Macbook von der Steuer absetzen...

brettsportler

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...Servus zusammen,

hab doch tatsächlich meine Mutter überredet sich ein MB zuzulegen, aber ich frag mich grad, sie ist Lehrerin, kann sie den rechner da von der Steuer absetzen? und wieviel spart man dadurch so ungefähr? das ist doch mehr als nur die MWST, oder?

Gruss und danke

Björn
 
Sollte anfürsich gehen. Man muss nur bedenken dass Pc´s bzw computer allgemein über Drei Jahre abgesetzt werden dh. bei anschaffungspreis von 3000,- , jedes Jahr 1000,- euro. Das gilt aufjedenfall für Selbstständige wie es als Lehrer ist kann ich ledier nciht direkt sagen...
 
Ich bezweifle, dass ein Lehrer hier in DE Vorsteuer abziehen darf...
Im Bildungsstore gibts 5-10% Rabatt
 
Nein, mit hoher Wahrscheinlichkeit sind Lehrer nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.

Und das Finanzamt macht es Angestellten -- besonders mit Kindern -- sehr schwer, Computer als Werbungskosten abzusetzen. Da wird immer private Nutzung unterstellt, ich bin unsicher, ob man das FA durch ausreichende Erklärungen vom Gegenteil überzeugen kann. Und ja, Rechner können immer nur über Jahre abgeschrieben werden.

Wie viel das dann spart hängt dann ganz vom Steuersatz Deiner Mutter, also ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Ganz kurz gilt: Je höher, desto besser. Wenn jemand z.B. gar kein zu versteuerndes Einkommen hat (Student oder so), dann kann man auch nichts absetzen.

Alex
 
Im schlimmsten Fall kann man 50% des Kaufpreises absetzen (so von meiner Steuerberaterin erklärt), weil private Nutzung auch unterstellt wird. Und auch da wieder über 3 Jahre - wie schon gesagt wurde.

EDIT: ich bin nicht selbständig oder dgl. und nutze den Mini auch privat & beruflich.
 
hu

ok, das hat zumindest schon mal etwas licht ins steuerdickicht gebracht... ich hatte mir das zb so vorgestellt das, wenn meine mutter sagen wir mal 30% steuern zahlt, ein MB für 1000Euro, gesetzt den fall sie kann das komplett absetzen, im endeffekt 30% billiger wird...stimmt das so halbwegs oder bin ich da völlig auf dem holzweg??? :-D
 
brettsportler schrieb:
ok, das hat zumindest schon mal etwas licht ins steuerdickicht gebracht... ich hatte mir das zb so vorgestellt das, wenn meine mutter sagen wir mal 30% steuern zahlt, ein MB für 1000Euro, gesetzt den fall sie kann das komplett absetzen, im endeffekt 30% billiger wird...stimmt das so halbwegs oder bin ich da völlig auf dem holzweg??? :-D

Ja, grob schon. Aber wie oben gesagt, wahrscheinlich nur 50% davon und über ein paar Jahre verteilt.

Alex
 
brettsportler schrieb:
ok, das hat zumindest schon mal etwas licht ins steuerdickicht gebracht... ich hatte mir das zb so vorgestellt das, wenn meine mutter sagen wir mal 30% steuern zahlt, ein MB für 1000Euro, gesetzt den fall sie kann das komplett absetzen, im endeffekt 30% billiger wird...stimmt das so halbwegs
Naja... Öhm... Nicht so ganz kommt aber ganz grob hin ;)
 
aha...

...scheint ja gar nicht so schwer zu sein...wenn der ärztestreik im sand verläuft sattel ich um auf steuerberater :-D
 
wann muss ich das mit der abschreibung eigentlich angehen? hab mir mein ibook ja ende 2004 besorgt. kann ich jetzt noch dem finanzamt die anschaffung melden?
 
Lehrer können soweit ich weiß alle 5 Jahre einen Rechner von den Steuern absetzten, zumindest einen gewissen Betrag.
 
Meinen alten Rechner habe ich für meine Ausbildung angeschafft und das Finanzamt hat mir den über 5 Jahre zu 100% bezahlt.
 
Also, ich konnte sowohl meinen G5, als auch mein gebraucht gekauftes PowerBook Pismo von der Steuer absetzen. Ich brauchte nur eine Bescheinigung meines Chefs, daß ich sowohl zu Hause, als auch unterwegs für die Firma arbeite. Beim Laptop wurden die zwar stutzig, ich konnte denen aber (unterstützt durch die Bescheinigung vom Chef) erklären, daß wir das Laptop unter anderem benötigen, um Flyer in türkisch zu setzen, was mit OSX und Postscript-Schriften nicht geht. nachdem 2 Seiten langen technischen bericht, weshalb ich dieses Laptop absetzen möchte, wurde es anstandslos als absetzbar genehmigt. :D

Man muß übrigens schon länger nicht mehr nachweisen, in welchem Verhältnis private und berufliche Nutzung liegen. Auch wenn einige Steuerberater einem das immer noch erzählen wollen. ;)
 
Istari 3of5 schrieb:
Man muß übrigens schon länger nicht mehr nachweisen, in welchem Verhältnis private und berufliche Nutzung liegen. Auch wenn einige Steuerberater einem das immer noch erzählen wollen. ;)
Man muss es aber angeben, wenn der Rechner auch privat genutzt wird. Dementsprechend kann man dann nur einen Teil absetzen. Bis vor ein paar Jahren konnten nur ausschließlich beruflich genutzte Rechner abgesetzt werden.

Als Lehrer ist man ja massiv auf Computer angewiesen, da sollte eigentlich "mehr" als 50% locker verargumentiert werden können....
 
Hi,
Deine Mutter muss ihren Schülern Computertechnik und Wissen vermitteln. Wie jeder Finanzbeamter einsieht kann man so etwas nur, wenn man dazu laufend einen Computer benutzt, der private Nutzen ist daher untergeordnet, es ist eher erwünscht, dass ein Lehrer sehr viel mit dem Computer erledigt!
Jeder Informatiker und jeder Direktor wird dazu raten, möglichst viel auf dem Computer zu erledigen, ohne Übung kann man nicht vor Schülern bestehen.

Deine Mutter hat Zeugnisse zu schreiben, verbale Beurteilungen herzustellen. Eine sinnvolle verbale Beurteilung lässt sich z.B. nur in Ruhe entwerfen, dazu ist der Laptop ideal.

Ein Lehrer hat Präsentationen zu beurteilen, dies geht nur, wenn man selber welche macht, schließlich wollen wir ja, dass die Lehrer auch Praktiker sind.

Schließlich ist Notenverwaltung per Papier so etwas von veraltet, wir haben bei uns z.B. jetzt gegen den Willen des Kollegiuns eingeführt, dass wir Zwischenstände von Schülern schlechter als 4 zentral sammeln - in meinem Notenverwaltungsprogramm ein Knopfdrückchen.

Du siehst, für Deine Mutter ist ein Computer unerlässlich. Meine Computer sind immer anerkannt worden, drei Jahre würde ich ansetzen -jeder Finanzbeamte weiss, dass sein 2 Jahre alter Rechner total veraltet ist- .
Wenn er dann 4 Jahre ansetzt würde ich das aktzeptieren.

Du selber hast ja Deinen Spiele-PC, auf den Education-Rabatt kann ja nur ein Lehrer zugreifen.

Tja, und so bekommt Deine Mutter ihren beruflichen Laptop...

RD
 
Ich halte es fuer eine voellig verfehlte Subventionspolitik, Privatpersonen das steuerliche Absetzen von Anschaffungskosten fuer einen Rechner zu ermoeglichen.

Warum ein Lehrer beruflich mehr auf einen Rechner angewiesen ist als ein anderer abhaengig Beschaeftigter, will mir nicht einleuchten.

Und wenn dem so ist, dann soll auch bitteschoen der Arbeitgeber fuer die Ausruestung mit dem Rechner sorgen.
 
lundehundt schrieb:
Warum ein Lehrer beruflich mehr auf einen Rechner angewiesen ist als ein anderer abhaengig Beschaeftigter, will mir nicht einleuchten.

Das sehe ich ein

lundehundt schrieb:
Und wenn dem so ist, dann soll auch bitteschoen der Arbeitgeber fuer die Ausruestung mit dem Rechner sorgen.

Leider musst Du davon, bitteschön, erstmal den Arbeitgeber überzeugen.

Und vielleicht willst Du Dich damit ja gar nicht um Deinen aktuellen Arbeitgeber kümmern, sondern Dich fortbilden, damit Du einen neuen Arbeitgeber bekommen kannst.

Also, Du hast recht, eine Unterscheidung sollte es da nicht geben. Aber wenn ich polemisch werden darf: Wenn man sich den Mist ansieht, der sonst so subventioniert wird soll m.E. ruhig jeder seinen Rechner (zumindest Teilweise) absetzen können.

Alex
 
lundehundt schrieb:
Ich halte es fuer eine voellig verfehlte Subventionspolitik, Privatpersonen das steuerliche Absetzen von Anschaffungskosten fuer einen Rechner zu ermoeglichen.

Warum ein Lehrer beruflich mehr auf einen Rechner angewiesen ist als ein anderer abhaengig Beschaeftigter, will mir nicht einleuchten.
Wenn Du als abhängig Beschäftigter zuhause arbeitest, kannst Du Arbeitsmittel incl. Rechner genause steuerlich geltend machen wie ein Lehrer.

Es würde den Staat im Übrigen Milliarden kosten, alle Lehrer mit entsprechenden Einzelarbeitsplätzen an den Schulen auszustatten. In den Lehrerzimmern jedenfalls ist eine adäquate Unterrichtsvor- und -nachbereitung wohl kaum zu leisten.
 
Mein Arbeitgeber erwartet von mir, dass ich auch ausserhalb meiner Kernarbeitszeit fuer ihn taetig bin. Dafuer stellt er mir einen mobilen Rechner und einen VPN Tunnel zur Verfuegung. Ausserdem moechte er, das ich auch ausserhalb meiner Arbeitszeit erreichbar bin. Dafuer stellt er mir ein Mobiltelefon zur Verfuegung.

Unbestritten, dass viele Dinge sich mit einen Rechner bequemer erledigen lassen. Unbestritten, dass Zeugnisbeurteilungen und Notenspiegel dazu gehoeren. Daraus abzuleiten, dass das aus Steuergeldern zu finanzieren ist, finde ich abwegig.

Ein Rechner gehoert heutzutage zu der Standardausstattung eines Haushalts und fast jeder dieser Haushalte hat eine Highspeed Interneconnection. Es von der Gunst eines Finanzbeamten abhaengig zu machen wer davon zu vieviel % einen Rechner steuerlich absetzen kann basiert auf Willkuer und Duenkel und ist weit entfernt von Steuergerechtigkeit.
 
lundehundt schrieb:
Mein Arbeitgeber erwartet von mir, dass ich auch ausserhalb meiner Kernarbeitszeit fuer ihn taetig bin. Dafuer stellt er mir einen mobilen Rechner und einen VPN Tunnel zur Verfuegung. Ausserdem moechte er, das ich auch ausserhalb meiner Arbeitszeit erreichbar bin. Dafuer stellt er mir ein Mobiltelefon zur Verfuegung.
Du hast Recht, dass es theoretisch wünschenswert wäre, wenn das im Bildungsbereich auch so wäre. Praktisch würden dann heute Lehrer an 386ern mit Win3.11 sitzen und sollten dann ihren Schülern Medienkompetenz vermitteln...
lundehundt schrieb:
Unbestritten, dass viele Dinge sich mit einen Rechner bequemer erledigen lassen. Unbestritten, dass Zeugnisbeurteilungen und Notenspiegel dazu gehoeren. Daraus abzuleiten, dass das aus Steuergeldern zu finanzieren ist, find ich abwegig.
Warum soll ein Freiberufler ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen können, wenn ein Lehrer (oder irgend ein anderer abhängig Beschäftigter) das nicht kann? Und beim Rechner gilt dasselbe.
 
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