Maus fehlt - Shop verlangt eidesstattliche Versicherung

marcoad

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Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich habe vor ein paar Tagen meinen neuen iMac bekommen. Diesen habe ich in einem Online-Shop einer großen deutschen Elektronikmarktkette gekauft. Laut Lieferumfang gehört eine Maus dazu, diese fehlt bei mir jedoch und das obwohl die Verpackung ungeöffnet aussah. Ich habe mich an den Onlineshop gewandt und der verlangt jetzt von mir die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung. Das klingt für mich ein wenig heftig. Ich kenne mich damit nun nicht aus und würde gerne wissen, ob das rechtens ist, was mich da erwartet und was es für Folgen haben kann.

Viele Grüße, Marco
 
Irgendwie muss der Shop sich doch auch absichern. Und wenn sie schon schlechte Erfahrungen gemacht haben....
Dir kann da gar nichts passieren, solange du alles richtig angibst.
 
Völlig normal, sonst bekommt der Shop seine Ersatzlieferung vom lieferanten nicht ersetzt ...
 
Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich habe vor ein paar Tagen meinen neuen iMac bekommen. Diesen habe ich in einem Online-Shop einer großen deutschen Elektronikmarktkette gekauft. Laut Lieferumfang gehört eine Maus dazu, diese fehlt bei mir jedoch und das obwohl die Verpackung ungeöffnet aussah. Ich habe mich an den Onlineshop gewandt und der verlangt jetzt von mir die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung. Das klingt für mich ein wenig heftig. Ich kenne mich damit nun nicht aus und würde gerne wissen, ob das rechtens ist, was mich da erwartet und was es für Folgen haben kann.

Viele Grüße, Marco

Wobei dass mit der eidesstattlichen Versicherung eh Quatsch ist, eine sogenannte eidesstatliche Versicherung kann man nur staatlichen Institutionen gegenüber abgeben, die dazu befugt eine solche abzunehmen.
Keine Privatfirma kann eine wirksame eidesstatliche Versicherung mit den entsprechenden Rechtsfolgen, die das hätte, wenn die falsch wäre, einem abnehmen.

Wird in der Praxis aber immer noch gerne gemacht, halt um ein bischen eine Welle zu machen.

Im Endeffekt schreibst du denen einfach, und wenn es nicht stimmen sollte was du sagst, war es halt gelogen, aber dann natürlich auch mit allen Folgen, die sich daraus ergeben würden, wäre dann nämlich Betrug.
 
Aha, OK. Vielen Dank schonmal.

Ich kannte eine eidesstattliche Versicherung bisher nur aus dem Fernsehen bei Leuten die sich verschuldet haben.

Aber was bringt denen das? Die können doch gar nicht überprüfen ob das nun war ist oder nicht.

Was machen die denn mit dem Formular, wenn ich das ausgefüllt hinschicke?
Da steht drauf "Kann jederzeit einem Gericht vorgelegt werden".

Klar müssen die sich irgendwie absichern, aber ich finde das auch dem Kunden gegenüber recht heftig. Der bestellt, bezahlt viel Geld und erhält unvollständige Ware und hat auch noch den schwaren Peter...

Gruß,
Marco
 
Wieso bekommst Du den schwarzen Peter?
Du gibst nur schriftlich an, das die Maus fehlt. Mehr nicht.
Die werden nicht bei Dir auftauchen und nach der nicht vorhandenden Maus suchen, oder dergleichen.
Es ist für die nur eine Rückversicherrung, und auch der Aufbau einer Hemmschwelle vor Betrügern, die ein komplettes Packet bekommen, aber dennoch ein Teil als fehlend melden.

Mach Dir nicht so viele Gedanken dabei :)
Ausfüllen, abschicken, Maus bekommen und die Sache vergessen.

mfg
Lukas
 
Klar müssen die sich irgendwie absichern, aber ich finde das auch dem Kunden gegenüber recht heftig. Der bestellt, bezahlt viel Geld und erhält unvollständige Ware und hat auch noch den schwaren Peter...

Gruß,
Marco
Ne Ne ... den Schwarzen Peter erhält der Leiferant, der Deinen Händler beliefert hat ... auf grund deines Formulares.

Wenn dieser Leifernat eine gute Qualitätssicherung hat und Seriennummern aufschreibt die beim verpacken eingepackt wurden und seine Mitarbeiter dieses abzeichnen lässt, so hat dann der Mitarbeiter den schwarzen Peter.

Eine wahrheitsgetreue Angabe ist in diesem Falle auf jeden Falle ratsam, denn es kann hier schon ins eingemachte gehen ... aber wenn es um eine Maus geht würde ich mich an Deiner Stelle entspannen und das Ding ausfüllen ... denk dran, das Formular ist bei allen artikeln das selbe ... egal ob 5 Euro oder 50000 Warenwert ...
 
Eigentlich kann einem nur ein Richter zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im bürgerlichen Recht zwingen.

edit: Schon lustig, dass man bis zu 3 Jahre Gefängnis riskieren soll für eine Maus im Wert von vielleicht 20 Euro.
nonsens

Ob da eidesstattliche Versicherung draufsteht oder nicht ist eigentlich vollkommen egal, es sei denn du schickst das ganze an einen Notar.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich sehe das problem nicht - wenn die mouse nicht mit im lieferumfang war, dann kann man doch reinen gewissens das formular ausfuellen und fertig ! ganz gleich wie hoch die strafen bei betrug angegeben werden.

gruss sky
 
Aha, OK. Vielen Dank schonmal.

Ich kannte eine eidesstattliche Versicherung bisher nur aus dem Fernsehen bei Leuten die sich verschuldet haben.

Aber was bringt denen das? Die können doch gar nicht überprüfen ob das nun war ist oder nicht.

Was machen die denn mit dem Formular, wenn ich das ausgefüllt hinschicke?
Da steht drauf "Kann jederzeit einem Gericht vorgelegt werden".

Klar müssen die sich irgendwie absichern, aber ich finde das auch dem Kunden gegenüber recht heftig. Der bestellt, bezahlt viel Geld und erhält unvollständige Ware und hat auch noch den schwaren Peter...

Gruß,
Marco

Du verwechselt den Offembarungs Eid und die Versicherung an Eidesstatt.

der OE wird geleistet, wenn du Insolvenz anmeldest und somit verbinlich erklärst, dass du nichts mehr hast.

Bei der Versicherung an Eidesstatt gibst du eine Erklärung ab, die in einer Gerichtsverhandung anstatt deiner Aussage verlesen werden kann.
 
@Turm: es heisst "bis zu"

Es kann durchaus sein, dass der Händler tatsächlich eine edesstattliche Erklärung braucht um ggf. gerichtlich gegen seinen Lieferanten vorzugehen.
(Nicht alle Dokumente sind in jedem Verfahren verwendbar!)
 
@quack: ich habe ja korrigiert und es als nonsens deklariert.

eine eidesstattliche Erklärung kann man nur gegenüber einer Stelle abgeben die auch einen Eid abnehmen können. Ich würde Bezweifeln, dass ein Computerhändler dazu gehört, da dieses Hoheitsreicht normalerweise Gerichten, Notaren und einer Hand voll Staatlicher Stellen obliegt.
 
Eigentlich kann einem nur ein Richter zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im bürgerlichen Recht zwingen.

edit: Schon lustig, dass man bis zu 3 Jahre Gefängnis riskieren soll für eine Maus im Wert von vielleicht 20 Euro.
nonsens

Ob da eidesstattliche Versicherung draufsteht oder nicht ist eigentlich vollkommen egal, es sei denn du schickst das ganze an einen Notar.

Wann wurde er denn zur abgabe der eidesstattlichen Versicherung gezwungen?
Er hat doch die Wahl.
(Unabhängig davon, dass eine eidesstattliche nur gegenüber einer zuständigen Behörde strafrechtliche Relevanz hat.)
 
Du verwechselt den Offembarungs Eid und die Versicherung an Eidesstatt.

der OE wird geleistet, wenn du Insolvenz anmeldest und somit verbinlich erklärst, dass du nichts mehr hast.

Bei der Versicherung an Eidesstatt gibst du eine Erklärung ab, die in einer Gerichtsverhandung anstatt deiner Aussage verlesen werden kann.

Den "Offenbarungseid" gibt es nicht mehr.

Anstelle dessen ist tatsächlich die "Versicherung an Eides statt" über Deine kompletten Vermögensverhältnisse getreten, die Du beim Gerichtsvollzieher ablegen musst (sprich: Du versicherst, dass Deine Angaben richtig sind).

Mit Insolvenz hat das zunächst nichts zu tun: die EV beim Gerichtsvollzieher kann jeder Gläubiger beantragen, dem Du Geld schuldest. Mit dieser Versicherung soll der Gläubiger sicher gehen können, dass Du nicht zahlst, weil Du nicht kannst - und nicht, weil Du nicht willst. Oft hilft bereits die Androhung, eine EV einzufordern, vielen säumigen Schuldnern auf die Sprünge.
Die Abgabe der EV wird nämlich bei Gericht in einem (öffentlichen) Schuldnerverzeichnis dokumentiert, aus dem sich wiederum Auskunfteien (Creditreform, Schufa & Co.) bedienen.

Nochmal: die Eidesstattliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher bedeutet nicht zwingend, dass jemand blank ist.

Ergänzung:
Oft helfen die Angaben aus der EV dem Gläubiger auch, pfändbare Dinge zu "finden", von denen er vorher nichts wusste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wieder was gelernt
 
frag mal deine katze wo die maus ist:D
 
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