Mal wieder ebay Kleinanzeigen. Käufer holt die Ware nicht ab.

Zu verlieren gibt es da nix.
Ok, du willst mich nicht verstehen, zu verlieren gibt es sehr wohl was, und zwar den Platz den die Geräte derweil wegnehmen. Ich hab jedenfalls nicht den Platz in meinem Badezimmer da zwei zusätzliche Geräte stehen zu haben die ich nicht nutze (so eine Waschmaschine fängt vielleicht auch irgendwann zu riechen an) noch kann ich 60kg-Trümmer selbst irgendwohin transportieren. Selbst wenn, wäre im Keller dafür kein Platz.

Du musst auch sicherstellen, dass die Geräte schlussendlich auch im vereinbarten Zustand bleiben, irgendwie könnt ich eine Waschmaschine schon die Treppen runterstürzen, aber Transportschäden darf ich dem Käufer auf eigene Kosten reparieren lassen.

Bevor ich jemandem bei Ebay-Kleinanzeigen kriminelle Absichten unterstellen würde, würde ich eher auf Dummheit tippen.
Denk ich auch, eine Überweisung holt man nicht Wochen später zurück, das geht schlicht nicht. Sofern man sich keine Schadsoftware eingefangen hat, die eine nicht existierende Überweisung vorgaukelt (Kontoauszug kontrollieren).
 
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Ok, du willst mich nicht verstehen, zu verlieren gibt es sehr wohl was, und zwar den Platz den die Geräte derweil wegnehmen.
Kannst du augenblicklich an der Situation was ändern:noplan:

Wenn das Gerät irgendwann abgeholt wird, stelle doch einfach mal eine “Lagergebühr„ in den Raum!
 
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Waschmaschine und Trockner hört sich im ersten Moment etwas nach einem Umzug an, vielleicht hat der Arme auch nur alle Hände voll zu tun.
Also die Zeit, dem Verkäufer zu informieren, daß man noch ein paar Tage braucht, wird doch wohl freizuhalten sein.
Ich würde allerdings in so einem Fall von vorneherein fragen, ob ich die Geräte erst nach einiger Zeit abholen könnte. Aber vielleicht bin ich da einfach altmodisch.

Bei mir könnte ich mir so eine Situation eigentlich nur vorstellen, wenn der Lagerort sehr weit entfernt von meiner Behausung wäre, ich aber wüsste, daß ich in absehbarer Zeit sowieso dorthin käme oder es mir einrichten könnte, etwa in Verbindung mit einem Wochenendausflug - aber wie gesagt, so etwas würde ich vorher mit dem Verkäufer verabreden.
 
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Der Käufer kann ja auch plötzlich erkrankt sein/im Krankenhaus liegen.
 
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oder ist verstorben …
 
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….kann man alles nicht ausschließen.😉
 
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und @lefpik hat sich auch nicht mehr gemeldet. Sitzt wahrscheinlich schon in Hamburg Stadelheim für die nächsten 15 Jahre wegen Unterschlagung! Denn in Deutschland werden Kapitaldelikte höher bestraft als Delikte gegen das Leben...
 
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Kannst du augenblicklich an der Situation was ändern
Ja, 14 Tage Frist zur Abholung setzen, das Zeug derweil neu inserieren, nach 14 Tagen Geld retourbuchen und am Tag 15 vom neuen Käufer abholen lassen. Dann ist das Thema durch bevor wir März haben. Sollte der Käufer verstorben sein, kann der TS noch lange auf die Abholung warten. Ist alles möglich aber uninteressant.
 
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Ich danke Euch allen.
Also gekauft und bezahlt hat er im Dezember.
Die Geräte stehen bei mir im Keller und stören nur meine Frau bei deren Anblick.
Abholfrist werde ich ihm irgendwann setzen. Ansonsten werde ich wohl die drei Jahre
Verjährungsfrist abwarten bis ich sie wieder verkaufe.

PS. Hat jemand Interesse an einer neuwertigen Waschmaschine und einem Trockner?
Abholung möglich ab Janur 2026! :hehehe:
 
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Ich danke Euch allen.
Also gekauft und bezahlt hat er im Dezember.
Die Geräte stehen bei mir im Keller und stören nur meine Frau bei deren Anblick.
Abholfrist werde ich ihm irgendwann setzen. ...:hehehe:
Schick ihm ne Frist bis Ende Februar. Das ist sowohl absehbar und immer noch üppig genug. Dazu mit der Aufforderung dies zu bestätigen.

Was ich grad nicht weiss, kommt man eigentlich so einfach an die Bankverbindung, falls eine Rückabwicklung für was auch immer anfiele?
Auf dem Kontoauszug sehe ich ja nichts, sondern nur Überweisungszweck. Also müsste man ja die Bank fragen und ob die diese ohne weiteres rausrücken..
 
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kommt man eigentlich so einfach an die Bankverbindung, falls eine Rückabwicklung für was auch immer anfiele?
Jein, aber Du kannst der Bank sagen, sie soll es auf demselben Weg zurückschicken.
 
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Schick ihm ne Frist bis Ende Februar. Das ist sowohl absehbar und immer noch üppig genug. Dazu mit der Aufforderung dies zu bestätigen.

Was ich grad nicht weiss, kommt man eigentlich so einfach an die Bankverbindung, falls eine Rückabwicklung für was auch immer anfiele?
Auf dem Kontoauszug sehe ich ja nichts, sondern nur Überweisungszweck. Also müsste man ja die Bank fragen und ob die diese ohne weiteres rausrücken..
Also auf Rückabwicklung hab ich eh keinen Bock. Ich lasse es stehen, und wenn es halt die drei Jahre sind.
 
Kannst ja auch, wenn Du die Rückabwicklungs-androhung per zusätzlicher Friststellung gemacht hast, ( Zeuge, Ausdruck mit Zeitstempel sozusagen)
noch nen Monat abwarten und wenns Dich oder deine Frau dann doch nervt anderweitig verkaufen. Dem Schläfer dies mitteilen und wenn der dann daher kommt, bekommt er halt sein Geld zurück, fertig. :noplan: Ist ja auch kein so grosser Aufwand und für den Rechtsweg nachvollziehbar - auf Vertragserfüllung hinweisen, Frist einräumen und durch Kaufsumme zurück sollte der vertrag aufgelöst sein, so wär mein Gefühl.
 
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Unangenehmer als bezahlen und dann nicht anholen sind jene Bieter, die etwas kaufen oder ersteigern und dann sang- und klanglos sich verabschieden.:reise:

So geschehen vor drei Wochen. Der erste Witzbold war ein Niederländer mit immerhin 25 positiven Bewertungen. Der zweite Spaßvogel war da schon wesentlich exotischer: angeblich ein Student an einer nigerianischen Universaität, obwohl er in Irland bei eBay registriert ist.

Bei Facebook und Instagram ist er ebenfalls registriert und gab sich als DJ in NY und London aus.:rotfl:


Skurrile Welt o_O
 
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