MacBook zurücksenden

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zaphod12

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Hallo,

ich hab bei der Bestellung einen Fehler gemacht und überlege das MacBook zurückzusenden.
In der "return policy" steht man muss für die Rücksendenkosten selbst aufkommen.
Hat jemand eine Ahnung wie viel das in etwas kostet ?

Danke

Ps.: Mit dem MacBook an sich bin ich zufrieden und werds auch wieder bestellen.
 
da du das macbook allem anschein nach online gekauft hast, hast du 2 wochen rückgaberecht ohne angabe von gründen.
das heißt du mußt auch nicht die kosten für die rücksendung tragen.

so war es zumindest bei meinem macbook, bestellt im apple onlinestore.
 
Gilt das auch für Built-to-order Macbooks? Ich behaupte mal gelesen zu haben, das ein Rückgaberecht für solche Apple-Produkte kein Rückgaberecht gilt oder lässt das dem Fernabsatzgesetz kalt?
 
mr_miaggi schrieb:
da du das macbook allem anschein nach online gekauft hast, hast du 2 wochen rückgaberecht ohne angabe von gründen.
das heißt du mußt auch nicht die kosten für die rücksendung tragen.

so war es zumindest bei meinem macbook, bestellt im apple onlinestore.

aus der Return policy:

7.1 Wenn Sie mit den Produkten, die Sie von uns gekauft haben, aus irgendeinem Grunde nicht zufrieden sind, sind Sie berechtigt, diese gegen Rückzahlung des Kaufpreises an uns zurückzusenden, sofern Sie uns dies innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Anlieferung der Produkte bei Ihnen mitteilen. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Produkt um Software handelt, die wir Ihnen versiegelt und ungebraucht zugesandt haben, sobald Sie das Siegel aufgebrochen haben.


7.3 Den Kaufpreis für die zurückgesandten Produkte erhalten Sie von uns zurück, abzüglich der Versandkosten für die Rücksendung (welche in etwa den Versandkosten für den Versand an Sie entsprechen).

Noch eine andere Frage:
Sollte ich bevor ich das MacBook zurückgebe OSX wieder zurücksetzen/ neu installieren ?
 
also wie gesagt, ich habe innerhalb dieser 14 tage angerufen und mußte nichts zahlen, trotz dieser angabe in den apple agb. osx habe ich auch nicht neu installiert.

edit: hatte beim ersten imac auch probs, beim support sagte man mir ich sei ja noch innerhalb der 2 wochen und könne ihn zurückgeben.

hast in dem fall kein bto?

Jazz_Rabbit schrieb:
Gilt das auch für Built-to-order Macbooks? Ich behaupte mal gelesen zu haben, das ein Rückgaberecht für solche Apple-Produkte kein Rückgaberecht gilt oder lässt das dem Fernabsatzgesetz kalt?
7. Rückgaberecht

7.1 Wenn Sie mit den Produkten, die Sie von uns gekauft haben, aus irgendeinem Grunde nicht zufrieden sind, sind Sie berechtigt, diese gegen Rückzahlung des Kaufpreises an uns zurückzusenden, sofern Sie uns dies innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Anlieferung der Produkte bei Ihnen mitteilen. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Produkt um Software handelt, die wir Ihnen versiegelt und ungebraucht zugesandt haben, sobald Sie das Siegel aufgebrochen haben.

7.2 Wenn Sie von dem Rückgaberecht Gebrauch machen wollen, teilen Sie uns dies bitte telefonisch unter der gebührenfreien Nummer 810 001124 zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr montags bis freitags mit, damit wir die Einzelheiten für die Rücksendung festlegen können. Sie erhalten dann von uns einen Rücknahmeschein. Dieser enthält die Telefonnummer des Spediteurs, den Sie anrufen müssen, um die betreffenden Produkte bei Ihnen abholen zu lassen. Die Rückgabe ist nur zulässig, wenn Sie den von uns benannten Spediteur benutzen, die Produkte an die von uns genannte Lieferanschrift zurücksenden.

7.3 Den Kaufpreis für die zurückgesandten Produkte erhalten Sie von uns zurück, abzüglich der Versandkosten für die Rücksendung (welche in etwa den Versandkosten für den Versand an Sie entsprechen).
steht so gesehen nichts drinnen. aber ein anruf bei apple, und die frage wäre geklärt.

hab bei anderen onlineshops auch schon von dieser bto klausel gehört. aber aus anderem forum:
Das bedeutet, dass sie nicht das Fernabsatzgesetz gelten lassen wollen (14-tägiges Rückgaberecht bei Onlinekäufen), da das Gerät ein auf Kundenwunsch zusammengesetztes Gerät ist.

Dem widerspricht ein Urteil des BGH:

Zitat:
BGH, Urt. v. 02.04.2003 - VIII ZR 295/01

Wird die von einem Unternehmer zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers hin aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengesetzt (BTO-Verfahren), die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können, besteht weiterhin ein Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatz. Der vom Gesetzgeber in § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausdrücklich vorgesehene Ausschluss für Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt wurden, greift hier nicht ein.
wäre mal interessant, eine klare antwort zu dieser bto frage zu erhalten.
 
in D: BGB §312b ff

Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind ...

Ob nun die Auswahl der Option (!) "größere Festplatte" oder "mehr Haupspeicher" dazu geeignet ist, die Vermutung nahezulegen, daß es sich um ein Produkt handelt, das "nach Kundenspezifikation angefertigt wurde", ist inzwischen tatsächlich geklärt:
Das Urteil des BGH vom 19.03.2003 (VIII ZR 295/01), das mr_miaggi freundlicherweise oben zitiert hat, ist eindeutig und übertragbar, da es sich bei diesem Präzedenzfall ebenfalls um ein Notebook handelt.

Die Kosten der Rücksendung trägt in der Regel der Unternehmer (BGB § 357)
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
 
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