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ichfragmal
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Hallo allerseits,
ich hätte da mal eine Frage, für deren Beantwortung eigentlich der Gang zum Steuerberater angebrahct wäre, sich dieses aber in Anbetracht des Kosten-Nutzenverhältnisses (Beratungshonorar vs. zu erwartende Steuermehrerstattung) nicht lohnen würde.
Folgende Situation: seinerzeit (Anfang 2011) "Adobe Creative Suite" gekauft, und 2011 und 2012 haauptsächlich genutzt für selbständige Aufträge und hin udn wieder für Arbeiten als Arbeitnehmer (Arbeit mit nach Hause genommen).
Der Einfachheit halber wurde damals die Software als abnutzbares Anlagevermögen erfasst und entsprechend als Betriebsausgaben abgeschrieben (3 Jahre Nutzungsdauer).
Letztes Jahr gab es jedoch keine selbständigen Aufträge, die Software wurde lediglich im Rahmen der Tätigkeit als Arbeitnehmer genutzt. (wie oben schon erwähnt: Arbeit mit nach Hause genommen).
Jetzt ist das blöde, dass die Software für 2013 noch einen Restwert hatte.
Abschreiben und somit als Betriebsausgabe ansetzen geht ja nun schwer, da keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit angefallen sind, mit denen man die Abschreibung gegenrechnen könnte.
Deshalb meine Frage:
weiß jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, den Restwert der Software trotzdem noch irgendwie steuerlich geltend zu machen?
Denn schließlich wurde sie ja weiterhin beruflich genutzt (wenn auch nur für Arbeiten im Rahmen der nichtselbständigen Arbeit).
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch etwas aus und hat einen Tipp?
Danke schon mal
ich hätte da mal eine Frage, für deren Beantwortung eigentlich der Gang zum Steuerberater angebrahct wäre, sich dieses aber in Anbetracht des Kosten-Nutzenverhältnisses (Beratungshonorar vs. zu erwartende Steuermehrerstattung) nicht lohnen würde.
Folgende Situation: seinerzeit (Anfang 2011) "Adobe Creative Suite" gekauft, und 2011 und 2012 haauptsächlich genutzt für selbständige Aufträge und hin udn wieder für Arbeiten als Arbeitnehmer (Arbeit mit nach Hause genommen).
Der Einfachheit halber wurde damals die Software als abnutzbares Anlagevermögen erfasst und entsprechend als Betriebsausgaben abgeschrieben (3 Jahre Nutzungsdauer).
Letztes Jahr gab es jedoch keine selbständigen Aufträge, die Software wurde lediglich im Rahmen der Tätigkeit als Arbeitnehmer genutzt. (wie oben schon erwähnt: Arbeit mit nach Hause genommen).
Jetzt ist das blöde, dass die Software für 2013 noch einen Restwert hatte.
Abschreiben und somit als Betriebsausgabe ansetzen geht ja nun schwer, da keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit angefallen sind, mit denen man die Abschreibung gegenrechnen könnte.
Deshalb meine Frage:
weiß jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, den Restwert der Software trotzdem noch irgendwie steuerlich geltend zu machen?
Denn schließlich wurde sie ja weiterhin beruflich genutzt (wenn auch nur für Arbeiten im Rahmen der nichtselbständigen Arbeit).
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch etwas aus und hat einen Tipp?
Danke schon mal