Mal ne steuerliche Frage: Anlagevermögen nachträglich als Werbungskosten ansetzen?

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ichfragmal

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Hallo allerseits,

ich hätte da mal eine Frage, für deren Beantwortung eigentlich der Gang zum Steuerberater angebrahct wäre, sich dieses aber in Anbetracht des Kosten-Nutzenverhältnisses (Beratungshonorar vs. zu erwartende Steuermehrerstattung) nicht lohnen würde.

Folgende Situation: seinerzeit (Anfang 2011) "Adobe Creative Suite" gekauft, und 2011 und 2012 haauptsächlich genutzt für selbständige Aufträge und hin udn wieder für Arbeiten als Arbeitnehmer (Arbeit mit nach Hause genommen).
Der Einfachheit halber wurde damals die Software als abnutzbares Anlagevermögen erfasst und entsprechend als Betriebsausgaben abgeschrieben (3 Jahre Nutzungsdauer).

Letztes Jahr gab es jedoch keine selbständigen Aufträge, die Software wurde lediglich im Rahmen der Tätigkeit als Arbeitnehmer genutzt. (wie oben schon erwähnt: Arbeit mit nach Hause genommen).

Jetzt ist das blöde, dass die Software für 2013 noch einen Restwert hatte.
Abschreiben und somit als Betriebsausgabe ansetzen geht ja nun schwer, da keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit angefallen sind, mit denen man die Abschreibung gegenrechnen könnte.

Deshalb meine Frage:
weiß jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, den Restwert der Software trotzdem noch irgendwie steuerlich geltend zu machen?
Denn schließlich wurde sie ja weiterhin beruflich genutzt (wenn auch nur für Arbeiten im Rahmen der nichtselbständigen Arbeit).


Vielleicht kennt sich ja jemand von euch etwas aus und hat einen Tipp?

Danke schon mal :)
 
Abschreiben und somit als Betriebsausgabe ansetzen geht ja nun schwer, da keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit angefallen sind, mit denen man die Abschreibung gegenrechnen könnte.
Dann fallen eben Verluste aus selbständiger Tätigkeit an, die andere Einnahmen z.B. Lohn/Gehalt entsprechend reduzieren. Das darf nur nicht andauernd passieren, dann sieht das FA deine selbständige Tätigkeit nicht mehr als gewinnorientiert an.
 
ok, danke. :)
willst du damit sagen, dass ich dann einfach bei "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" 0,00€ eintragen soll?
 
ok, danke. :)
willst du damit sagen, dass ich dann einfach bei "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" 0,00€ eintragen soll?
Du kannst auch die Lizenzkosten als negativen Betrag (Verlust) eintragen, das wird mit anderen Einkunftsarten in einen Topf geworfen und dann Strich drunter.
 
ok, danke. :)
willst du damit sagen, dass ich dann einfach bei "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" 0,00€ eintragen soll?
Ne, sondern minus 543,- EUR (ersetze 534,- durch den tatsächlichen Betrag)

Das Minus aus der selbständigen Arbeit reduziert Dein Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit und dadurch zahlst Du ein paar EUR weniger Steuern. Wie gerli09 oben schrieb, darfst/kannst Du das nicht ständig machen, da man Dir sonst das "Gewinnstreben" nicht mehr glaubt.

Nachtrag
gerli09 war schneller
 
funktioniert das wirklich auch, wenn man gar keine Einnahmen in einem Jahr hat?
 
funktioniert das wirklich auch, wenn man gar keine Einnahmen in einem Jahr hat?
genau das frage ich mich auch.
Andererseits denke ich mir, dass schlimmstenfalls die Steuererklärung vom Beamten im Finanzamt halt einfach korrigiert wird.

@ralph007 und gerli09:
ich vermute, Ihr meint die Anlage S "Einkünfte aus selbständiger Arbeit", wo ich den Minusbetrag eintragen soll.

Ich mache das ganze ja mit dem Wiso-Steuersparbuch.
Als ich "willst du damit sagen, dass ich dann einfach bei "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" 0,00€ eintragen soll?" schrieb, meinte ich die Einnahmen-Überschussrechnung im Programm.
Wenn ich dort 0,00€ Einnahmen Eintrage, kommt zum Schluß natürlich der Minusbetrag, von dem Ihr sprecht, zustande.
Der wird ja automatisch in der Anlage S (Zeile 4) eingetragen.
 
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