer Rückgabefrist zurück geschickt werden können (weils einem doch nicht gefällt) müssen nicht wieder original verpackt werden.
Ebenso unzulässig ist es die Rückgabe zu verweigern, weil die Verpackung geöffnet ist.
Aus solcher WAre wird dann in der Regel B-Ware die dann vergünstigt verkauft wird - aber immer noch mit Gewinn ;)
 
Eine Reparatur kannst nicht so ohne weiteres ablehnen. Dem Händler/Verkäufer muss eine Nachbesserung gestattet werden.
Wurde hier schon mehrmals aus BGB zitiert - der Käufer hat das Wahlrecht, ob er als Nacherfüllung eine Nachbesserung oder Nachlieferung (umgangssprachlich Ersatz) will.
Letzteres kann bei Unverhältnissmässigkeit vom Verkäufer abgelehnt werden und er kann sich auf Nacherfüllung berufen.
 
Eine Reparatur kannst nicht so ohne weiteres ablehnen. Dem Händler/Verkäufer muss eine Nachbesserung gestattet werden.
Das kann eben eine Reparatur oder Geräteaustausch sein.

Nein, die Wahl hat ganz klar der Kunde, nicht der Händler.

Nein hat er in der Praxis nicht.

Das BGB sagt im §439 Absatz 1 zwar:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

um das dann im Abs 4 das wieder weitestgehend einzuschränken:

(4) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist......Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung;....

Natürlich kann man es zivilrechtlich klären lassen, ob er den Austausch in diesem Fall zu Recht verweigert. Aber wer macht denn so etwas, wenn er nicht gerade ein Prozesshansel ist.
 
Natürlich kann man es zivilrechtlich klären lassen, ob er den Austausch in diesem Fall zu Recht verweigert. Aber wer macht denn so etwas, wenn er nicht gerade ein Prozesshansel ist.
Gibt es ja genug Rechtssprechung zu.

Abgesehen davon sollte man als Käufer sich um seine Verbraucherrechte aus 439-1 bewusst sein.
Aus vielen Post sieht man, dass das nicht der Fall ist…
 
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