Mahngebühren ignoriert

Nice

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Hallo,
ich habe im August an einem Pitch teilgenommen. Teile meines Entwurfes haben dem Unternehmen gefallen und sie wollten daran die Nutzungsrechte erwerben, um das gesamte Projekt von einem anderen Pitchteilnehmer (der ein günstigeres Angebot abgegeben hat) realisieren zu lassen. Wir haben uns auf einen Betrag geeinigt und ich habe Anfang September die Rechnung gestellt. Mitte Oktober habe ich eine Mahnung (zzgl. Mahngebühren und Verzugszinsen) geschickt, da das Geld immer noch nicht bezahlt war. Heute (!!!) war dann endlich ein Zahlungseingang auf meinem Konto ersichtlich, aber die 8 Euro Mahngebühr und Verzugszinsen sind nicht gezahlt worden.
Wie verhaltet ihr euch in so einer Situationen? Der "Kunde*" hat zwar nun endlich gezahlt, aber über die Verzögerung bin ich schon sehr verärgert. Wegen der 8 Euro Mahngebühr nochmal ne Mahnung zu schreiben ist eigentlich auch albern? Oder?

Was macht ihr in so einem Fall?
Viele Grüße
Nicole


* "Ein Kunde, der nicht zahlt, ist kein Kunde"
 
Nice schrieb:
Wegen der 8 Euro Mahngebühr nochmal ne Mahnung zu schreiben ist eigentlich auch albern?
So ist es.
Der Aufwand lohnt sich weder für Dich, noch für den Kunden. Den Du das letzte mal gesehen hättest...

Und für das nächste Mal:
Rechtzeitig Abschlagsrechnungen stellen und in der Kalkulation das verzögerte Zahlungsverhalten des Kunde berücksichtigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Tip:
das, was diesmal abgezogen bzw. nicht beglichen wurde in die nächste Rechnung mit einbauen. Das habe ich immer gemacht. Irgendwie muss man ja an sein Geld kommen.
 
Ich würds in die nächste Rechnung mit "einbauen". Am besten versteckt oder so, damit er sich nicht darüber ärgert. Also z.B. 0,5h Arbeitszeit irgendwo mehr abrechnen oder so..
 
Ich würde den Kunden ermahnen. Es aber dabei belassen. Den Machte die Rechnung zb €1200 aus so sind €8 wirklich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Warens € 100 sind 8 Euronen 8 % und das tut weh.

cheers
 
Incoming1983 schrieb:
Ich würds in die nächste Rechnung mit "einbauen". Am besten versteckt oder so, damit er sich nicht darüber ärgert. Also z.B. 0,5h Arbeitszeit irgendwo mehr abrechnen oder so..

0.5h sind dann aber wohl mehr als 8 euro.... aber ich meine man kann gleich vorsorgen für die nächste mahngebühr :D
 
dann eben 0,25h oder 0,125h ;-)

kommt ja drauf an, was man macht..

kenne Schüler, die "freiberuflich" wo arbeiten (um legal zu bleiben und keine unnötigen Sozialversicherungen zu zahlen), da käme das mit 0,5h schon hin..
 
Incoming1983 schrieb:
Schüler, die (...) arbeiten

gibts das?!?!

nie gehört :D :D :D

ist schon klar.. kommt immer auf den stundenansatz drauf an. ich meine in thailand arbeitet man dafür ne woche ... hihi ... wie schüler halt :D
 
Mahngebühren bei der ersten Mahnung sind sowieso nicht zulässig, bzw. es dürfen maximal die Porto kosten in Rechnung gestellt werden.

Grüße Tim
 
yosemite schrieb:

Bald nicht mehr, dank Schröder(tm) (bzw. große Koalition) :-(

Ich hab Zeitungen ausgetragen, im Sommer bei der Kanalreinigung gearbeitet, und zuletzt 2,5 Jahre im mcDonalds gearbeitet bis nach dem Abi. Leider waren die Verträge oft sozialversicherungspflichtig, trotzdem gabs ordentlich Kohle..

Schließlich hat nicht jeder Schüler reiche Eltern ;-)
 
Timmi schrieb:
Mahngebühren bei der ersten Mahnung sind sowieso nicht zulässig, bzw. es dürfen maximal die Porto kosten in Rechnung gestellt werden.

Grüße Tim

Mag sein, andernfalls ist er nicht verpflichtet, soweit ich weiß, überhaupt eine Mahnung zu schreiben, wenn der Kunde im verzug ist, sondern könnte direkt vor Gericht gehen. Da hat sich irgendwas geändert letztes oder vorletztes Jahr.
 
Incoming1983 schrieb:
Mag sein, andernfalls ist er nicht verpflichtet, soweit ich weiß, überhaupt eine Mahnung zu schreiben, wenn der Kunde im verzug ist, sondern könnte direkt vor Gericht gehen. Da hat sich irgendwas geändert letztes oder vorletztes Jahr.

In der Schweiz ist es sogar Möglich ohne jegliche Mahnung oder ander Hinweise den Schuldner zu betreiben.
 
für 8 euro lohnt sich der aufwand nicht.

wenn der kunde sich eh für ein günstigeres angebot
entschieden hatte und von deinen entwürfen teile
gekauft hat, scheint er ja ein ziemliches sparbrötchen zu sein.
einfach abhaken das ganze, freu dich das bezahlt wurde
und das man deine arbeit ansprechend fand.
gruß
axi
 
yosemite schrieb:
In der Schweiz ist es sogar Möglich ohne jegliche Mahnung oder ander Hinweise den Schuldner zu betreiben.

Hmm, hier dienen die meisten Mahnungen dazu, den Kunden zu Zahlungen von Rechnungen ohne jede Grundlage zu "ermutigen". Zumindest wenn man Verbraucher ist. Daher hat es schon seinen Sinn, daß es nicht so einfach geht, auch wenns für die kleinen Geschäfte / Freiberufler schwer wird :-(
 
Timmi schrieb:
Mahngebühren bei der ersten Mahnung sind sowieso nicht zulässig, bzw. es dürfen maximal die Porto kosten in Rechnung gestellt werden.
Grüße Tim

Richtig. Zunächst muss erstmal eine Zahlungserinnerung mit einer Fristsetzung erfolgen.
Davon abgesehen, Rechnung anfang September, Zahlung mitte Oktober, ist doch ganz normal. Ich habe einige Kunden mit einem Zahlungsziel von drei Monaten!
 
Incoming1983 schrieb:
Hmm, hier dienen die meisten Mahnungen dazu, den Kunden zu Zahlungen von Rechnungen ohne jede Grundlage zu "ermutigen". Zumindest wenn man Verbraucher ist. Daher hat es schon seinen Sinn, daß es nicht so einfach geht, auch wenns für die kleinen Geschäfte / Freiberufler schwer wird :-(

es ist ja nicht so als würde nun in der schweiz alle mit betreibungen geld einfordern. zum glück nicht!

aber theoretisch ist es möglich... nur so.

problematisch wird es wenn es sich um "nur" 8 Euro handelt... denn dann wird es nicht mal vor dem schlichtungsrichter bearbeitet...
 
Nice schrieb:
... habe Anfang September die Rechnung gestellt. Mitte Oktober habe ich eine Mahnung (zzgl. Mahngebühren und Verzugszinsen) geschickt, da das Geld immer noch nicht bezahlt war. Heute (!!!) war dann endlich ein Zahlungseingang auf meinem Konto ersichtlich ...

2 Monate bis zur Bezahlung einer Rechnung hab ich leider schon oft erlebt (auch mehr, Rekord ist 2 Jahre bis zum Inkasso durch den Kreditschutzverband). Mahngebühren bedürfen wahrscheinlich auch in DE der expliziten Abmachung (d.h. es wird mindestens auf der Rechnung draufstehen müssen inkl. Fristangaben).
Falls du weitere Beziehungen zu diesem Kunden pflegen willst würde ich künftig Anzahlung verlangen. Und die 8,- irgendwo unauffällig auf der nächsten Rechnung unterbringen. Eine Nachforderung wird glaub ich nichts bringen, ich denke, sie würden darauf einfach nicht reagieren.

Grüße,
muecke.
 
Danke für eure zahlreiche Antworten.
Von diesem Kunden werde ich definitiv keine weiteren Aufträge bekommen, kann die Mahngebühren also nicht irgendwo unterjubeln.

Im übrigen ist es so, dass durch die 30-Tage-Regelung gesetzlich festgelegt ist, dass nicht mal eine Mahnung erforderlich ist, sondern der Schuldner nach 30 Tagen automatisch im Verzug ist! Das heißt, dass der Gläubiger nach 30 Tagen ohne Mahnung ein Mahnverfahren in die Wege leiten kann.
Hier nachzulesen

Außerdem ist der Gläubiger berechtigt laut §228 BGB Verzugszinsen, die 5% über dem Basiszinssatz liegen, geltend zu machen.
Klick

Und zur Ergänzung hier noch einiges zum Thema Zahlungsverzug
 
nur das sich keine sau ähmm gericht / betreibungsamt* (schweiz) sich um einen fall mit einem streitwert von über 8 euro kümmern wird.

*mahnverfahren zuständig bzw. einforderung
 
Guru Spack schrieb:
Davon abgesehen, Rechnung anfang September, Zahlung mitte Oktober, ist doch ganz normal. Ich habe einige Kunden mit einem Zahlungsziel von drei Monaten!
Mache momentan ein Praktikum in Spanien. Mein Chef meinte, dass jede Rechnung mit 120Tagen rausgeschickt werden, alles andere sei eine Beleidigung. Dass heisst aber dann auch hier nicht, dass das Zahlungsziel eigehalten wird....
Andere Länder... andere Sitten...
 
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