mahnbescheid ausfüllen

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mecci muc

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hallo!

Habe folgende fragen (probleme) mit dem ausfüllen eines mahnbescheids:

1. Den rechnungsbetrag incl. mwst. einzutragen ist wohl richtig. oder? (Ich will ja den ganzen rchng.-betrag.)

2. Zinsen:
Hier habe ich gelesen, dass die zinsen nur auf den reinen rchng.-betrag (ohne mwst.) berechnet werden. Stimmt das?

3. Zinsen – ab wann berechnen?
einen tag nach rechnungsdatum ok? (z.B. verschickt am 31.01, zinsen ab 01.02.)

4.
Ich will 8 prozent über basiszinsatz berechnen (+1.37 Prozent bis 30. juni – ab 01. juli dann plus 1,95 Prozent). Angegeben ist im mahnbescheid, wenn zinsen über basiszinssatz berechnet werden, diese auszurechenen sind. Dann wäre die zeit nach dem 01. juli bis zum abschicken des bescheids auch auszurechen.
(verzichte ich dann nicht auf zinsen bis zur tatsächlichen zahlung?)

Über dem auszufüllenden Feld für die ausgerechneten zinsen steht:
"Betrag EUR nur angeben, wenn abweichend vom hauptforderungskatalog."

5.
Nach dem schreiben der rechnung habe ich erfahren, dass die firma ist eine gmbh. ist, die rechnung, mahnung usw. hatte ich namentlich an den inhaber adressiert. Alles ok., bis auf "gmbh" – was aber von ihm nicht moniert wurde.
Wäre es denkbar, dass mein ganzer aufwand vergeblich – oder klärt sich das spätestens vor gericht?

Schon extrem ärgerlich der ganze aufwand für einen betrag unter 500 e.

Wäre toll, wenn jemand mir helfen könnte, der den mahnbescheid schon mal "erfolgreich" ausgefüllt hat.

danke
mecci
 
Jim Panse schrieb:
Die Seite sieht ja richtig Mac-like aus. Toll und übersichtlich. Und noch das PowerBook dazu. Schön :)
<ot>
leider wirkt die überschrift an der harten, dunklen displaykante des pb sehr störend... ich würde das bild zumindest etwas ausblenden (transparency 70% oder so).
</ot>
rob
 
Sehr gute Seite, da ich ständig Mahn- u. Vollstreckungsbescheide schreiben muss. Die Zahlungsmoral wird ja immer schlechter...

LG
UnixLinux
 
Bin bei Judico schon länger Kunde, und kann über die nur bestes Berichten.
Mahnbescheide brauchen meist nur 1-2 Tage bis sie ausgefüllt im Haus sind, nur noch unterschreiben, eintüten und ab damit.

Zu Empfehlen!

Charlie
 
Ich kann die Seite auch nur empfehlen. Leider...
 
Und habt Ihr Erfolg mit Euren Mahnbescheiden? Ich hatte in vielen Jahren bis heute das Glück, dass ich nur äußerst selten einen faulen Kunden hatte. Meiner Erfahrung nach hat ein Mahnbescheid aber weitaus weniger Wirkung (Kunde macht einfach sein Kreuzchen in die Zeile, dass die Forderung ungerechfertigt wäre…) als eine sofortige Klage. Ich habe solche Fälle immer direkt einem Anwalt übergeben, der dann gleich mit vollen Kanonen geschossen hat. Kostet den Schuldner dann halt auch noch saftige Anwaltsgebühren, wirkt aber!

Gruss Kraftwerk
 
Also ich habe bisher immer Erfolg gehabt. Ich habe aber auch nicht den Mahnbescheid genommen, sondern das anwaltliche Mahnschreiben. Das hat immer gut geklappt und ist auch recht günstig. Einige haben sogar auch die Anwaltskosten bezahlt. Sind aber nicht so hoch.
 
Hallo zusammen! Ich bin gerade frisch hier im Forum angekommen und hoffe ich darf mich ganz ungeniert direkt einmischen. :D

@mcintyre & kraftwerk: Genau das Problem steht mir gerade auch zum ersten Mal bevor. Mein Kunde zeigt sich zahlungsunwillig und ich muss das wohl nächste Woche einem Anwalt übergeben, denn dieser spezielle Kunde ist recht bekannt dafür, dass ihn Mahnbescheide nicht interessieren. Darf ich euch deswegen fragen wie lange es bei euch gedauert hat ehe die Rechnung nach dem Einsatz des Anwalts beglichen wurde?

Eine andere Frage die sich mir dabei stellt ist: darf der Kunde meine Leistung an dritte weiterverkaufen (inkl. der Nutzungsrechte) oder selbst verwenden, obwohl meine Rechnung an ihn noch offen ist?

Ich stelle wahrscheinlich Anfängerfragen. Zu meiner Verteidigung, ich bin Anfänger. ;) Zwar bin ich schon seit 2 Jahren Freelancer, aber ich hab das bisher überwiegend für diesen einen Kunden getan.
 
@moya: na, erstmal noch herzlich Willkommen hier im Forum! Meine Kunden haben nach Erhalt des anwaltlichen Mahnschreibens zu Glück umgehend gezahlt. Einer sogar noch am selben Tag in Bar! Ok, der hatte wohl die Hosen voll. Man kann bei der o.g. Seite nämlich die "Freundlichkeit" des Schreibens in vier Stufen auswählen. Dieser Kunde bekam dann das unfreundlichste. Mit Kunden die meine Rechnungen nicht zahlen will ich eh nix mehr zu tun haben.
 
Na deine Antwort lässt immerhin hoffen!
Mein Kunde wird mir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mehr Schwierigkeiten machen. Rechnungen nicht zu bezahlen ist bei ihm leider System. Da noch einige andere unschöne Sachen von seiner Seite kamen bin ich auch absolut nicht mehr bereit für den nochmal zu arbeiten. Ich werde meinen Anwalt daher wohl bitten die möglichst unfreundlichste Variante zu schreiben. :D

Ich hoffe die Anwaltskosten muss der Kunde dann zahlen und nicht ich... Sowas kann einen direkt in den Bankrott treiben. Grummel.
 
moya schrieb:
Darf ich euch deswegen fragen wie lange es bei euch gedauert hat ehe die Rechnung nach dem Einsatz des Anwalts beglichen wurde?

Eine andere Frage die sich mir dabei stellt ist: darf der Kunde meine Leistung an dritte weiterverkaufen (inkl. der Nutzungsrechte) oder selbst verwenden, obwohl meine Rechnung an ihn noch offen ist?

Hallo,
Auch von mir ein herzliches Welcome. Also bei meinen wenigen Fällen lief die Bezahlung dann auch binnen weniger Wochen, in einem Fall allerdings mit Ratenzahlung auf 4 Monate gestreckt.

Und ob der Kunde Deine Leistung vor Bezahlung weiterverkaufen kann, beantwortet Dir am besten der RA, den Du ja aufsuchen willst. Das hängt sicher auch davon ab, ob Du dies in Deinen AGB geregelt oder auf Deiner Rechnung vermerkt hast. Und Nutzungsrechte: Ich glaube nicht, ob das überhaupt geht. Aber das weiss ein RA sicherlich.

Gruss Kraftwerk

P.S.: Wenn Du ohnehin schon weisst, dass Deinen Kunden Mahnbescheide nicht jucken, dann aber schnellstens zum RA.
 
Nächste Woche läuft diese 30-Tage Frist aus, dann bin ich sofort beim RA. ;)
Danke für die freundliche Aufnahme hier. Ich hoffe ich kann künftig auch mal positive Dinge posten. :D
 
hallo!

danke für die onlinetipps. Auch auf der "letzte-mahnung.de"-seite war ich schon, hatte bei meiner wichtigsten frage keine Antwort gefunden.

Wichtig ist mir frage No.4. Vielleicht kann mir jemand, der den mahnbescheid mal ausgefüllt hat, eine antwort geben.

Das ist die zeile 40 u. 41 im mahnbescheid.
Zum einen steht in den erklärungen, wenn zinsen über dem basiszinssatz (1,95 Prozent + 8 Prozent) berechnet werden, dass die zinsen auszurechnen sind. Diese nicht maschinell ausgerechnet werden.
Dann steht über dem ausfüllkästchen "betrag EUR nur angeben, wenn abweichend vom hauptforderungskatalog."

Also, muss ich die zinsen ausrechnen, und wenn ja, dann wohl bis zum datum bei versand des mahnbescheids? (Sonst wäre ja keine zeitspanne auszurechnen.)

Ich hoffe, ich quäle euch nicht zu sehr. Ein anwalt ist mir z.zt. zu teuer – stünde in keinem vernünftigen verhältnis zur forderung.

danke
mecci
 
Hallo!

Das hört sich alles schrecklich an. Ist hier auch jemand bereit, über die Hintergründe zu plaudern, aus welchen möglichen Gründen oder tatsächlichen Ursachen die besagten Kunden ihren Zahlungsausforderungen nicht nachkommen?

- Unzufriedenheit?
- Honorar-Verweigerung aus Prinzip?
- Weil es "in" ist, wenn man als Aufraggeber seine Rechnungen nicht zahlt?

Wie reagieren die genannten Kunden auf das Angebot für eine Aussprache?

Gar nicht?
Mit Protest?
Mit Lügen?

Vor allen Dingen würde mich der Fall mit den 500 Euro interessieren. Welche Ausrede lieferte der Kunde in dem Fall, die Rechnung nicht zu zahlen? Falls es ein abgekochtes Schwein ist, wie konnte es sich während des Auftrags und im Zeitraum der Realisierung so gut verbiegen? Gab es nicht schon Anzeichen für eine Verweigerung - vor der Rechnung? Sind eventuelle Signale des Kunden vom Anbieter übersehen worden, die gar nicht erst zur Fertigstellung eines Auftrags hätten führen dürfen?

- Sterling
 
Zuletzt bearbeitet:
@mecci: such Dir auf der Seite doch mal die Telefonnummer raus. Die sitzen in Ratingen, glaube ich. Die haben sicher eine Antwort auf Deine Fragen. Ich habe da auch schon mal angerufen. Sind sehr nett und der Anruf ist, bis auf die normalen Telefonkosten, KOSTENLOS! :D
 
Sterling schrieb:
Hallo!
- Unzufriedenheit?
- Honorar-Verweigerung aus Prinzip?
- Weil es "in" ist, wenn man als Aufraggeber seine Rechnungen nicht zahlt?

Wie reagieren die genannten Kunden auf das Angebot für eine Aussprache?

Gar nicht?
Mit Protest?
Mit Lügen?

Vor allen Dingen würde mich der Fall mit den 500 Euro interessieren. Welche Ausrede lieferte der Kunde in dem Fall, die Rechnung nicht zu zahlen? Falls es ein abgekochtes Schwein ist, wie konnte es sich während des Auftrags und im Zeitraum der Realisierung so gut verbiegen? Gab es nicht schon Anzeichen für eine Verweigerung - vor der Rechnung? Sind eventuelle Signale des Kunden vom Anbieter übersehen worden, die gar nicht erst zur Fertigstellung eines Auftrags hätten führen dürfen?

- Sterling
Bei mir war es einmal [auch das einzige mal] so, dass alles vorher super aussah. Der Kunde war ein Freund von einem Freund von mir und wir haben uns auf Preis usw. geeinigt. Alles lief super, netter Kontakt und auch sonst gut. Ich fragte noch "Brauchen wir n Vertrag oder sowas" [war mein erster richtiger Auftrag] und er "Noe wir sind ja Freunde...".
Naja Rechnung gestellt, er sagte mir er wird bezahlen aber daraus wurde nix.
Kind bekommen, Kind war krank musste in Krankenhaus, Arbeitslos [er ist "Musiker"], Staat zahlt kein Arbeitslosengeld [weil er zu dumm war das auzufuellen], Kindergeld kommt net und bin seitdem vertoestet worden [Ende Juni]. Habe bisher nur Mahnung geschickt und wurde darauf vertroestet, dass sobald das Geld vom Amt da ist, ich auch bezahlt werden wuerde - bisher nicht eingetreten.
Habe bisher nichts weiter getan, da mir gesagt worden ist, dass es ziemlich stressig wir mit Anwalt / Gericht usw usw.
Aber dank der Links werd ich wohl dazu tendieren die naechsten Schritte einzuleiten
 
hallo!

bei mir war es ein tag freiberufliche mitarbeit. Div. telefonate, die an diesem tag in diesem büro geführt wurden, haben vom inhalt her schon vermuten lassen, dass da einige hinter ihren honoraren her sind. Und "leider" konnte ich dann nur einen tag und eine halbe nacht zur verfügung stehen. Also wenigstens "nur" 16 std. gearbeitet. (Mit den 500,– meinte ich, es sind unter 500.– – wollte die sache im forum nicht 1:1 abbilden.)

Es kam noch hinzu, für das geringe stundenhonorar ("nur ein bisschen xpress bei uns") waren dann anspruchvolle Layouts in nicht geringer stückzahl zu produzieren (musterlayout erstellen, 36 seiter layouten, usw.)

Nach meiner info hat der mensch niemanden, der außer mir an diesem tag dort tätig war, bezahlt. Mir ist jetzt bekannt, er (das büro) zahlt nie. Wahrscheinlich nur an denjenigen, der in der lage ist den größten druck zu produzieren.
Bei mir waren das: 1. erinnerung per mail, 2. tel. mahnung ("ich zahl anfang nächster woche"), 3. schriftl. mahnung, 4. anwaltliches schreiben (die kanzlei war mir für eine klage zu teuer, und jetzt schritt no. 4.
Bis jetzt zu wenig druck.

Übrigens: danke für den tipp, ich werde dort mal anrufen (…mahnung.de)

mecci
 
asylum schrieb:
Aber dank der Links werd ich wohl dazu tendieren die naechsten Schritte einzuleiten

Auf keinen Fall!

Schon die Eckdaten dieses Kunden zeigen auf, dass es sich um einen mittellosen Herrn mit Familie handelt, der sich seiner Schuldigkeit bewusst ist, aber ihm die finanziellen Möglichkeiten dazu fehlen, seine Schuld zu begleichen. Einem "nackten" Mann kann selbst ein Richter nicht in die Tasche greifen, wenn der Schuldner seine Absicht gegenüber dem Gläubiger erklärt, seinen Verpflichtungen – sobald es ihm möglich ist - nachzukommen. Ihm würde niemand unterstellen, keine Leistungen nach ALG I zu erhalten, weil er die Formulare nicht richtig ausfüllt. Und im Bedarfsfall von ALG II (Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II) lässt sich bei solchen Kunden nicht mal mehr das Pfandrecht auf Vermögen durchsetzen, denn das ist nur in seltenen Fällen und auf seinen Namen vorhanden. Von diesem Menschen noch Geld zu erwarten ist so, wie das Warten auf das Christkind. Die Möglichkeit besteht, aber gesehen hat es bisher niemand.

Verbuche den Auftrag unter: "Schicksale, die das Leben schreibt.", denn wer ohne Arbeit ist, aber mit Familie und damit mit Verantwortung für ein Kind, der erhält vor Gericht Zuspruch aufgrund sozialer Umstände und die wiegen schwerer als Forderungen von Gläubigern! Sollte es nicht um Beträge gehen, die Deine Existenz gefährden(!), dann sehe ich keine Aussicht auf Erfolg. Über ein akutes Mahnwesen wird der Typ schmunzeln müssen, denn er wird schriftlich Widerspruch einlegen und damit landet die Sachlage ohnehin vor Gericht – aber auf Deine Kosten!

Lass gut sein und hocke lieber wie eine Spinne im Bau und beobachte den Schuldner weiterhin aufmerksam, ob er tatsächlich mittellos ist. Falls nicht, dann kennt auch das Gericht kein Pardon. Doch was nützt Dir letztendlich ein Urteilsspruch, wenn Du an das Geld trotzdem nicht ran kommst, eben weil der Typ den Nachweis liefert, leere Taschen mit Löchern zu haben? Sollte potentielles Vermögen vorhanden sein, dann hat es sicher längst seine Frau! Und an ihr "Eigentum" kommt niemand ran.

- Sterling
 
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