MacBook: startet nicht, kein Garantiefall? Abzocke?

@greencherry:



bei der der AASP bei Apple eine weitere erfundene Leistung und Ware abgeschummelt hat.

Die Frage ist hier einfach: War tatsächlich keine Hardware defekt und lässt sich das auch beweissicher behaupten ? Das zweifelslos ein Werk- bzw. sogar ein Dienstleistungsvertrag vorlag, dürfte m.A. fast unzweifelhaft vorliegen.

Es war keine Festplatte defekt, die Daten wurden auch nicht gerettet.

Die hier enstehende Frage ist: War die Datenrettung beabsichtigt, wenn NUR die HDD defekt ist, oder sollte der Auftrag den generellen Datenzugang wieder ermöglichen ?

Nach eurer Schilderung und der Auftragslage denke ich eher letzteres.
Wir sind quasi aus dem Laden raus, haben bei einer Freundin einen Kaffee getrunken und dann kam der Anruf: "fertig".

Und damit wäre zumindest der Dienstleistungsvertrag beim Händler, der unzweifelhaft nicht in die Apple-Garantie fällt, erfüllt.

Performa und Cosmic7110 z.B. haben den Durchblick!

Aha, in rechtlicher/fachlicher oder faktischer Sicht ?

Auch wenn ich auch finde, dass ein Dienstvertrag zu Stande gekommen ist, dieser aber nicht in einer Weise eingehalten wurde wie verabredet
.

Welche Nebenverabredungen wurden denn getroffen ? Und wurden diese evtl sogar schriftlich fixiert ?
Ich kenne den Vertrag nicht, aber ich schätze einfach mal, das die AGBs mündliche Nebenabsprachen/-reden auschließen.

Und damit schließt sich auch der Kreis wieder zu der "unpassenden/ungenauen" Auftragslage.

Der Händler hätte mich einfach anrufen müssen um das abzuklären.

Nein, muß er nicht.

Der Dienstvertrag war im Rahmen der Reparatur zu sehen, dem Händler war auch sehrwohl bewusst, dass er das Gerät schon 4 mal zu verschiedenen Reparaturen (2 mal Logicb., 1 mal Inverterb., 1 mal Akku und noch weiterer Kleinkram) da hatte und es ein "Montagsgerät" ist.

Das waren bzw. sind aber Hardwaredefekte, wo unzweifelhaft die Apple Garantie zumindest eine gewisse Zeit garantiert.

Immer hatte er dabei innerhalb der Garantie mit Apple abgerechnet.

Genau, daraus aber eine Grundsätzlichkeit abzuleiten ist fahrlässig.
 
@Thomas: Das war bestimmt nur ein Schusselfehler... er meinte wohl mich.

Ich meinte aus faktischer Sicht haben sie es verstanden.

Der Auftrag war wie im ersten Posting beschrieben. Der feine Herr Chef war nichtmal anwesend, als der Fall aufgenommen wurde. Da bei einer defekten Festplatte das Gerät auch nicht startet, hätte ich gern die Daten von der Platte gehabt, falls sie defekt war. In allen anderen Fällen wäre der Fall ein anderer.

Genau, daraus aber eine Grundsätzlichkeit abzuleiten ist fahrlässig.
-- Hat er ja trotzdem...
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Auftrag war wie im ersten Posting beschrieben. Der feine Herr Chef war nichtmal anwesend
,

Unwichtig, zur Auftragsanahme sind die Angestellten wohl berechtigt als "Erfüllungsgehilfen"...

Da bei einer defekten Festplatte das Gerät auch nicht startet, hätte ich gern die Daten von der Platte gehabt, falls sie defekt war.

Aha, also ging es doch in eurem Entschluß nicht um den Hardwaredefekt in erster Linie, sondern um die Daten.
Der Hardwaredefekt hätte im eigentlichen Reparatursinne geheisen: "Platte getauscht, Daten weg"

In allen anderen Fällen wäre der Fall ein anderer.
Und das wurde nicht explizit eingeklammert bzw. ausgeklammert.
Der Wille bzw. der Auftrag der Datenrettung eurerseits als "wollen "war doch definitiv erkennbar, oder ?


-- Hat er ja trotzdem...

ja, für die Hardwaredefekte..oder ?




Und das war das definitiv letzte Hilfeposting dazu.
Bezahlt habt ihr ja eh und wir erfahren hoffentlich noch, was letztendlich rauskam..:), oder ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube du verstehst nicht worum es geht.
Angeblich sei die Hardware i.O. gewesen, es war schließlich der ominöse Bedienfehler.
Bei defektem RAM hätte auch nichts gestartet.

Genau das Platte tauschen, Daten weg wollte ich nicht, sondern bei defekter Platte hätte/habe ich nach den Daten gebeten.

Dass der Chef nicht da war klammerte nur mündliche Nebenabsprachen aus, nach denen vorher gefragt wurde.

Arbeitest du in dem Laden?
 
Da es hier nach wie vor lustig drüber und drunter geht...

Ich finde es interessant, welchen Anklang dieses Verhalten hier findet.
Ob nun kaufmännisch korrekt oder nicht, wenn ich einen Kunden nicht anrufen würde, weil sich die Kosten für einen erteilten Auftrag ändern - der würde nie wieder kommen!

Hier zwar aus menschlicher Sicht begründet, aber in meinen Augen vollkommen richtig. Ich habe die Angelegenheit für mich abgeschlossen.

Ich werde diesen Händler weder empfehlen noch einmal dorthin gehen.

Punktum.
 
dem Händler war auch sehrwohl bewusst, dass er das Gerät schon 4 mal zu verschiedenen Reparaturen (2 mal Logicb., 1 mal Inverterb., 1 mal Akku und noch weiterer Kleinkram) da hatte und es ein "Montagsgerät" ist. Immer hatte er dabei innerhalb der Garantie mit Apple abgerechnet.
COLOR]


Ruf einfach bei Apple an und beschwer dich. Beschwer dich über den Händler, die 112,- Euro, die ominöse Reparatur, die ständigen Defekte mit den damit verbundenen Ausfallszeiten usw.

Bei 4 Defekten hätte ich mir längst von Apple ein neues MacBook geholt. Mit etwas Druck an der Hotline klappt das meistens problemlos auch wenn nicht 4x das selbe Teil defekt war.
 
@greenchery:

Ich glaube du verstehst nicht worum es geht
.

Oh, doch, nur zu gut. Um ein rechtliches Problem, welches ist definitiv verstehe...


Angeblich sei die Hardware i.O. gewesen, es war schließlich der ominöse Bedienfehler.

Auf den ersten zwei Seiten steht was anderes.

Bei defektem RAM hätte auch nichts gestartet.

Auf Seite 3 sagst du selber, das bei Apple das RAM und ähnliches in Rechnung gestellt wurde.
Ist denn neue Hardware verbaut worden, oder nicht ?


Genau das Platte tauschen
,

Garantieleistung.

Daten weg wollte ich nicht,

Dienstleistung.

sondern bei defekter Platte hätte/habe ich nach den Daten gebeten.

Auch Dienstleistung.

Dass der Chef nicht da war klammerte nur mündliche Nebenabsprachen aus, nach denen vorher gefragt wurde.

Ne, umgekehrt: Ihr hättet alles, was wichtig ist, im Vertrag schriftlich verankern müssen.


Arbeitest du in dem Laden?

Ich ? Nicht die Spur, ich will hier nur helfen, das der nächste, der ein ähnliches Problem hat, keine Fehler mehr macht.

That´s it.

@apfelliebhaber:

Ruf einfach bei Apple an und beschwer dich. Beschwer dich über den Händler,

Sinnvoll, besser wäre ein Brief an die Geschäftsleitung bzw. an Apple USA (in Englisch versteht sich)...

Apple USA versteht es deutlich besser, die "ausländischen" Filialen, also Apple D, zu maßregeln.


Bei 4 Defekten hätte ich mir längst von Apple ein neues MacBook geholt.

Nein, da immer etwas anderes defekt war. Ein Recht auf Wandlung beim Händler besteht nach drei erfolglosen Reparaturversuchen in der gleichen Sache bzw. wenn die Versuche das gleiche Ziel haben.
Mit etwas Druck an der Hotline klappt das meistens problemlos auch wenn nicht 4x das selbe Teil defekt war.

3x..:)
 
Ohne tausend Direktzitate sage ich jetzt mal all die tollen Infos:

Nein, RAM wurde definitiv nicht eingebaut. Meine eigenen Bausteine sind noch ganz normal drin gewesen.
Nein, der Mensch hat auch nicht das durchgeführt, was er auf der Rechnung bei mir abgerechnet hat.
Nein, die im Falle eines Festplattendefektes gebetene Dienstleitung wurde nicht durchgeführt.
– Hätte ich sonst irgend ein Recht mich zu beschweren?

Ja, ich habe mich, wie längst erwähnt, bereits an Apple gewendet und den Händler gemeldet.

Ja, ich habe ein neues Book beantragt und zugesprochen bekommen, das ist schon längst durch. Insgesamt schon 9 Reparaturen und noch immer Defekte.

Tolle superpraktische Tipps...
 
Deine Formulierung finde ich sehr "unglücklich" und missverständlich:
Es geht hier ja nicht um "Ware" eines Händlers, sondern um einen Gegenstand aus dem persönlichen Eigentum des Threaderstellers.

Und den kann der Händler nicht einfach behalten!
Ich bin kein Jurist, aber mir verdammt sicher, dass er das auch nicht zur Sicherung einer Forderung darf.
Das Eigentumsrecht des Kunden dürfte hier klar Vorrang haben.
Um seine Forderung für die Dienstleistung muß sich der Händler (hier eigentlich: Dienstleister) anderweitig kümmern.

Insofern würde ich in so einem Fall gleich - zumal, wenn es sich es sich zeitkritische Daten von Wert auf der Festplatte handelt - laut und deutlich noch im Laden mein Handy zücken, und mal mit einem Anwalt oder sonstwie rechtskundigen sprechen, oder zur Polizei latschen...



Man könnte auch einen krasseren Fall konstruieren:
Du läßt bringst deinen teuren BMW zur Autowäsche in die Waschanlage, wo du dem netten Käufer den Schlüssel gibst, und in der Zwischenzeit zum Friseur oder einkaufen gehst.
Du kommst zurück, und bist mit Preis, Leistung oder Rechnungsstellung nicht einverstanden, und zahlst nicht.
Meinst du, die dürfen dein Auto einfach behalten?


Interessante Ansicht!
 
rein interessehalber: hat sich das identitäts-rätsel des threaderstellers "datmartin" und des regelmässig updates schreibenden "greencherry" schon gelüftet?
 
rein interessehalber: hat sich das identitäts-rätsel des threaderstellers "datmartin" und des regelmässig updates schreibenden "greencherry" schon gelüftet?
Ja, steht doch oben irgendwo...
 
Geheimnis ist gelüftet, war ja auch nie eines.
Die grüne Kirsche ist die Freundin, von der das besagte Gerät ist.
 
gibt da schon wieder neuigkeiten? finde den fall sehr spannend!
 
Hm nein, leider nix.
 
Da ich mein MacBook im besagten Laden gekauft habe, verfolge ich diesen Thread sehr aufmerksam.
Ich würde mich daher auch über Neuigkeiten (sofern es denn welche gibt) freuen.
Habe aber auch Verständnis, wenn du das Thema irgendwann mal "begraben" möchtest :)
 
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